- Registernummer: R000947
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 24.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hardenbergstr. 9a10623 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493032769680
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E-Mail-Adressen:
- info@dmv-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2440.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,70
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Birgit Böcher
- Peter F. Schulz
- Dr. Götz von Einem
- Bettina Bonengel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
256 Mitglieder am 01.06.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- International Confederation of Music Publisher (ICMP)
- Deutscher Musikrat
- Forum Musikwirtschaft
- Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (K3D)
- Berlin Music Commission
- Forum der Rechteinhaber
- Indenpendent Musicpublishers Forum (IMPF)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kultur; Digitalisierung; Internetpolitik; Urheberrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der DMV- Verband Deutscher Musikverlage e.V.ist ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Als zweitältester Verband in Deutschland vertritt der DMV seit 1829 die Interessen aller Musikverlage, vom Großunternehmen bis zum kleinsten Chorverlag. Der Verband setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutschen Musikverlage ein. Konkret geht es dabei um - den Schutz des Urheberrechts - den Bürokratieabbau - die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - die Förderung des aktiven Musizierens Dies erfolgt durch Stellungnahmen, Positionspapiere und Gesprächsangebote.
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Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
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Beschreibung:
Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Künstlersozialkasse: Senkung/Festlegung des Abgabesatzes auf max. 5 %
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Beschreibung:
Der steigende Abgabesatz für Abgabepflichtige Unternehmen für die KSK ist eine zunehmende Belastung für KMU im Kulturbereich. Daher sollte die Höhe des Abgabesatzes dauerhaft festgeschrieben werden und 5% nicht überschreiten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Kultur- und Kreativwirtschaft
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
410.001 bis 420.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24