Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (803)
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- Angegeben von: DLA Piper UK LLP am 07.03.2025
- Beschreibung: Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Beschreibungen der Aufträge
..., dass die Steuer (§ 5a EStG) nicht geändert wird. Hintergrund...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Umfassende Reform der §§ 50a, 50c EStG hinsichtlich Antragsverfahren (Kürzung, Einführung ID-Nummern), Streichung § 50c Abs. 2 S. 4 Hs. 1 EStG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Quellensteuerabzug nach §50a EStG verursacht einen unverhältnismä-ßig..., ... i. V. m. §§50c und 50d EStG ist nicht mehr zeit-gemäß..., ...Quellensteuerverfahrens nach §50a-50c EStG er-forderlich. Konkret ..., ... § 50c Abs. 2 S. 4 HS 1 EStG ist nicht er-füllbar. ...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Erstreckung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf kleine Photovoltaikanlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG
Aktiv vom 17.09.2024 bis 03.12.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf alle Photovoltaikanlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG erstreckt wird. Jedenfalls sollte es den Vorsorgesparern möglich sein, im Rahmen der „grünen Eigenheimrente“ das angesparte Eigenkapital auf zertifizierten Altersvorsorge-Verträgen wohnungswirtschaftlich für PV-Anlagen an der eigenen Wohnung zu verwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Reduzierung der Bearbeitungszeit und des Aufwandes für die Nachweispflicht Verfahrens zum Steuerabzug nach §50a EstG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Steuerabzug nach §50a EStG führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ... Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen..., ...Quellensteuerverfahren nach § 50a EStG müssen zur Entlastung der..., ...Quellensteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Missbrauchsprüfung nach § 50d Abs. 3 EstG verursachen bei den Lizenzgebern..., ...Monate angewachsen. Das EStG § 50c Abs. 2 S. 6 sieht...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG soll zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden. Dies ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der bAV - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zah-lungen des Arbeitgebers..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ... Halb-satz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurzinformation..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit sieht..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband begrüßt die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einfügung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen von den seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zu profitieren. Damit würde ein derzeit für einen signifikanten Anteil der deutschen Startups noch bestehendes Hindernis bei der praktischen Anwendung des § 19a EStG zukünftig wegfallen. Hierdurch wird der Normzweck des § 19a EStG, Startups durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern, für eine deutlich größere Zahl an Startups verwirklicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorgeschlagene Anpassungen (§ 19 a EStG) verabschieden. Stand..., ... der Regelungen (§ 19 a EStG). Damit wird jungen deutschen..., ...Mitarbeitenden im Rahmen des § 19a EstG keine Anteile an der "Muttergesellschaft..., ...Startupspezifischen Regelung des § 19a EStG profitieren. Fazit Ohne..., ...eine Anpassung des § 19a EStG an die gesellschaftsrechtliche...
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- Angegeben von: Edenred Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen §8 EStG (Abs.1+2) mit Fokus auf Sachbezüge und die Sachbezugsfreigrenze von 50€ für Geldkarten und Gutscheine.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
- Beschreibung: Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 411) besteht Überarbeitungsbedarf im BMF-Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) vom 4. Juli 2008.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden. Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) -
BT-Drs. 20/9093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Wohneigentum e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt, dass mit § 35c EStG ein Förderinstrument im Sinne des Klimaschutzes geschaffen wurde. Die parallele Existenz beider Regelungen - § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und § 35c EStG - führt in der Praxis zu Abgrenzungs- und Zuordnungsproblemen, insbesondere bei Maßnahmen mit ökologischer Zielsetzung. Es sollte daher klargestellt werden, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG auf selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich keine Anwendung findet. Um Missverständnisse und Verunsicherungen auszuräumen, regen wir an, dies im neuen BMF-Schreiben ausdrücklich zu benennen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ausdrücklich, dass mit § 35c EStG ein steuerliches Förderinstrument..., ... dass § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auf selbstnutzende Eigentümer..., ...Regelungen – § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und § 35c EStG – führt ..., ..., bei § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. * Eine stärkere Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am 27.06.2024
- Beschreibung: Verschlankung und Vereinfachung der bestehenden Verfahren zur Entlastung vom Steuerabzug nach § 50a EstG beim BZSt im Interesse der Inhaber*innen von Urheber- und Leistungsschutzrechten (Verschlankung der Antrags- und Prüfungsverfahren, Vereinfachung von Wiederholungsanträgen, Beschleunigung der Bearbeitungszeiten).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
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BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen...
