Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (150)
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 24.07.2025
- Beschreibung: AGG bedarf einer Nachsteuerung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für eine Reform des AGG ein, insbesondere für die Umsetzung der EU-Richtlinien über Standards von Gleichbehandlungsstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) künftig auf außergerichtlichem..., ...Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG. In diesen kurzen Fristen..., ...über ihre Rechte nach dem AGG noch über die strengen..., ...ermöglichen. Im Kontext des AGG, das sich jedoch vorrangig...
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ... umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) Von der ADS wird..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften ..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ... Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG) Die Frist zur..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ... Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte...
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) am 05.06.2024
- Beschreibung: Die Mängel des bestehenden AGG sollen abgestellt werden; insbesondere soll das AGG auf staatliches Handeln anwendbar sein, das Kirchenprivileg in § 9 gestrichen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, unter anderem durch Verlängerung die Frist zur Geltendmachung und erweiterte Beweislasterleichterungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
- Beschreibung: Der bvkm erstellte als Mitglied des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zur angekündeten Reform des AGG und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen. Diese wurde auch an Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung übergeben.
-
- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Verbandsklagerecht - Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende) - Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen, Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden. - § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden. - Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG. - Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden. - Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Koalitionsvertrag angekündigte AGG-Reform angesehen werden..., ...die vereinbarte Reform des AGG folgen wird, um Schutzlücken..., ... §§ 15 Abs. 4, 21 Abs. 5 AGG ihre Ansprüche innerhalb..., ...Geltendmachungsfrist. Ausstehende AGG-Reform: Schutzlücken schließen..., ...Koalitionsvertrag vereinbarte AGG-Reform lässt weiter auf..., ...eine umfassende Reform des AGG und Verbesserung des Diskriminierungsschutzes..., ... die Schutzlücken in § 1 AGG verwiesen, wodurch längst..., ...Begriffsbestimmung in § 3 AGG muss nachgeschärft werden..., ...sanktionierbar sein und das AGG daher auf staatliches Handeln..., ...den Anwendungsbereich des AGG fallen. § 3 Abs. 4 AGG ..., ...sexueller Belästigung nach dem AGG auch im Zivilrecht gilt...
-
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
- Beschreibung: Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach § 23 AGG, indem zusätzlich ein Verbandsklagerecht vorgesehen wird, damit nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände Missstände öffentlich machen und Abhilfe gerichtlich einfordern können.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...längst überfällige Reform des AGG angekündigt, um Schutzlücken..., ...angekündigte Entwurf zur Reform des AGG messen lassen. Der vorgelegte..., ...Diskriminierung müssen zudem das AGG und das Behinder- tengleichstellungsgesetz..., ...Antidiskriminierungsverbänden gem. § 23 Abs. 3 AGG-E die Möglichkeit eingeräumt..., ...Klagemöglichkeiten nach dem AGG erweitert werden, indem..., ...können. Insoweit ist § 23 AGG zu erweitern; » dass auch..., ... auch das in § 27 Abs. 5 AGG-E vorgesehene Recht der ADS, in AGG-bezogenen Gerichtsverfahren..., ...Schlichtungsverfahren Gem. § 27b AGG-E soll eine Schlichtungsstelle..., ...Schlichtungsverfahren in § 27c AGG-E geregelt. Der bvkm begrüßt..., ...Benach-teiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert..., ...Diskriminierungstatbestand in § 7 und 19 AGG zu normie- ren (hilfsweise..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden. §§ 7 und 19 AGG müssen entsprechend ergänzt..., ...Diskriminierungstatbestand in § 7 und 19 AGG zu normieren. Düsseldorf...
