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Transparency International Deutschland e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000249
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 03.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alte Schönhauser Straße 4410119 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49305498980
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E-Mail-Adressen:
- office@transparency.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,85
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (37):
- Julia Auf dem Brinke
- Norman Loeckel
- Julian Brummer
- Dipl.-Kffr Helena Peltonen-Gassmann
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Prof. Dr., LL.M. Heribert Hirte
Tätigkeit bis 10/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Stephan Klaus Ohme Ministerialrat a.D./Jurist
- Sylvia Schenk
- Dr. Jan Soedingrekso
- Christoph Kowalewski
- Dipl.-Theol. Anna-Katharina Zubrod
- Dr. Angela Reitmaier
- RA Dr. Wolfgang Jäckle
- Ulrike Fröhling
- Dipl. Verw. Franz-Josef Meuter
- Sonja Grolig
- Dr.-Ing. Bernhard Amler
- Hartmut Bäumer
- Peter Conze
- Nicole Espey
- Sieglinde Grauer-Lietz
- Katharina Hübner-Schmid
- Martina Kampmann
- Prof. Dr. Edda Müller
- Georg Neumann
- Prof. Dr. Julius Reiter
- Louisa Schloussen
- Ingrid Schmidt
- Tassilo Schröck
- Johanna Gorke
- Dominik Rühlmann
- Bernd Hüttemann
- Rolf Blaga
- Elena Grüning
- Dr. Jens Ullrich
- Alexandra Herzog
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Margarete Bause
Tätigkeit bis 10/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Carel Mohn
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.376 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 1.336 natürliche Personen
- 40 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (25):
- Bund Deutscher Kriminalbeamter
- Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik EBEN Deutschland e.V.
- Europäische Bewegung Deutschland e.V.
- European Healthcare Fraud and Corruption Network
- ICC Deutschland e.V.
- Nord-Süd-Forum München e.V.
- Whistleblower Netzwerk e.V.
- BBE Geschäftsstelle gemeinnützige GmbH
- UN Global Compact Netzwerk Deutschland
- Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"
- CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung
- Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
- Netzwerk Gerechter Welthandel
- Netzwerk Steuergerechtigkeit
- OECD Watch
- UNCAC Coalition
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- DIGEV e.V.
- Initiative Lieferkettengesetz
- Forum Umwelt und Entwicklung
- Bündnis Transparenzgesetz
- Allianz für Lobbytransparenz
- Bündnis gegen Sportwetten-Werbung
- Sport and Rights Alliance
- Centre for Sport and Human Rights
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Interessen- und Vorhabenbereiche (58):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Parlamentarisches Verfahren; Rechtsstellung der Abgeordneten; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Land- und Forstwirtschaft; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Meinungs- und Pressefreiheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Breitensport; Profisport; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bundeswehrangelegenheiten; Rüstungsangelegenheiten; Verteidigungspolitik; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Alle korruptionsrelevanten Bereiche.
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Transparency Deutschland arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dazu müssen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden. Die Organisation ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet politisch unabhängig. Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein über die schädlichen Folgen der Korruption zu schärfen und Integritätssysteme zu stärken. Transparency Deutschland wurde 1993 gegründet und hat derzeit über 1.300 Mitglieder, die sich ehrenamtlich einbringen – entweder vor Ort in einer der zwölf Regionalgruppen oder themenspezifisch in einer der 18 Arbeitsgruppen. Da Korruption ein gesellschaftliches Querschnittsthema ist, entwickelt die Organisation Lösungsvorschläge zu Themenbereichen von Politik, Finanz- und Gesundheitswesen bis hin zu Sicherheit, Entwicklungszusammenarbeit und Sport. Um die Vereinsziele zu erreichen, tritt Transparency Deutschland in Kontakt mit Stakeholdern in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Strafverfolgung, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft.