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 30.09.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 19.07.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 18.07.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. ..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...(FSAK-Mel- dung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 18.07.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. ..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...(FSAK-Mel- dung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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- Angegeben von: DMV - Verband Deutscher Musikverlage am 28.06.2024
- Beschreibung: Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
-
- Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
- Beschreibung: Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/10898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
BT-Drs. 20/11288
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
-
BT-Drs. 20/10715
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen..., ...Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse für..., ...Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte..., ...Vergütungen in §50c Abs. 2 S. 2 EStG erforderlich....
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Art. 4 Nr. 4 Jahressteuergesetz 2024 ist vorgesehen, den S. 2 von § 22 Nr. 5 EStG-E um einen Sachverhalt zu erweitern, der Beiträge in eine ausländische Versorgungseinrichtung betrifft. Davon erfasst werden auch Fälle, bei denen eine Versorgung bei einer ausländischen Versorgungseinrichtung aufgebaut wurde und das Kapital aufgrund des Umzugs des Steuerpflichtigen nach Deutschland auf eine deutsche Versorgungseinrichtung transferiert wird.Wir plädieren für eine Übergangsregelung, die fehlende Aufzeichnungen mangels bisheriger Aufzeichnungspflichten und -notwendigkeiten berücksichtigt. Demnach sollten Leistungen, die anteilig auf Beiträgen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen vor 2024 beruhen, nicht in nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG-E einbezogen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3 % der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.718 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Wir bedauern es, dass der Förderprozentsatz nicht von 30% auf 40% oder 50% erhöht werden soll.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Verpflichtende Einbindung von Energie-Effizienz-Experten in § 35c EstG, nahezu gleiche Förderanreize wie in der Bundesförderung Effiziente Gebäude-Einzelmaßnahme (BEG-EM) (inkl. iSFP-Bonus) führt zu fehlendem Einsatz von Energieeffizienz-Experten, fehlender Anreiz zur Beratung führt zu geringeren Zusatzinvestitionen, die eine Energieberatung aufzeigen würde, Ungerechtigkeit durch abweichende Förderhöhe steuerliche Förderung vs. BEG-Einzelmaßnahme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...vom Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ...den Steuerabzug nach §50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, dass..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EStG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ...zum Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2021) und insbesondere des sogenannten MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) des BZSt zum 1. Januar 2025; Bitte um zeitliche Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG. Diese §§ umfassen Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und die Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung zu..., ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG sollte bspw. auch klargestellt..., ...Die Vorschrift des § 4h EStG legt einen „engen“ Zinsbegriff..., ... von § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG erfasst sein, da das Gesetz..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG bereits dem Grunde nach..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG zur Definition des „maßgeblichen..., ...Steuerpflichtige, die nur dem EStG unterliegen, auszuweiten..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG Wir regen an, die Rz. 42..., ... von § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG laufende Zinsaufwendungen..., ... Fällen des § 4h Abs. 2 EStG durch laufende Zinsaufwendungen..., ...Rechtsgrundlage. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sieht vor, dass für den..., ...Ausnahmen des § 4h Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen..., ...Regelungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG für einen Zinsvortrag auch..., ...Zinsaufwendungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem Wortlaut in..., ...Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, wonach Zinsaufwendungen..., ...Ereignis i.S.d. § 4h Abs. 5 EStG zu behandeln. Auch das ..., ...). Da es in § 4h Abs. 5 EStG an einer solchen Regelung..., ... nicht nach § 4h Abs. 5 EStG untergeht), sich aber die..., ...Ereignis nach § 4h Abs. 5 EStG entstanden sind, nicht ..., ...warum Fälle des § 4h Abs. 5 EStG anders zu behandeln sein...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Die Ermittlung der ortsüblichen Miete soll vereinfacht und durch pauschalierte oder regionalisierte Vergleichswerte ersetzt werden. Die starre Wertgrenze von 25 €/m² sollte an regionale Mietniveaus angepasst werden. Zudem ist eine klarere rechtliche Grundlage für die Überlassung von Werkswohnungen erforderlich, insbesondere zur Abgrenzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dadurch soll die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterwohnungen im Handwerk wirksam nutzbar werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 12 EStG wird von Handwerksbetrieben...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Andererseits zeigt..., ...Verfahren zu § 6 Abs. 5 EStG, dass verfassungsrechtliche..., ... Wie noch zu § 6 Abs. 5 EStG später unter 5. auszuführen..., ... Die Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes..., ...Die Neuregelung des § 4h EStG n.F. verändert den Konzernbegriff..., ...einem Konzern i.S.d. § 4h EStG gehören und keine weitere..., ...einen Konzern i.S.d. § 4h EStG voraussetzt, ergab sich bislang nach § 4h EStG a.F. in drei Fällen: ..., ... ist § 4h Abs. 3 Satz 6 EStG a.F. ersatzlos entfallen..., ...Form in § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG n.F. wieder. Bei strengem..., ...kein Konzern i.S.d. § 4h EStG n.F. mehr. Bei Annahme ..., ...Konzerns im Sinne des § 4h EStG [a.F.; Anm. d. Verf.] soll..., ...bisherigen Verweises auf § 4h EStG hinausgehend wäre damit..., ... Die Anwendung des § 4h EStG n.F. aufgrund einer systematischen..., ...Verständnis des vormaligen § 4h EStG a.F. in § 13b Abs. 4 Nr..., ...dynamischen Verweisung auf § 4h EStG n.F. b. 90%-Test gemäß..., ...Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dient, eine Verrechnung..., ...nochmals auf § 6 Abs. 5 EStG-E eingegangen werden. ..., ...Ergänzung von § 6 Abs. 5 EStG-E dahingehend, dass bei..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG umzusetzen. Die Neuregelung...
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§ 6b EStG
Aktiv vom 19.06.2025 bis 14.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereichs des § 6b EstG auf Schaustellerbetriebe..., ...Schaustellerbetrieben zugutekommt. § 6b EStG gilt für alle gewerblichen..., ...Anwendungsbereich des § 6b EStG. In Bezug auf mobile..., ...Gleichbehandlung beim § 6b EstG wäre ein wichtiges Zeichen..., ... Anwendbarkeit des § 6b EStG auf Schaustellerbetriebe...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 16.06.2025
- Beschreibung: Folgerichtige Umsetzung des geänderten Verlustabzugs nach § 10d EStG im Rahmen der Anwendung des § 32c EStG für die Jahre 2023 bis 2028
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
-
BT-Drs. 20/11947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Zinsschranke in § 4h EStG, und zwar: - Schaffung eines Wahlrechts für die Steuerpflichtigen, auch in Wirtschaftsjahren, in denen die Nettozinsaufwendungen unter 3 Mio. Euro liegen oder negativ sind, eine gesonderte Feststellung des EBITDA-Vortrags nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG zu beantragen - Streichung des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG, damit die sogenannten Escape-Klauseln nach § 4h Abs. 2 EStG auch dann greifen, wenn ein Zinsvortrag die Zinsaufwendungen erhöht - Umwandlung der aktuellen Freigrenze von 3 Mio. Euro in einen Freibetrag in Höhe von 3 Mio. Euro
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ...Anwendungsbereich des § 4h EStG fallen. Zu Randnummer ..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reinvestitionsmöglichkeiten nach § 6b EStG Vor diesem Hintergrund..., ...Reinvestitionsmöglichkeiten gemäß § 6b EStG. Die Übertragung stiller..., ... Wirtschaftsgüter (§ 6b EStG) sollte - wie bis 1998 ..., ...Reinvestition gemäß § 6b EStG genutzt werden können. ..., ...eine Erweiterung des § 6b EStG vorzunehmen. Die Wiedereinführung...