-
- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit dem Ziel, dass mehr Betroffene leichter Zugang zu Diskriminierungsschutz erlangen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Adipositas Allianz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Das AGG führt eine Reihe möglicher Diskriminierungs-Merkmale auf. Zwar wird Behinderung genannt, nicht aber Krankheiten, wie z.B. Adipositas. Um der Diskriminierung von Menschen mit Adipositas entgegenzuwirken, sollen die Merkmale ergänzt werden, um - Krankheiten - Gewicht - Körperform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft aber es schützt nicht alle. Wir fordern daher, gemeinsam mit dem Bündnis AGG-Reform Jetzt!, und dem LSVD den Anwendungsbereich des AGG (vergleichbar etwa wie im Berliner LADG) auf öffentliche Stellen auszuweiten, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, u.a. durch Einführung einer Verbandsklage, die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien, die Erweiterung von Diskriminierungskategorien, die Anhebung der Geltendmachungsfrist, die Erweiterung der Beweislasterleichterung, die Gestaltung abschreckender Entschädigungen, eine stärkere Verpflichtung von Arbeitgebenden, die Anpassung des Kirchenprivilegs an europäische Vorgaben und die Stärkung der ADS.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 27.06.2024
- Beschreibung: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Bezug auf die Kompetenzen der ADS, Ausweitung des Geltungsbereiches auf staatliche Stellen, Verbandsklagerecht, um mehr Diskriminierungskategorien und -formen, Kirchenprivilegien an EU-Richtlinien anpassen, Beweislasterleichterung erweitern, Entschädigungen abschreckend gestalten, Geltendmachenfrist anheben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - Reform des AGG, insbesondere die Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote. - Aufnahme der Verpflichtung zur Anwendung „Angemessener Vorkehrungen“ gemäß UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 5 Absatz 3. - Aufnahme von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Intergeschlechtliche Menschen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Bezug auf die Kompetenzen der ADS, Ausweitung des Geltungsbereiches auf staatliche Stellen, Verbandsklagerecht, um mehr Diskriminierungskategorien und -formen, Kirchenprivilegien an EU-Richtlinien anpassen, Beweislasterleichterung erweitern, Entschädigungen abschreckend gestalten, Geltendmachenfrist anheben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Reform des AGG, um bestehende Schutzlücken zu schließen und gesellschaftlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen mehr Teilhabe zu ermöglichen: dies umfasst u.a. die Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch die Erweiterung von Diskriminierungskategorien und -formen, die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch Verlängerung von Geltendmachungsfristen und Einführung des Verbandsklagerechts sowie eine Stärkung der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
-
- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Auch kleineren Organisationen ermöglichen, ein Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG zu werden
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Verbände, die zu bisher gesetzlich nicht erfassten Diskriminierungskategorien tätig sind, arbeiten oft auf rein ehrenamtlicher Basis, da viele Förderprogramme an die in § 1 AGG genannten Kategorien gekoppelt sind. Sie haben dadurch nicht die Ressourcen, in großem Umfang in die Mitgliedergewinnung und -verwaltung zu investieren, und können somit nicht die erforderlichen Mitgliederzahlen vorweisen, um Unterstützung leisten zu dürfen. Damit können sie selbst dann nicht für die Betroffenen tätig werden, wenn die Finanzierung des Verfahrens z.B durch einen Rechtshilfefonds abgedeckt ist. Wir fordern daher, dass die Anforderungen an einen Antidiskriminierungsverband hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder gesenkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BUG - Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung am 18.07.2024
- Beschreibung: Reform des AGG soll durchgeführt werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll nach der Evaluierung in den vergangenen Jahren novelliert werden. Folgende Punkte sollte es enthalten: I. Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten II. Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage III. Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen IV. Diskriminierungskategorien erweitern V. Diskriminierungsformen erweitern VI. Geltendmachungsfrist anheben VII. Beweislasterleichterung erweitern VIII. Entschädigungen abschreckend gestalten IX. Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen X. Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen XI. Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Behindertenrat am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertreter*innen des Deutschen Behindertenrates (DBR) fordern unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag 2025 – „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.“ - Zur Erreichung dieses Zieles wird der Deutsche Behindertenrat Gespräche mit der Bundesjustizministerin sowie den behindertenpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen führen und in einen Dialog mit dem Bundesbehindertenbeauftragten als zentralen Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, welche Menschen mit Behinderungen berühren, treten. Zudem werden die Interessenvertreter*innen des Deutschen Behindertenrates auch das persönliche Gespräch mit Bundeskanzler Merz suchen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Organisationen Bündnis AGG Reform-Jetzt! Bündnis AGG Reform-Jetzt! Impressum..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich..., ...staatlichen Handelns. Das AGG bleibt somit hinter den..., ...Anwendungsbereich des § 2 AGG dringend auf das Handeln..., ...staatlichen Handelns in das AGG stärkt den aktiven Umgang..., ...eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die ..., ...Dafür ist nach § 23 Abs. 1 AGG Voraussetzung, dass die..., ...mit in den Katalog des § 1 AGG aufgenommen werden. f)..., ... Schutzvorschriften des AGG. Um hier betroffene Eltern..., ... als Schutzgrund in § 1 AGG aufgenommen werden, was..., ...beispielhaft aufgeführt. Im AGG Mehr Fortschritt wagen..., ...einen offenen Katalog im AGG einzuführen. So bestünde..., ... „Alter“ bezieht sich im AGG sowie in der RL 2000/78..., ...Bereich Beschäftigung im AGG gestrichen werden. c) ..., ...sollte in diesem Sinne im AGG verankert werden. Mehr..., ... bearbeitet werden. Das AGG gibt Arbeitgebenden kaum..., ...dass auch nach 16 Jahren AGG kaum innerbetriebliche ..., ... Arbeitgebende müssen im AGG Berücksichtigung finden...
