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Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002508
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 01.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Weidendamm 1A10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493072625790
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E-Mail-Adressen:
- contact@bdex.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Vanessa Kassem
- Alexander Hoeckle
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Gesamtzahl der Mitglieder:
15 Mitglieder am 04.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
- Confederation of International Trading Houses Association (CITHA)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Schifffahrt; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) ist der Dachverband der deutschen Außenhändler. Ziel seiner Arbeit ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Außenhandelsinteressen seiner Mitglieder mit einem besonderen Fokus auf den Exporthandel.
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Anpassung der EU-Dual-Use-Verordnung statt nationale Regelungen; Nummerierungssystem einheitlich umsetzen
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Beschreibung:
Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 22.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407040020 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung der EU-Russlandsanktionen
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Beschreibung:
Effizientere, bürokratieärmere und zielgerichtetere Sanktionsmaßnahmen durch einheitliche Kontrollmechanismen der EU zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen, klare Hilfestellungen des Gesetzgebers (einschließlich Leitlinien, Vermeidung Übersetzungsfehler und Definitionen von unklaren Rechtsbegriffen) und Festlegung von Strafen für Verstöße sowie Beachtung funktionierender KYC-Prozesse und ICP-Compliance von Unternehmen. Zur Vermeidung der Sanktionsumgehung sollten Sanktionen auf russische Vormaterialien im Sperrholzbereich ausgeweitet und stärker auf Importpraktiken anderer Länder, z.B. Norwegens, eingewirkt werden. Veröffentlichung bzw. Einbeziehung in die Wirkungsanalyse zu Art. 12g.
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Interessenbereiche:
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010012 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Geplante Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung bei Waren von geringem Wert (150-Euro-Zollwertgrenze)
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Beschreibung:
Eine Abschaffung der de-minimis-Grenze als handelserleichternde Maßnahme sollte kritisch gesehen und nur im Falle der Ermangelung von Alternativmaßnahmen sowie Beachtung bestimmter Voraussetzungen erfolgen, wie die Einführung von Ausnahmeregelungen und Freigrenzen für Muster- und Reparatursendungen, der hinreichenden Vorbereitung und Ausstattung des Zolls und seiner IT-Infrastruktur, Berücksichtigung möglicher Folgeeffekte (wie bei CBAM) und unter Gewährung eines hinreichenden Übergangszeitraums. Als Alternativvorschlag zur Abschaffung könnte die Einführung einer Sendungspauschale und einer exklusiven B2B-Zollfreigrenze überlegt werden.
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Interessenbereiche:
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010011 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Errichtung eines SME Sanctions Helpdesk
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Beschreibung:
Der geplante Helpdesk sollte einen tatsächlichen praktischen Nutzen für die Unternehmen haben, indem er rechtlich verbindliche Auskünfte treffen kann, eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung sicherstellt und aktuelle Informationen zu Sanktionen bereitstellt. Um die Rechtssicherheit in der Praxis zu steigern, sollte der Helpdesk flankiert werden mit einer „Black or White“-Listung von Drittländern.
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Interessenbereiche:
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010010 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroPartnerAfrika Projekt im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung zwischen dem Bundesverband des Deutschen Exporthandels e. V. (BDEx) und lvorischen Fruchthandelsverbänden (INTER-MANGUE). Das Ziel des Projekts ist es, die Beschäftigungssituation im Sektor der Obst- und Gemüseproduktion, Verarbeitung und des Exports in Côte d’Ivoire zu verbessern. Damit tragen gestärkte ivorische Partnerverbände zur Wettbewerbsfähigkeit von KKMU in ausgewählten Wertschöpfungsketten der Obst- und Gemüseproduktion bei.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
100.001 bis 110.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Außenhandelsverband NRW e.V. (AHV)
- Bremer Außenhandelsverband e.V. (BAV)
- Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V. (LGAD)
- Verein Hamburger Exporteure e.V. (VHE)
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23