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zur Überarbeitung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...aus dem Grund, dass das EStG und das KStG keine Regelung..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der beschränkten Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Absatz 6 EStG
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... II. Zu § 22a Abs. 5 EstG - Änderungen beim Verspätungsgeld..., ...Verspätungs-geldern nach § 22a Abs. 5 EStG ruft häufig Unverständnis..., ...gemäß § 22a Abs. 5 Satz 5 EStG zu zahlen haben, gleichgültig..., ...Ergänzungen des § 22a Abs. 5 EStG vor: 1. Zunächst sollte..., ...Ermessens-spielraum in § 22a Abs. 5 EStG. Zur Abhilfe könnte § 22a...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EstG Die Verlustverrechnungsbeschränkungen..., ...20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG sollte gestrichen werden..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG (MiKaDiv) Bekanntlich..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG zeitnah anzupassen. VORSCHLAG: § 45b Absatz 3 EStG sollte wie folgt angepasst..., ...Steuerbescheinigung nach § 45b EStG im Zusammenhang mit..., .... V. m. § 45a Absatz 2a EStG (im Folgenden „Steuerbescheinigung..., ...Angaben nach § 45b Absatz 2 EStG um folgende Angaben zu ..., ...Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (im Folgenden BMF-Schreiben..., ...45b Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG zu vermerken. Rz. 15..., .... § 45b Absatz 3 Satz 2 EStG). Diese Angaben würde im..., ...45b Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 EStG sieht vor, dass das (…)..., ...45b Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG zu vermerken.“ Wir regen..., ...: § 45b Absatz 3 Satz 2 EStG sollte wie folgt ergänzt..., ...Betroffene Normen: § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...Handelsgeschäft. - § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...: BMF Betroffene Norm: EStG und ggf. die jeweiligen..., ...IV C 4 Betroffene Norm: EStG Sachverhalt, Problem und..., ...Pauschalsteuer nach § 37b EStG analoge Pauschalie-rung..., ...Betroffene Normen: § 37b EStG und § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
- Beschreibung: Klarstellung von lohnsteuerlichen Sachverhalten bei Vermögensbeteiligungen von Mitarbeitern zu § 3 Nr. 39 EStG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte , die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterentwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen...
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Der Staat übernimmt zum größten Teil die Schul- und Internatskosten von Entwicklungshelfern als steuerfreie Unterhaltsleistung. Nach § 3 Nr. 64 EStG sind diese nicht zu besteuern und bewirken zugleich eine Befreiung der Verbeitragung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV. Da Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs im EStG unerwähnt bleiben, sind die Schulkosten, die von ihren Spenden beglichen werden, in der Sozialversicherung zu verbeitragen. Um ihre Gleichbehandlung zu erzielen, sollte die Steuerbefreiung im § 3 Nr. 64 EStG um den Begünstigtenkreis im § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG ausgedehnt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Cornelius Wendel – Cornelius Wendel Policynavigation am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG als wichtigste Grundlage für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Cornelius Wendel - Cornelius Wendel Policynavigation
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG zu Steuermindereinnahmen..., ...Lohnsteuereinbehalt nach § 41 IV EStG als zusätzliche Steuervergünstigung..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG? Nein. Der Bundesrechnungshof..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG, sondern lediglich eine...