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Erstattungsbeträge für Medikamente nicht geheim halten
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Beschreibung:
Transparency Deutschland fordert, die Vorschriften über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nicht im Medizinforschungsgesetz festzuschreiben - auch nicht für eine Zwischenperiode. Die Preise sollten generell zu veröffentlichen sein. Die Geheimhaltung sollte in der gesamten EU nicht zulässig sein, denn schon jetzt gibt es innerhalb der EU Preisunterschiede von fast 200 Prozent, wie eine Recherche von Investigate Europe gezeigt hat. International muss alles dafür getan werden, dass extrem hohe Preise für neu eingeführte Medikamente sachlich begründet und nachprüfbar sind. Eingeführt werden sollte ein separater Entwurf für ein „Gesetz zur Regelung von Erstattungsbeträgen“.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270051 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Eine Kultur guter Regierungsführung & Open Government in all seinen Facetten vorantreiben
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Beschreibung:
Der 4. OGP NAP enthält elf Verpflichtungen von 9 Bundesministerien. Ziel der Einflussnahme ist eine möglichst vollständige Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen der Ministerien im Sinne der Open Government Partnership.
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Interessenbereiche:
- Außenpolitik [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nachbessern und ein Gesetz gegen Finanzverschleierung einführen
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Beschreibung:
Transparency setzt sich für Verbesserungen für die Ermittlung verdächtiger Vorhaben und Vermögensabschöpfung ein. Hierfür benötigt sind neue, auch administrative Ermittlungen auf gesetzlicher Grundlage.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9648 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Parteienfinanzierung über Unterstützervereine ausschließen oder transparent machen
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Beschreibung:
Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300239 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen verlängern
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Beschreibung:
Die Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen sollten auf bis zu 3 Jahre erweitert werden. Die Aufnahme einer Tätigkeit muss in dieser Periode genehmigungspflichtig sein. Die Bundesregierung bzw. der Bundestagspräsident kann die Übernahme der beabsichtigten Tätigkeit im Fall schwerer Interessenkonflikte grundsätzlich untersagen. Insbesondere sollten Staatsunternehmen wie Gazprom nicht mehr in der Lage sein, ehemalige Spitzenpolitiker:innen als Lobbyisten zu rekrutieren. Die Genehmigungspflicht sollte ebenfalls für Unternehmen, Vereine und Stiftungen gelten, die mehrheitlich im Besitz von Nicht-EU-Staatsunternehmen sind oder unter der Kontrolle von (ehemaligen) nationalen oder regionalen Regierungsmitgliedern in Nicht-EU-Staaten stehen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht einführen
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Beschreibung:
Wiederholte Skandale haben die Notwendigkeit eines präventiv wirkenden Sanktionierungssystems verdeutlicht. Transparency setzt sich für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht ein. Es sollte die Transparenzerfordernisse der 2021 OECD Anti-Bribery Recommendation zu Verfahrensbeendigungen ohne Hauptverhandlung erfüllen. Das Legalitätsprinzip muss eingeführt werden. Sanktionen gegen jur. Personen müssen spürbar erhöht und können an Belegschaftsstärke/Umsatz gekoppelt werden. Neben Geldbußen sind alt. Sanktionsformen (Ausschluss von öff. Ausschreibungen, Veröff. von Gerichtsentscheidungen) zu berücksichtigen. Justiz und Ermittlungsbehörden brauchen mehr Ressourcen. Unternehmensinterne Compliance sollte in das Strafmaß einbezogen werden, ohne Strafverfolgung zu ersetzen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Umfassende Transparenz bei Sponsoring im Sport fördern
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Beschreibung:
Soweit Bund, Länder oder Kommunen für eigene Veranstaltungen oder Einrichtungen Sponsoring in Anspruch nehmen bzw. selbst als Sponsoren (zum Beispiel mit einem Unternehmen in öffentlicher Hand) auftreten, unterliegen sie im besonderen Maße Transparenzanforderungen und der Verantwortung wie Sportorganisationen/-veranstalter und Unternehmen. Das gilt auch, wenn die öffentliche Hand zum Beispiel Mitveranstalter ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Sportförderrichtlinien bzw. Förderkriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel verantwortliches Sponsoring einbeziehen.