-
- Angegeben von: Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) am 17.06.2024
- Beschreibung: Die BKMO setzt sich für die Reform des AGG ein, um die bisherigen Schutzlücken zu schließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 2 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des ..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach ..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ... umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) Von der ADS wird ..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften ..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ... Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte...
-
- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der advd hat in einem breiten zivilgesellschaftlichen Konsultationsverfahren Forderungen zur Reform des AGG aufgestellt und vertritt diese gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterstützung für alle durch das AGG Ein gerechter Arbeitsmarkt..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alle von Diskriminierung...
-
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 2 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des ..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach ..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
-
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Bisher schützt es nicht alle von Diskriminierung betroffene Menschen. Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf die Schließung von Schutzlücken und die Ausweitung der Anwendungsbereiche.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Blumensträuße vom Bündnis AGG Reform – Jetzt! an die ..., ..., dass die Umsetzung der AGG-Reform noch aussteht. ...
-
- Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich dafür ein, Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere in Hinblick auf algorithmische Diskriminierung, zu schließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
- Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich..., ...staatlichen Handelns. Das AGG bleibt somit hinter den..., ...Anwendungsbereich des § 2 AGG dringend auf das Handeln..., ...eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die ..., ...Dafür ist nach § 23 Abs. 1 AGG Voraussetzung, dass die..., ...mit in den Katalog des § 1 AGG aufgenommen werden. f)..., ... als Schutzgrund in § 1 AGG aufgenommen werden, was..., ... „Alter“ bezieht sich im AGG sowie in der RL 2000/78..., ...Bereich Beschäftigung im AGG gestrichen werden. c) ..., ... bearbeitet werden. Das AGG gibt Arbeitgebenden kaum..., ...dass auch nach 16 Jahren AGG kaum innerbetriebliche ..., ... Arbeitgebende müssen im AGG Berücksichtigung finden..., ... Maßnahmen folgen. Das AGG ist seit 2006 in Kraft ..., ... https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...“ als Schutzgrund in § 1 AGG auf- genommen werden, ..., ...einen offenen Katalog im AGG einzuführen. - 9 - So..., ..., die nicht dezidiert im AGG benannt sind, trotzdem..., ... „Alter“ bezieht sich im AGG sowie in der RL 2000/78..., ...Arbeitgebende müssen im AGG Berücksichtigung finden...
-
Erweiterung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Sofern die Diskriminierungskategorie "Körpergewicht" wie von uns gefordert in § 1 AGG aufgenommen wird, muss sie auch im Beirat vertreten sein. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Plätze von 16 auf 17 anzuheben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Aufnahme von "Körpergewicht" als Diskriminierungskategorie in § 1 AGG
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Bereich Arbeit und bei Alltagsgeschäften, also Geschäften des täglichen Lebens wie Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Bahn- und Busfahrten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ERGÄNZUNGSLISTE ZUR AGG NOVELLIERUNG (Stand der..., ...Gleichbehand.lungsgesetzes (AGG). Ein Eckpunktepapier ist..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG e.V..., ...Aspekte zur Ergänzung des AGG in Fokusgruppen und/oder..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG in..., ...GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) Weiterführende Aspekte..., ...staatlichen Handelns in das AGG würde einen regulären, ..., ...orientieren. II. Das AGG sollte im vollständigen..., ... VI. Verzahnung von AGG und BGG und weitere Gesetze..., ... in der Formulierung des AGG abgebildet werden. IV..., ... Personen vom-Schutz des AGG umfasst sind. ..., ...zu.sätzliche Kategorie ins AGG eingefügt werden. XII..., ... des AGG durchzuführen, sollte eine..., ...- I. Streichung von § 9 AGG (Religionspri-Zu I.: § 9 AGG geht über den Wortlaut ..., ... zu stär.ken, sollte das AGG hier deutlicher werden ..., ... das AGG als Ver.braucherschutzrecht..., ...Bislang ist im AGG kein Sanktionsmechanismus..., ...selbst nach 16 Jahren AGG in den meisten Betrieben...