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- Angegeben von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 04.07.2024
- Beschreibung: Investitionen und Innovationen sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Wachstum erfordert Investitionen aus dem In- und Ausland. Aktuelle Regelungen (§ 50d Abs 3 EstG, § 1 Abs. 3d, 3e AStG) beeinträchtigen derzeit Inbound-Eigenkapitalinvestitionen sowie Inbound-Fremdkapitalinvestitionen. Diese steuerlichen Hemmnisse der Konzernfinanzierung müssen abgeschafft oder wenigstens begrenzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dringend von Bürokratie entlastet werden. Eine Reihe fiskalisch nicht erforderlicher Regulierungen haben zu weiteren materiellen und administrativen Mehrbelastungen u. Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beheben gilt (§ 4k EStG, § 4j EStG, Registerfälle, MinBest-UmsG/“Pillar 2“, GrESt, DAC 6, GewSt-Administration).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beeinträchtigt. Hier-durch..., ...steuerpflichtig bleibt, z.B.: § 4h EStG/§ 8a KStG (Zinsschranke) §§ 4i EStG/4k EStG (grenzüberschreitende..., ...Verrechnungspreiskorrektur) § 4 Abs. 4 EStG (betriebliche Veranlassung) § 4 Abs. 4a EStG (Entnahmen bei Personengesellschaften..., ...der Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG), deren Verfassungsmäßigkeit..., ...Anti-Hybrid-Regelung“ (§ 4k EStG) • Die Regelungen im Erlassentwurf..., ...Regelung in § 4k Abs. 4 EStG, sind in dieser Form weder..., ...Besteuerungsinkongruenzen“ (§ 4k Abs. 5 EStG) auf Fälle, in denen ein..., ...berücksichtigt sind (§ 4k Abs. 4 EStG). 2. Lizenzschranke (§ 4j EStG) • Nach Einführung der...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 27.06.2024
- Beschreibung: # Dynamisierung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse zur Sicherung des Beitragssatzes für die Künstlersozialabgabe # Zugang zur Künstlersozialversicherung auch für nicht-künstlerische Kulturberufe (Kulturvermittlung) # Erweiterung der Ausnahmevorschrift im Künstlersozialversicherungsgesetz (§ 25 Abs. 2. S. 2 Nr. 2 KSVG) für die Übungsleitungspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) im Sinne einer Entbürokratisierung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG-E wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings knüpft die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 55c EStG an den § 3 Abs. 2a BetrAVG an. Rein formal greift diese dann nicht für Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen. Hier sollte baldmöglichst im BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung klargestellt werden, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG auch für Personenkreise, für die das BetrAVG nicht gilt, greift. Die mitunter aufwändige Prüfung, ob jemand in den Anwendungsbereich des BetrAVG fällt oder nicht, würde damit obsolet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Anhebung der Freibetragsgrenze auf 500 EUR.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse..., ...Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte..., ...Vergütungen in §50c Abs. 2 S. 2 EStG erforderlich. Hintergrund..., ...Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ...Bearbeitungszeit (§50c Abs. 2 S. 6 EStG). Weitere 20.000 Anträge..., ...eingeführt (§50d Abs. 3 EStG). Dabei wurde jedoch ..., ...Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ...werden: 1. In § 50d Abs. 3 EStG sollte zwischen den einzelnen..., ...§ 50c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG sollte eine deutliche Anhebung...
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- Angegeben von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
- Beschreibung: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tonnagesteuer nach § 5a EStG................ 51 ..., ... der Tonnage gemäß § 5a EStG ............ 52 1. ..., ... der Tonnage gemäß § 5a EStG .................... 53..., ...nach der Tonnage § 5a EStG .........................., ...nach der Tonnage gem. § 5a EStG und deren Auswirkungen ..., ...Verkehr in § 34c Abs. 4 EStG a.F. und im Jahr 1965 die..., .... Der § 34c Abs. 4 a.F. EStG wurde mit der Einführung des § 5a EStG ersetzt. Seite..., ...onsvergünstigung des § 6b EStG existiert im deutschen ..., ...zur Einführung des § 5a EStG sah die Vorgängerregelung des § 34c Abs. 4 EStG a.F. bereits in ihrer..., ...Tonnagesteuer nach § 5a EStG 95. Die Zielrichtung des § 5a EStG ergibt sich bereits aus..., ...mit dem dieser in das EStG eingefügt wurde: „Gesetz..., ...der Einführung des § 5a EStG auf die Einführung der ..., ... denn nach § 34c Abs. 4 EStG a.F. wurden zunächst 50%..., ... zur Anwendung des § 5a EStG erfüllt, wird der Gewinn..., ... der Tonnage gemäß § 5a EstG. Nach Seite ..., ... Einführung des § 5a EStG noch unter 4 % lag.139 ..., ... der Tonnage gemäß § 5a EStG optiert haben und einen...