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Interessenbereiche:
- Breitensport [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Profisport [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270065 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien
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-
Beschreibung:
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Governance-Kriterien im geplanten Sportfördergesetz umfassend verankern
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Beschreibung:
Es soll sichergestellt werden, dass Governance-Kriterien (z.B. Prävention von Doping, Manipulation von Sportwettbewerben, interpersonaler Gewalt, Korruption und jegliche Form von Machtmissbrauch sowie der Umgang mit bzw. die Verfahren zu entsprechenden Vorfällen) für die Sportförderung vorgegeben und in einem wirksamen Verfahren die Überprüfbarkeit sichergestellt wird.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur Datum des Referentenentwurfs: 01.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Lobby-Fußabdruck verbessern
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Beschreibung:
Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
-
Standards zu Hinweismöglichkeiten im Kinderschutzbereich gesetzlich verankern
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Beschreibung:
Im Bereich der Meldung und der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dem entschiedenen Einschreiten bei Kindeswohlgefährdungen, die auch durch Missbrauch anvertrauter Macht bis hin zur Korruption entstehen können, fehlt es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen, die Mindeststandards zur Einrichtung und Erreichbarkeit von Meldewegen, der Ausgestaltung von Meldestellen sowie der Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen definieren, wenn Hinweisgebende auf Verdachtsfälle hinweisen. Die im Juni 2024 von Transparency Deutschland und SOS Kinderdörfer weltweit veröffentlichte Studie "Licht ins Dunkel bringen" zeichnet ein sehr heterogenes Bild der Hinweismöglichkeiten, die oft unzureichend kommuniziert und ausgestaltet sind.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen schaffen
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Beschreibung:
Mit dem Jahressteuergesetz sollte mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden. Es sollte eine Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke erfolgen mit dem Ziel, gemeinnütziges Engagement in den Bereichen demokratische Teilhabe, politische Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierung, Frieden und gleichberechtigte Teilhabe abzusichern und zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sollten sich gelegentlich zu satzungsfremden Zwecken engagieren können. Eine Teilregelung wurde 2022 in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen und sollte nun auf die Abgabenordnung übertragen und konkretisiert werden. Die Umkehr der Beweislast in Bezug auf vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen sollte gestrichen werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270199 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Beschreibung:
-
Lobbyregister verbessern
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Beschreibung:
Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
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Empfehlung zu Umweltkriminalität und Korruption im Jahresplan der ACWG der G20 und auf der 11. CoSP verankern
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Beschreibung:
Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, Umweltkriminalität und Korruption in den Arbeitsplan der Anti-Corruption Working Group (ACWG) der G20 sowie in eine Resolution auf der 11. Konferenz der Vertragsstaaten der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) aufzunehmen, die bestehende Strafgesetze ergänzt bzw. verschärft.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungen am Entwurf der EU-Richtlinie zur Transparenz der Interessenvertretung für Drittländer vornehmen
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Beschreibung:
Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 36/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 -
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270080 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum illegitimen Einfluss von außen in Deutschland einsetzen
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Beschreibung:
In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270106 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
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Beschreibung:
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270122 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.03.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien
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Beschreibung:
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Magnitsky-Gesetz auf EU-Ebene erweitern
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Beschreibung:
Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2020 eine globale Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in Bezug auf die Menschenrechte eingeführt, die es ihm ermöglicht, Einzelpersonen und juristische Personen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verwickelt sind, mit Sanktionen zu belegen. Nach dem Vorbild des Global Magnitsky Act der Vereinigten Staaten hat die EU-Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit im Mai 2023 angekündigt, das EU-Sanktionsregime auch auf Fälle schwerer Korruptionsdelikte ausweiten zu wollen. Bislang wurde dies jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung sollte sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme einsetzen.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270108 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vermögenseinziehungsgesetz einführen
-
Beschreibung:
Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270112 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Kontakttransparenz für die Termine politischer Entscheidungsträger mit Interessenvertretern einführen
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Beschreibung:
Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270115 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Vermögensverhältnisse von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie von Bundestagsabgeordneten offenlegen
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Beschreibung:
Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270116 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Bundestransparenzgesetz einführen
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Beschreibung:
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Staatsorganisation [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406270152 (PDF, 44 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
SG2409300240 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
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SG2409300241 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
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Fraktionen/Gruppen
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Beschreibung:
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Nationale Antikorruptionsstrategie erarbeiten
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Beschreibung:
Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.