-
- Angegeben von: DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache...
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) empfohlen. Die Prämisse..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgenommen wird. Die..., ...und Verbandsklage auch im AGG mit zu regeln. Für die...
-
- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Der advd setzt sich für einen flächendeckenden Aus- und Aufbau der Antidiskriminierungsberatung aus. In vielen Regionen fehlt bislang ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratungsangeboten. Durch den bundesweiten Ausbau der Antidiskriminierungsberatung (AD-Beratung) soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen von Diskriminierung unabhängig von Wohnort oder Einkommen ihre Rechte wahrnehmen können. Dafür sollte der Bund gemeinsam mit den Ländern Verantwortung übernehmen und Förderprogramme (weiter) entwickeln. Ein Rechtsanspruch auf Beratung sollte dafür im AGG verankert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden. Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
- Beschreibung: Verfahren in der Exportkontrolle sind zu komplex und die Behördenkoordination unzureichend. Zoll und BAFA verlangen oft zusätzliche Bescheinigungen, die Prozesse verzögern. Die Wiedereinführung der Exporteurserklärung als anerkannter Nachweis könnte hier für mehr Effizienz sorgen. Genehmigungsverfahren bedürfen Fortschritte durch eine stärkere Autonomie des BAFA und den Ausbau Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowie eine schnellere interministerielle Abstimmung. Zudem muss die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Zollbehörden enger und besser synchronisiert werden, um Nullbescheids-Verfahren und Verzögerungen zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Allgemeinen Genehmigungen (AGG) wurde hier bereits eine...
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...einer Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) insofern bereits einen..., ...bestehen sollen. Ein neben dem AGG stehendes Haftungsregime...
-
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 14.03.2025
- Beschreibung: Unser Verband setzt sich für eine verantwortungsvolle und menschenrechtsbasierte Politik ein, die den Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Wir fordern unter anderem: Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise im Familiennachzug, Priorisierung, Verkürzung, Digitalisierung und Transparenz der Visaverfahren im familiären Kontext, Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder, ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik, Entwicklung von diversitäts- und rassismuskritischen Standards in Bildung und Ausbildung, AGG-Reform.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren und Schutzlücken..., ... • Anwendungsbereich des AGG auf diskriminierendes öffentliche-rechtliches..., ...Beweislasterleichterung des § 22 AGG erweitern...., ...Auch die Novellierung des AGG ist längst überfällig. ...
-
- Angegeben von: Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. / SmF-Bundesverband am 02.06.2025
- Beschreibung: Antimuslimischer Rassismus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere muslimische Frauen mit Kopftuch sind überproportional davon betroffen. Die Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit benennen konkrete Maßnahmen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden. Verbote religiöser Bekleidung, die muslimische Frauen diskriminieren, sind abzuschaffen. Die Neutralität des Staates erfordert ein aktives Vorgehen gegen Diskriminierung. Dazu gehören gesetzliche Verankerung zielgruppenspezifischer Antidiskriminierungsberatungsstellen, aktive Einbindung muslimischer und migrantischer Selbstorganisationen in diese Strukturen sowie niedrigschwellige Angebote politischer Bildung. Diskriminierung führt zu Angst und schränkt die gesellschaftliche Teilhabe ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Intergeschlechtliche Menschen haben seit dem Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag. Dies wurde 2018 mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“) rechtlich implementiert. Die offiziellen Berufsbezeichnungen von Ausbildungsberufen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen, die sich aus dem Personenstandsrecht im Sinne der „dritten Option“ und dem AGG ableiten. Es gibt Ausbildungszeugnissen in Berufen, die nur binär-geschlechtliche Berufsbezeichnungen führen. Wir fordern das kommende Bundeswirtschaftsministerium auf, eine Novellierung aller Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe im Hinblick auf geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen beim BBIG anzustrengen.
