Regelungsvorhaben
Recht auf Vergessenwerden (RTBF - Right to be forgotten)
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
07.07.2026
Beschreibung:
Die Diskussion über ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung betrifft ein sensibles Spannungsfeld: den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang und die Frage, wie private Personenversicherung dauerhaft fair, bezahlbar und verlässlich funktionieren kann. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine balancierte Lösung ein. Ein gut ausgestaltetes Recht auf Vergessenwerden kann einen wichtigen Beitrag für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten beim finanziellen Neuanfang leisten. Voraussetzung ist, dass es sich an der tatsächlichen Risikolage und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Nur dann wird es sowohl dem berechtigten Anliegen der Betroffenen als auch der Beitragsstabilität und Fairness gerecht.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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