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448 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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      ..., dass die Steuer (§ 5a EStG) nicht geändert wird. Hintergrund...
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      ...Quellensteuerabzug nach §50a EStG verursacht einen unverhältnismä-ßig..., ... i. V. m. §§50c und 50d EStG ist nicht mehr zeit-gemäß..., ...Quellensteuerverfahrens nach §50a-50c EStG er-forderlich. Konkret ..., ... § 50c Abs. 2 S. 4 HS 1 EStG ist nicht er-füllbar. ...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 17.09.2024
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf alle Photovoltaikanlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG erstreckt wird. Jedenfalls sollte es den Vorsorgesparern möglich sein, im Rahmen der „grünen Eigenheimrente“ das angesparte Eigenkapital auf zertifizierten Altersvorsorge-Verträgen wohnungswirtschaftlich für PV-Anlagen an der eigenen Wohnung zu verwenden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Steuerabzug nach §50a EStG führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ... Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen..., ...Quellensteuerverfahren nach § 50a EStG müssen zur Entlastung der..., ...Quellensteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Missbrauchsprüfung nach § 50d Abs. 3 EstG verursachen bei den Lizenzgebern..., ...Monate angewachsen. Das EStG § 50c Abs. 2 S. 6 sieht...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...der bAV - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zah-lungen des Arbeitgebers..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ... Halb-satz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob ..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurzinformation..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit sieht..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Problematisch sind der im internationalen Vergleich deutlich erhöhte Aufwand für entsprechende Nachweise für ausländische Vergütungsgläubiger sowie die unzumutbare Bearbeitungszeiten beim BZSt von bis zu zwei Jahren. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Edenred Deutschland GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen §8 EStG (Abs.1+2) mit Fokus auf Sachbezüge und die Sachbezugsfreigrenze von 50€ für Geldkarten und Gutscheine.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
    • Beschreibung: Der Startup-Verband begrüßt die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einfügung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen von den seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zu profitieren. Damit würde ein derzeit für einen signifikanten Anteil der deutschen Startups noch bestehendes Hindernis bei der praktischen Anwendung des § 19a EStG zukünftig wegfallen. Hierdurch wird der Normzweck des § 19a EStG, Startups durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern, für eine deutlich größere Zahl an Startups verwirklicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorgeschlagene Anpassungen (§ 19 a EStG) verabschieden. Stand..., ... der Regelungen (§ 19 a EStG). Damit wird jungen deutschen..., ...Mitarbeitenden im Rahmen des § 19a EstG keine Anteile an der "Muttergesellschaft..., ...Startupspezifischen Regelung des § 19a EStG profitieren. Fazit Ohne..., ...eine Anpassung des § 19a EStG an die gesellschaftsrechtliche...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden. Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
      2. BT-Drs. 20/9093 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
    • Beschreibung: Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 411) besteht Überarbeitungsbedarf im BMF-Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) vom 4. Juli 2008.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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      ...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. ..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...(FSAK-Mel- dung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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      ...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. ..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...(FSAK-Mel- dung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
    • Angegeben von: DMV - Verband Deutscher Musikverlage am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      2. BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      3. BT-Drs. 20/11288 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
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