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- Registernummer: R007414
- Ersteintrag: 08.06.2025
- Letzte Änderung: 24.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Egenhoferstr. 1181243 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491728138706
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E-Mail-Adressen:
- vorstand@bagsbv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Heidi Stuffer
- Heinz Weixelbaum
- Günter Uhlworm
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Gesamtzahl der Mitglieder:
122 Mitglieder am 24.07.2025, davon:
- 116 natürliche Personen
- 6 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir vertreten bundesweit die Interessen von Schwerbehindertenvertretungen. Wir liefern fachliche Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen zu Inklusion, Barrierefreiheit und Arbeitsschutz, führen Dialoge mit den Abgeordneten des Bundestags und Ministerien. Wir versuchen Verständnis für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu erreichen und regen an, gesetzlich Regelungen nachzubessern oder zu schaffen. Öffentlichkeitsarbeit über SocialMedia und Presse, Fachveranstaltungen und Fortbildungen flankieren unsere Lobbyarbeit.
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Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
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Beschreibung:
Wir stehen ein für eine Unwirksamkeitsklausel in $ 178 Abs. 2 SGB IX, für Angelegenheiten, in denen der Arbeitsgeber/Dienststelle die SBV nicht beteiligt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
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Beschreibung:
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Änderung der VersMedV
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Beschreibung:
Ergänzung der VersMedV Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung an die UN-BRK und das neue biopsychosoziale Verständnis von Behinderung. Kritisch sieht sie jedoch die geplante Hilfsmittelanrechnung, da diese reale Teilhabeeinschränkungen nicht abbildet und zu Nachteilen führen kann. Zudem warnt sie vor einer uneinheitlichen Umsetzung und fordert klare Auslegungshinweise. Besondere Versorgungslücken bestehen bei psychischen Erkrankungen. Die BSD fordert, die GdB-Bemessung stärker am tatsächlichen Teilhabebedarf auszurichten, um Inklusion und Beschäftigung zu fördern.
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Referentenentwurf:
Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.07.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
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Beschreibung:
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Erweiterung der Freistellung von SBV
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Beschreibung:
Die Regelungen für die Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX sollen erweitert und Konkretisiert werden
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachsteuerung Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Beschreibung:
Nachsteuerung des BEM Ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) soll für alle Beschäftigten gelten. Beschäftigte erhalten ein Initiativrecht auf ein BEM sowie einen einklagbaren Anspruch darauf. Arbeitgeber und Dienstherrn werden verpflichtet, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM abzuschließen. Die Zustimmung zum BEM kann jederzeit zurückgezogen werden – ohne Nachteile für die betroffene Person. Auch ein Verzicht auf das BEM darf nicht benachteiligen. Bei Pflichtverstößen sind Sanktionen für Arbeitgeber/Dienstherrn vorzusehen. Präventive Angebote müssen vollständig barrierefrei sein; bestehende physische und digitale Barrieren sind abzubauen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
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Beschreibung:
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Nachsteuerung beim AGG
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Beschreibung:
AGG bedarf einer Nachsteuerung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
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Beschreibung:
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Novellierung Behindertengleichstellungsgesetzes
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Beschreibung:
Ausweitung des BGG auf alle Akteure der Daseinsvorsorge, inkl. private Anbieter. Zentrales Benachteiligungsverbot mit einklagbarem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Verpflichtende bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit mit klaren Fristen. Stärkere Klagerechte und kostenfreier Rechtsweg für Betroffene und Verbände. Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Bundesbehörden. Verpflichtung zu barrierefreien Leistungen in allen relevanten Rechtsbereichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24