Seiteninhalt
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R004271
- Ersteintrag: 21.04.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Podbielskiallee 6414195 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493048483600
-
E-Mail-Adressen:
- infomail@gvl.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310.001 bis 20.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Tilo Gerlach
- Guido Evers
-
Mitgliedschaften (8):
- Deutscher Musikrat
- Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM)
- Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI)
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- media:net berlinbrandenburg e.V.
- Forum der Rechteinhaber
- Association of European Performers Organisations (AEPO-ARTIS)
- Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights (SCAPR)
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Kultur; Digitalisierung; Urheberrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Als Verwertungsgesellschaft vertritt die GVL treuhänderisch die Interessen der wahrnehmungsberechtigten ausübenden Künstler*innen, Tonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen.
-
Generative Künstliche Intelligenz
-
Beschreibung:
Im künstlerischen Schaffensprozess hat generative KI das Potenzial, inhaltliche Vielfalt zu fördern und kreative Menschen zu inspirieren und zu unterstützen. Die Bereiche Musik und Film haben in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass sie in der Lage sind, technische Innovationen zu nutzen und künstlerische Leistungen sowie darauf gründende Geschäftsmodelle erfolgreich anzupassen. Viele Fragen zum Einsatz von KI und den daraus resultierenden Risiken sind aber noch nicht geklärt. Der AI Act war ein erster wichtiger Schritt zur Regulierung. Zum Schutz der Rechteinhaber*innen bedarf es nun der weiteren Ausgestaltung eines Rechtsrahmes, der zum einen Transparenz bei der Nutzung von KI und zum anderen die wirtschaftliche Grundlage der Kreativen und ihrer Partner*innen sicherstellen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kultur [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Abzugsteuer (§50a EStG) für Einkünfte von Künstler*innen und Lizenzgeber*innen
-
Beschreibung:
Verschlankung und Vereinfachung der bestehenden Verfahren zur Entlastung vom Steuerabzug nach § 50a EstG beim BZSt im Interesse der Inhaber*innen von Urheber- und Leistungsschutzrechten (Verschlankung der Antrags- und Prüfungsverfahren, Vereinfachung von Wiederholungsanträgen, Beschleunigung der Bearbeitungszeiten).
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260201 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Bürokratieentlastung, § 10 S. 2 VGG
-
Beschreibung:
Streichung von § 10 S. 2 VGG zur Ermöglichung einer stillschweigenden Zustimmung zu etwaigen späteren Vorschlägen zur Änderung des Wahrnehmungsauftrags durch Berechtigte.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23