-
- Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
- Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Aktiv vom 18.03.2025 bis 03.06.2025
- Angegeben von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 18.03.2025
- Beschreibung: Rasche Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen, Ausweitung der prozessualen Rechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, strukturelle und finanzielle Stärkung der ADS.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handelt. Zur Umsetzung..., ...verpflichtet. Die Reform des AGG, die u. a. den Anwendungsbereich..., ...Geltendmachungsfristen im AGG angepasst werden. Die zweimonatige..., .... 1 und § 21 Abs. 5 S. 1 AGG vorsehen, ist dem Arbeitsrecht..., ...15 Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG auf 12 Monate angehoben..., ...absehen. Die in § 23 Abs. 3 AGG-E vorgesehene Möglichkeit..., ...Entwurf räumt in § 27 Abs. 5 AGG-E der ADS das Recht ein..., ... schaffenden § 27 Abs. 5 AGG schränkt diese Möglichkeit..., ...verschaffen, sollte § 27 Abs. 5 AGG-E um eine entsprechende...
-
- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen" soll europäische Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen umsetzen. Als Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen nehmen wir Stellung zur Umsetzung der EU Vorgaben ins nationale Recht mit dem Ziel den Diskriminierungsschutz zu stärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein, um den Diskriminierungsschutz..., ...die dringend erforderliche AGG-Reform endlich in die Wege..., ...psychosoziale, Beratung zum AGG und Beistandschaft, und..., ...und Missstände hin. Die im AGG festgelegte Rolle der Antidiskriminierungsverbände..., ....4 S. 1 u. 21 Abs.5 S. 1 AGG von zwei auf zwölf Monate..., ... Forderung im Rahmen der AGG-Reform. Mit der neuen Möglichkeit...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 25.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 25.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 24.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften;
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 17.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regelungen zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal "Weltanschauung"; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erforderlich. Daraus ergeben..., ...Zivilprozessordnung (ZPOEG). Im AGG ist die Einrichtung einer..., ...Möglichkeit erhalten, in AGG-bezogenen Gerichtsverfahren..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...immer fehlt eine Regelung im AGG, nach der die Versagung..., ...angemessenen Vorkehrung“ in das AGG aufzunehmen, dort näher..., ...der Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, den hierdurch..., ...Voraussetzungen nach § 23 Abs. 1 AGG erfüllen, sollen künftig..., ...Prozessstandschaft in das AGG gehört zu den langjährigen..., ...des Bundes (ADS) In § 25 AGG soll ergänzend aufgenommen..., ... Streitigkeiten nach dem AGG eingerichtet werden. Die..., ...vorgesehenen Regelungen im AGG. Die Regelungen sind dem..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden. §§ 7 und 19 AGG müssen entsprechend ergänzt..., .... Darüber hinaus muss im AGG klargestellt werden, dass..., ... Einschränkungen in § 19 AGG sind aufzuheben. Menschen..., ...unzulässig zu bewerten. Das AGG muss auch für Menschen ..., ...Klagemöglichkeiten nach dem AGG müssen erweitert werden..., ...ein Verbandsklagerecht im AGG vorgesehen werden, damit..., ...können. Insoweit ist § 23 AGG zu erweitern. Dies wäre...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
-
BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006[15] setzte die..., ...materiellen Aspekt, der § 12 AGG ähnelt, gibt es auch im..., ...Antidiskriminierungsrecht (AGG), im Arbeitsschutz (ArbSchG..., ... Das AGG ist, so auch die Einschätzung..., ...ILO-Übereinkommens mit dem AGG bereits erfüllt.[76] Denn..., ... in § 3 Abs. 3 AGG ein wiederholtes Auftreten..., ...Belästigung in § 3 Abs. 4 AGG auf das feindliche Umfeld..., ...die beiden Tatbestände im AGG an das „Bezwecken“ oder..., ... und Belästigung, was im AGG nicht vorgesehen ist. Die..., ...Auslegung von § 3 Abs. 4 AGG,[79] eine Klarstellung ..., ...dass die Vorgaben in § 13 AGG vor dem Hintergrund der..., ..., 24. Aufl. 2024, AGG, § 12 Rn. 1. [22] Berghahn..., ...downloads/DE/publikationen/AGG/agg_evaluation.pdf?__blob..., ...Forderung des Bündnisses „AGG Reform jetzt“ (2024), S. 4f. (https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG, § 6 Rn. 1 ff. [65] ..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG § 12 Rn. 1 m.w.N. [74..., ...Vgl. ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 19, 20. [78] ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 20. [79] Vgl..., ...wie aber auch § 17 Abs. 2 AGG. [89] Karimova/Boehmer...
