Regelungsvorhaben

Nachsteuerung Betriebliches Eingliederungsmanagement

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) (R007414) am 08.06.2025

Beschreibung:
Nachsteuerung des BEM Ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) soll für alle Beschäftigten gelten. Beschäftigte erhalten ein Initiativrecht auf ein BEM sowie einen einklagbaren Anspruch darauf. Arbeitgeber und Dienstherrn werden verpflichtet, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM abzuschließen. Die Zustimmung zum BEM kann jederzeit zurückgezogen werden – ohne Nachteile für die betroffene Person. Auch ein Verzicht auf das BEM darf nicht benachteiligen. Bei Pflichtverstößen sind Sanktionen für Arbeitgeber/Dienstherrn vorzusehen. Präventive Angebote müssen vollständig barrierefrei sein; bestehende physische und digitale Barrieren sind abzubauen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit

Betroffene Bundesgesetze (1)

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