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Interessenbereiche:
- Außenpolitik [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu];
- Verteidigungspolitik [alle RV hierzu];
- Alle korruptionsrelevanten Bereiche.
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270117 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2409300242 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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EU-Interessenvertretungsrichtlinie verabschieden
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Beschreibung:
Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270118 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Offenlegungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen einführen
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Beschreibung:
Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270119 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Parteispenden ab 2.000 Euro transparent machen und auf 50.000 Euro pro Jahr deckeln
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Beschreibung:
Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Unabhängige Stelle ("Lobbybeauftragten") zur Kontrolle von Lobbyregeln, Nebeneinkünften und Parteienfinanzierung einführen
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Beschreibung:
Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Hinweisgeberschutz weiter verbessern
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Beschreibung:
Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5992 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Korruptionsrisiken bei Rüstungsexporten besser vorbeugen
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Beschreibung:
Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/4027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Außenpolitik [alle RV hierzu];
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu];
- Bundeswehrangelegenheiten [alle RV hierzu];
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406280047 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2406280056 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Effizientere Strafverfolgung und mehr Transparenz bei Umweltstraftaten
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Beschreibung:
Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406280143 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2409200031 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Mehr Transparenz und robuste Rahmenbedingungen bei der Reform des Vergaberechts (sogenanntes Vergabetransformationspaket)
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Beschreibung:
Die Schaffung von mehr Transparenz und robuster Rahmenbedingungen für Korruptionsbekämpfung und -prävention bei der Reform des Beschaffungswesens sollen sichergestellt werden, insbesondere, aber nicht abschließend, durch die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, durch den Erhalt bzw. die Stärkung von Kontroll- und Rechenschaftsinstrumenten sowie auch durch eine Verbesserung des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Vergaberechtstransformationsgesetz, VergRTransfG Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu];
- Alle korruptionsrelevanten Bereiche.
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Deutsche Öffentliche Hand – BundFriedrich-Ebert-Allee 32 + 36, 53113 BonnBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroDie Förderung der GIZ GmbH ist für Transparency Deutschlands Rolle in der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der "Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor" (D-EITI). In der MSG sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Sie werden von der Bundesregierung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren berufen. Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören unter anderem die Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten. -
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Öffentliche Hand – BundWoldegker Chaussee 35, D-17235 NeustrelitzBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroDurch die Förderung der DSEE konnte der Leitfaden "Good Governance in der zivilgesellschaftlichen Organisationen – Strategien zu einer nachhaltigen Organisationsentwicklung" entwickelt werden. Ziel der vorliegenden Publikation ist, zivilgesellschaftlichen Organisationen den Einstieg in das Themenfeld zu erleichtern und einen Überblick zu geben, welche Bereiche beachtet werden sollten. Darüber hinaus enthält der Leitfaden auch konkrete Vorlagen, z.B. für einen Ethik-Kodex oder Verhaltensrichtlinien. Durch die Durchführung von Workshops zu Themen wie Transparenz, Rechenschaftslegung und Good Governance wurde die Kapazitätsbildung gefördert, um Akteuren in der Zivilgesellschaft die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus wurde u.a. über Social Media und die digitale Plattform digITZ Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung geleistet.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
160.001 bis 170.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
320.001 bis 330.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23