-
- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe zur gemeinsamen Ausrichtung des Europäischen Rates zum Entwurf einer EU-Antidiskriminierungsrichtline Kurzposition der Wirtschaft
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
- Angegeben von: VDMA e.V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes..., ...erleichtern. 5. Anpassung AGG / BGG: rechtliche Verbindlichkeit..., ...) • VDMA Forderung: BGG/AGG anpassen, Rechtsanspruch...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...FinDAG-Verbraucherschutz, AGG sowie DSGVO, DORA und Lauterkeitsrecht..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Versicherungs-verträge. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen ..., ...beruhen (§ 20 Abs. 2 S. 2 AGG). Ergänzend gelten DSGVO...
-
- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Stellungnahmen/Gutachten (12):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Um effektiven Schutz ..., ... gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. ..., ...Diskriminierung stark machen und das AGG reformieren. Wir stärken..., ...Verbandsklagerecht in das AGG auf. Wir werden auf ...
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung von Dienstleistungen. Die BAGFW unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes weiter zu verbessern, sieht sie aber durch die vorgesehenen rechtlichen Änderungen bei weitem nicht erreicht.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Benachteiligungsverbots des § 7 AGG auf Unternehmer ausgeweitet..., ... i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG verboten ist. Vor diesem..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten ist. Eine Einschränkung..., ...sind, enthält § 19 Abs. 1 AGG nicht. Vor diesem Hintergrund..., ... Klarstellung, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Der jetzige..., ...zumindest offen, ob § 19 Abs. 1 AGG umfasst sein soll. Änderungsbedarf..., ...Gleichlauf mit § 21 Abs. 1 AGG hergestellt werden. Die..., ...Gleichlaufs mit § 21 Abs. 2 AGG be-grüßt. Im Hinblick ..., ...Gegenüber der Regelung in § 22 AGG muss im Streitfall eine...
-
- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten ist. Die Regelung..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten. Es ist vermutlich..., ...klarzustellen, dass § 19 AGG zu den Regelungen gehört..., ... Arbeitsrecht in §§ 8-10 AGG und das allgemeine Zivilrecht in § 20 Abs. 1 Satz 2 AGG als legitime Differenzierungsgründe...
-
- Angegeben von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Die Bearbeitung von Ausfuhranträgen verläuft häufig zu langsam, der Prozess ist gegenüber antragstellenden Unternehmen intransparent, sobald die Anträge vom Bafa nach Berlin weitergereicht werden. Dadurch entstehen deutschen exportierenden Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile. Es bedarf einer Verbesserung von Prozessen und neuer Strukturen zur schnellen Bearbeitung von Standardfällen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wiederholer-Allgemeingenehmigung (Wiederholer-AGG) Für Exportvorgänge, die..., ... führen. Die Wiederholer-AGG würde sich auf nicht-kritische..., ...fordern die Einführung einer „AGG Green“ für nachhaltige ..., ...Allgemeinen Genehmigung („AGG Green“) für Exportgüter..., ...geschaffen werden. Eine „AGG Green“ wäre insbesondere...
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...deckungsgleich mit § 2 Nummer 8 AGG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 AGG. Er geht über diesen hinaus...
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 05.05.2025
- Beschreibung: Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier..., ...über die Vorgaben des § 22 AGG hinaus. Nach dem AGG müssen..., ...Beweislastverteilung des AGG kommt den Interessen der..., ... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unangemessene Eingriffe in den Zivilrechtsverkehr vermeiden. Verzicht auf ein neues Diskriminierungsmerkmal "Weltanschauung". Rechtfertigungsmöglichkeiten bei sachlich begründeten Differenzierungen gewährleisten. Anwendungsberich auf Massengeschäfte
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das BGG gemäß § 7a..., ...neben dem SGB IX und dem AGG auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Behandlungen wie wir sie aus dem AGG kennen sowie die Beweislastumkehr...
-
Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das kirchliche Arbeitsrecht soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollständige Streichung von § 9 AGG“ § 9 AGG, der für Kirchen..., ...wei-ter der Regelung des § 9 AGG. Diese sieht in Umsetzung..., ...Religionsgemeinschaften eine über § 8 AGG hinausge-hende Möglichkeit..., ...AZR 501/14, Rn 122). § 8 AGG enthält demgegenüber lediglich..., ...bereichsspezifi-sche Ausnahme des § 9 AGG zu streichen, wie dies..., ...allgemeine Ausnahme des § 8 AGG zu verwei-sen. Weiterhin..., ...dar, inwiefern § 9 Abs. 2 AGG über § 241 Abs. 2 BGB ...