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- Angegeben von: Verband Wohneigentum e.V. am 28.05.2025
- Beschreibung: Der Verband Wohneigentum begrüßt die überarbeitete Steuerermäßigung nach § 35c EStG, fordert aber eine Anpassung der Fristen, eine vereinfachte Nachweispflicht und eine Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den Einzelfragen zu §35c EStG GZ: IV C 1 -S 2296-d00004..., ...Steuerermäßigung nach § 35c EStG bietet selbstnutzenden ..., ...Änderungsentwurfs. Um den § 35c EStG als niederschwelliges Instrument...
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des EStG angestrebt, dass die Entschädigungszahlungen, die im Rahmen der Stromtrassen geleistet werden, steuerfrei sind, da diese nicht zum Betriebsergebnis beitragen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des EStG angestrebt, dass die Entschädigungszahlungen, die im Rahmen der Stromtrassen geleistet werden, steuerfrei sind, da diese nicht zum Betriebsergebnis beitragen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 31.07.2024
- Beschreibung: Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abzugssteuer-Entlastungsverfahren nach § 50a EStG: Vorschläge zur Entbürokratisierung..., ...Freistellungsantragen gemäß § 50a EStG ist eine klare Differenzierung..., ...Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse für..., ...Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte..., ...Vergütungen in §50c Abs. 2 S. 2 EStG erforderlich. ..., ... Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ...Bearbeitungszeit (§50c Abs. 2 S. 6 EStG). Weitere 20.000 Anträge..., ...eingeführt (§50d Abs. 3 EStG). Dabei wurde jedoch nicht..., ...werden: 1. In § 50d Abs. 3 EStG sollte zwischen den einzelnen..., ...§ 50c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG sollte eine deutliche Anhebung...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik der §§ 84 ff. EStG grundsätzlich. Die beitragsproportionalen Grund- und Kinderzulagen sind verständlicher und bieten Anreize zu mehr Eigensparleistungen. Die aufwändige jährliche Mindesteigenbeitragsberechnung sowie Zulagenkürzungen entfällt. Das neue Förderkonzept enthält im Vergleich zum alten eine schwächere Förderung von Kindern, die besonders Frauen trifft (Gender Pay). Aufgrund der unterschiedlichen Regelung der steuerunschädlichen Abfindung von Kleinstbetragsrenten in § 93 Abs. 3 EStG-E und der Neuregelung im 2. BRSG sollte für die bAV auf die Regelung im BetrAVG verwiesen werden. Die Günstigerprüfung im Rahmen des § 52 Abs. 50a EStG sollte von der ZfA vorgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir ersuchen das Bundesministerium der Finanzen darum, die deutsche Wirtschaft beim Abzugssteuerverfahren tatkräftig zu entlasten und durch eine Entbürokratisierung dieses Verfahrens erhebliche Wettbewerbshürden für deutsche Unternehmen abzubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Steuergesetzes
Aktiv vom 20.09.2024 bis 21.11.2025
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des EStG angestrebt, dass die Entschädigungszahlungen, die im Rahmen der Stromtrassen geleistet werden, steuerfrei sind, da diese nicht zum Betriebsergebnis beitragen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK lehnt die Einbeziehung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds in den Anwendungsbereich der Regelung ab, da deren Strukturen nicht dem missbrauchsverdächtigen Typus entsprechen. Er fordert eine Klarstellung im finalen Schreiben, eine präzise Abgrenzung der Anwendungsbereiche sowie eine sachgerechte Aufteilung der Fondsetablierungskosten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E wären diese Älteren ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 EStG-E im Lohnkonto aufzuzeichnen..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in der Lohnsteuerbescheinigung..., ...Aktivrente nach § 3 Nummer 21 EStG-E nach einem Zeitraum von..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG). Die gesetzlichen Vorgaben..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Der Steuerfreibetrag..., ...beispielsweise in § 3 Nr. 12 EStG entsprechen. Der Bundesrat..., ...der nach § 3 Nummer 21 EStG-E steuerfreien Einnahmen..., ...Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG vergleichbare Regelung..., ...Petitum: Eine von § 3c EStG abweichende Regelung würde..., ...steuerpflichtigen Einnahmen nach § 3c EStG 1/3 der Werbungskosten ..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E erst ab dem Monat gewährt..., ...von § 3 Nummer 21 Satz 1 EStG-E die Steuerbefreiung bereits..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E sollte erst ab dem Monat...