-
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 30.06.2025
- Beschreibung: Der VAMV hat sich zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD positioniert und Vorschläge für die Ausgestaltung relevanter Vorhaben gemacht.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu verbessern und zu stärken..., ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu stärken. Alleinerziehende..., ...Wohnungs-suche. Dagegen bietet das AGG derzeit praktisch aber ..., ...Der VAMV fordert daher § 1 AGG um die Merkmale Familienstand..., ... der Geltungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen..., ...Fristen, um Ansprüche nach dem AGG geltend zu machen, niedri-gere...
-
Aufgabe des Regelungsvorhabens der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie zugunsten einer Neukonsultation
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar.
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem seit 2006 geltenden AGG. Bereits 2016 hat der djb..., ...Regierung die Reform des AGG nicht erneut verschläft..., ...mindestens auf dem Niveau des AGG einzurichten. Es bleibt..., ...der Anwendungsbereich des AGG bislang keine bzw. nur ..., ...wären Betroffene durch das AGG etwa beim sogenannten „..., ...sexuellen Belästigungen im AGG auf den Bereich des Arbeitsrechts..., ... Belästigungen durch das AGG geschützt werden. Der..., ...Vgl. Ergänzungsliste zur AGG Novellierung vom 17.01.2023...
-
- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 18 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ...das bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
-
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und damit geregelt..., ...Benachteiligung bereits nach § 19 AGG verboten. Es muss daher..., ...klargestellt werden, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Bei ..., ...Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4 AGG ist eine Benachteiligung..., ...Kontexten gilt als den im AGG genannten Bereichen Arbeitsplatz..., ...Regelung entspricht § 3 Abs. 2 AGG und stellt darüberhinausgehend..., ...nach dem BGG oder nach dem AGG geltend machen wollen. ..., ... denn Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei..., ... oder die Regelungen des AGG unberührt. 2.3.7. Zu §..., ...identischen Regelung in § 5 AGG. Sie erlaubt ausdrücklich..., ...entspricht § 20 Absatz 2 Satz 3 AGG. Danach kann im Versicherungsvertragsrecht..., ...analoge Regelung auch im AGG gestrichen werden. 2.3.10..., ...Beweislasterleichterung im AGG nachgebildet. Der VdK begrüßt...
-
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um den Schutz vor..., ...und Entschädigung in § 21 AGG müssen auch hierfür gelten..., ...Gleichbe-handlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch ..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
-
Zweite Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG)
Aktiv vom 20.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachten. Im Ergebnis..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Außerdem...
-
- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines gesetzliches Fundaments für die Freiheitskommission und umfassende und nachhaltige Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Herausforderungen..., ...Derzeit ermöglicht etwa das AGG nur den direkt Betroffenen..., ...Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) muss verantwortungsvoll..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) braucht eine Novellierung...
-
- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Zielsetzung ist eine vollständige Einbeziehung des privatwirtschaftlichen Bereichs in das BGG, eine präzise und eng begrenzte Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen sowie zeitnahe Fristen für den Abbau von Barrieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beweiserleichterung gemäß § 22 AGG wurde im Kabinettsentwurf..., ...prozessualen Rechte wie nach dem AGG erhalten. Nur so kann der...
-
- Angegeben von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Anwendung von KI soll für den Nutzenden deutlich erkennbar werden, dass KI verwendet wird, was mit den eingegebenen Informationen passiert und welche Auswirkungen die Nutzung haben kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)12 zur Verhinderung von..., ...www.gesetze-im-internet.de/agg 13 Antidiskriminierungsstelle...
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geeignete Maßnahmen nach § 5 AGG bestehende Nachteile zu...
-
- Angegeben von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
- Beschreibung: Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Einbeziehung von Geschlecht...
-
- Angegeben von: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Lobbyinitiative an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Aufstellung der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik der BRD in der 21. Legislaturperiode
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat eine gute Grundlage..., ...auf Bereiche gibt, die das AGG bisher nicht anspricht...., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die seit Jahren zu den..., ...orientierte Erweiterung des AGG um Kategorien zum Diskriminierungsschutz..., ...absehbar. Eine Ausweitung des AGG-Anwendungsbereiches auf..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) • Stärkung der ADS des..., ...geeigneter Form im Sinne von § 29 AGG • Auflage eines Bundesprogramms..., ...spätestens mit der anstehenden AGG-Reform der dort verwendete..., ...dem rechtlichen Instrument AGG) muss endlich auch in einer...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 19.10.2024
- Beschreibung: Wenn Menschen auf einen Vormund oder Betreuer angewiesen sind, mit denen sie keine gemeinsame Sprache haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür tragen sie selbst oder - sofern sie mittellos sind - die Betreuer und Vormünder, weswegen sie oft von diesen abgelehnt werden. Wir fordern die Übernahme dieser Mehrkosten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt werden und Teilhabe...
-
Selbstbestimmungsgesetz
Aktiv vom 03.03.2024 bis 07.04.2024
- Angegeben von: Just Gay am 03.03.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass unsere Interessen berücksichtigt werden im Bezug auf die Reform des TSG. Nach unserer Auffassung nach, werden die Belange von schwulen Männern unzureichend berücksichtigt. Weiterhin befürchten wir massive Eingriffe, was unsere Reche betrifft wie z.B. die Privatautonomie. Weiterhin sehen wir die Meinungsfreiheit massiv gefährdet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Konversionstherapiegesetz...
-
- Angegeben von: Assistenzhunde NRW am 06.06.2024
- Beschreibung: Förderung der Inklusion, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, freier Zugang von geprüften Assistenzhunden in alle Bereiche des öffentlichen Lebens, Zugangskampagne für Assistenzhunde sowie der Beratung zur Ausstattung und Mobilität für Menschen mit Behinderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...reden hier u. a. auch vom AGG, BGG. Und noch ein kleiner...
-
- Angegeben von: Stiftung Mercator GmbH am 17.03.2025
- Beschreibung: Handlungsempfehlung für die zukünftige Bundesregierung, digitale Innovationspolitik europäisch zudenken, Investitionen in digitale Infrastruktur zu priorisieren, Innovationen an gesellschaftlichen Bedarfen auszurichten sowie europäische Digitalregulierung um- und durchzusetzen. .
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte modernisiert werden...
-
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Verpflichtung privater Akteure zur Barrierefreiheit und zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen, Verbandsklagerecht einführen, Geltendmachungsfristen verlängern, Rechtfertigungsgründe anpassen, erfassten Personenkreis erweitern
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zugang zu Diskriminierungsschutz verbessern und Rechtsdurchsetzung vereinfachen, Anwendungsbereich für Diskriminierungsschutz ausweiten, Ausnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Angestrebt wird deshalb eine Klarstellung in der Richtlinie, dass die risikobasierte Differenzierung nach dem Alter oder nach Behinderung durch Versicherer keine Diskriminierung ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll grundlegend reformiert werden. Folgende elf Punkte sollen dabei erreicht werden Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen Diskriminierungskategorien erweitern Diskriminierungsformen erweitern Geltendmachungsfrist anheben Beweislasterleichterung erweitern Entschädigungen abschreckend gestalten Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Rechtsschutz vor Diskriminierung stärken, Diskriminierungsmerkmale erweitern, Hierarchisierung in den Diskriminierungsmerkmalen abschaffen, Pflicht Privater zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen einführen, Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlung konkretisieren, Schlichtungsverfahren verbindlich ausgestalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit n.e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Als feministische Friedensorganisation und als Teil des Bündnis 1325 setzen wir uns für die Umsetzung und Gestaltung der von der Bundesregierung beschlossenen Leitlinien zu feministischer Außen- und Entwicklungspolitik ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wirkt als Teil eines größeren zivilgesellschaftlichen Bündnisses darauf hin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dahingehend ausgeweitet wird, dass die Regelungen künftig auch Beschwerdemöglichkeiten aufgrund des Fehlverhaltens staatlicher Stellen umfasst.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einsatz für diverse Anpassungen im Allgemeinen Gleichebahndlungsgesetz, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Bündnis setzt sich dafür ein, Schutzlücken in Hinblick auf algorithmische Diskriminierung im Kontext der vorgesehenen Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
-
DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsvorschriften des AGG. Das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG erfasst keine gesetzlichen...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einrichtung einer Kommission zur Sozialstaatsreform. Der Sozialstaat soll sicherstellen, dass Menschen in jeder Lebensphase in Würde leben können und sozial abgesichert sind. Das System ist mittlerweile allerdings so komplex, dass viele Antragssteller*innen sich im Behördendschungel nicht mehr zurechtfinden. Der djb fordert eine Vereinfachung.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozialrecht, der entsprechend des AGG Benachteiligungsverbote...