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- Angegeben von: VELUX Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe sicherstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 26.09.2024
- Beschreibung: Der Schifffahrtsstandort für Deutschland ist von großer Bedeutung. Insbesondere braucht es dazu steuerliche Rahmenbedingungen, um den Standort weiter stärken zu können. Grundlage bildet dafür § 5 § 5a EStG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ...
-
- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ein, so dass die Kirchensteuer lediglich im Rahmen des Sonderausgabenpauschbetrags absetzbar ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Industrieverband Technische Textilien - Rollladen - Sonnenschutz e.V. (ITRS e.V.) am 26.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Verband Fenster + Fassade (VFF) am 23.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E) 1. Mit der Regelung..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). 2. In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., .... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte im Anwendungsbereich..., ...streichen. 2. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...mehr möglich (§ 41c Abs. 3 EStG), sodass es bei zu viel..., ... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG-E würde dies teilweise ..., ... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG-E auf den Jahreswert einer..., ... § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG dahingehend geändert werden..., ...(§ 52 Abs. 12 S. 12 ff. EStG-E) Die Einführung einer..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen..., ...elektronischen Übermittlung in § 5b EStG, zu sehen sein. Die 14-..., ...zu übermitteln; § 5b des EStG gilt entsprechend“ Zu...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Es soll die Praktikabilität der Buchführungsdatenschnittstelle in der Unternehmenspraxis gewährleistet werden. Bezogen auf das Handwerk fordern wir insbesondere die Herausnahme der EÜR-Rechner (§ 4 Abs. 3 EStG) aus dem Anwenderkreis der Buchführungsdatenschnittstellenverordnung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur Gewinnermittlung nach EStG, KStG und GewSt sowie der..., ... Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, grundsätzlich..., ... mit § 5b Abs. 1 Satz 2 EStG und § 60 Abs. 2 EStDV gebracht..., ...der E-Bilanz gemäß § 5b EStG geht es hier nicht (lediglich..., ...Anlagevermögen § 5b Abs. 1 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes...
-
- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
-
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
-
- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Steuerentlastungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werfen: Hier wurde im § 33a EStG ein „Tarif auf Rädern“ ..., ...Zugleich verpflichtet § 33a EStG die Regierung Österreichs..., ...Kern soll hiermit in § 32a EStG ein neuer Absatz 2 angefügt..., ...Tarifanpassung via § 32a EStG auch jederzeit aussetzen...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ... Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: "Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% für die Rückstellungsbildung bei Direktzusagen ist deutlich zu hoch. Angepasst werden muss auch der Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen Bewertungsfaktoren für die Berechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen zugrunde liegt. Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren für Direktzusagen ist dahingehend anzupassen, dass auch moderne, effiziente und flexible Zusageformen sachgerecht erfasst werden können. In der Handelsbilanz führt der variable Bewertungszins gemäß § 253 HGB zu mitunter erheblicher Bilanz- und Aufwandsvolatilität und sollte durch einen festen Bewertungszins ersetzt werden. "
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
-
- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz soll zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 06.03.2025
- Beschreibung: Die Haltefrist in Paragraph 6 b Absatz 4 Nummer 2 EStG von 6 auf 3 Jahre verkürzen. Die Vorschrift auch für Privatpersonen anzuwenden. § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG streichen. Erhalt von Verlustvorträgen bei Kapitalrücklagen im Falle desMehrrheitswechsels (§ 8d KStG).
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 19a Abs. 1 Satz 1 EStG auch berücksichtigt, wie...