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Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000876
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 20.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Marienburger Str. 310405 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49304848600
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E-Mail-Adressen:
- info@bkj.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2390.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,06
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (15):
- Clara Wengert
- Susanna Prautzsch
- Jens Mädler
- Kilian Schmuck
- Rolf Witte
- Dominik Eichhorn
- Christiane Walde
- Cara Hilliges
- Lisa Reul
- Kathrin Hartmann
- Guido Alexius
- Holger Denckmann
- Ute Handwerg
- Julia Nierstheimer
- Wybke Wiechell
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Gesamtzahl der Mitglieder:
55 Mitglieder am 11.11.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (20):
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
- Deutscher Kulturrat (Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung)
- IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesnetzwerk Kinder- und Jugendarbeit
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
- National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
- ACEnet - Network of Arts and Cultural Education in Europe
- Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr
- Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung
- Deutsches Netzwerk der Anna-Lindh-Stiftung
- Ständige Konferenz Kinder spielen Theater
- Bündnis Recht auf Spiel
- Stiftung Deutsche Jugendmarke
- Fonds Soziokultur
- Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW
- Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel
- Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen
- Forschungszentrum Jugend Bildung Kultur
- Deutsches Jugendherbergswerk (Landesverband Berlin-Brandenburg)
- Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (mit Unterstützungskasse)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Diversitätspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland. Über 50 bundesweit agierende schulische und außerschulische Institutionen, Fachverbände und Landesdachorganisationen der Kulturellen Bildung haben sich in der BKJ zusammengeschlossen. Sie sind in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv. Die BKJ und ihre Mitglieder setzen sich für vielfältige Angebote der Kulturellen Bildung in der Jugendarbeit, in Kultureinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für freiwilliges Engagement und internationalen Austausch sowie für gelingende Bildungslandschaften ein. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung und Förderung der Kulturellen Bildung: gesellschaftlich sensibel, nachhaltig, möglichst für jeden Menschen zugänglich, von Anfang an und ein Leben lang. Wir wollen eine vielfältige und inklusive Praxis sowie ein reichhaltiges Angebot Kultureller Bildung. Deshalb setzen wir uns in der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik für bessere Rahmenbedingungen ein und beraten Politik und Verwaltung auf Bundesebene im Rahmen von Fachgesprächen, Fachveranstaltungen und Stellungnahmen.
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Verlässliche Finanzierung der bundeszentralen Infrastrukturen in der Kinder- und Jugendarbeit
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Beschreibung:
# Erhöhung des Einzelansatzes für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (Kapitel 1702 Titel 684 01) für eine den Aufgaben angemessene Finanzierung # Einführung einer gesetzlich vorgesehenen Jugendhilfeplanung für den Bund, die die tatsächlich notwendigen Aufgaben identifiziert und den dafür notwendigen Finanzierungsaufwand ermittelt # Gesetzliche Verankerung der Dynamisierung des Einzelansatzes für den Kinder- und Jugendplan des Bundes entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst des Bundes (analog zur erfolgten Dynamisierung im Kinder- und Jugendförderplan 2023-2027 des Landes NRW)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weitere Finanzierung und Entwicklung des Programms "Kultur macht stark"
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Beschreibung:
# Sicherung der Finanzierung des Programms "Kultur macht stark 2023-2027" (Kapitel 3002 Titel 685 41) bis zum Ende der Programmlaufzeit in der angekündigten Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr # Fortführung des Programms über die aktuelle Förderperiode hinaus, solange der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland weiter abhängig ist von deren sozioökonomischen Herkunft # Weiterentwicklung der Programmvorgaben und -begleitung zur Sicherstellung einer hohen pädagogischen Qualität der geförderten Projekte (z.B. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt oder zum Umgang mit Diversität und Vielfalt)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Kooperation im Ganztag
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Beschreibung:
# Regelung von qualitativen Mindeststandards im Ganztag # Kommunale Verankerung und Stärkung der Kooperation von schulischen und außerschulischen Partnern im Ganztag # Ermöglichung von Bildung an außerschulischen Orten im Ganztag # Gesetzliche Verankerung des Bildungsauftrags im Ganztag als Teil der Kinder- und Jugendhilfe # Anerkennung, Fortbildungsmöglichkeiten und faire Bezahlung von nicht-pädagogischen Fachkräften der Kulturellen Bildung im Ganztag # Gründung einer Enquete-Kommission "Bildung in Deutschland" unter Beteiligung von Fachverbänden # Verfassungsrechtliche Verankerung einer Kooperationspflicht von Bund und Ländern zur Sicherung des Bildungserfolgs von Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren sozioökonomischer Herkunft (Abschaffung des Kooperationsverbots)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vereinfachung von Zuwendungsrecht und Zuwendungspraxis für gemeinnützige Organisationen
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Beschreibung:
# Schaffung eines deutlich vereinfachten Regelwerks für Projektförderungen bis 100.000 Euro (auf der Basis einer Festbetragsfinanzierung und ohne Verweis auf andere haushaltsrechtliche Vorschriften) # Allgemeiner Verzicht auf Eigenmittel und Verankerung einer 100%-Finanzierung für Projekte gemeinnütziger Organisationen als Regelfall, wenn keine Einnahmen von dritter Seite zu erwarten sind # Einführung einer Gemeinkostenpauschale als echte Pauschale zur Finanzierung der allgemeinen Infrastruktur, die für die Durchführung zuwendungsfinanzierter Projekte erforderlich ist # Abschaffung unnötiger Bürokratie, die keinen Einfluss auf den Projekterfolg hat (Jährlichkeit, Mittelauszahlung, Zwischennachweise, vorzeitiger Maßnahmebeginn, Besserstellungsverbot, Unterschwellenvergabeordnung etc.)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Freiwilligendienste
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Beschreibung:
# Ausreichende Finanzierung der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten, um allen Interessierten einen Platz anbieten zu können (Kapitel 1702, Titel 684 11 und 684 14) # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der Jugendhilfeleistungen im SGB VIII # Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements bei Bürgergeld und Sozialhilfe (Nicht-Anrechnung des Taschengelds und Genehmigungsfiktion für freiwilligendienstbezogene Umzüge) # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen im Bundesteilhabegesetz # Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen im Zusammenhang mit Freiwilligendiensten # Vereinfachung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen für FSJ/FÖJ, IJFD, BFD und FDaG
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weitere Verbesserung der Künstlersozialversicherung
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Beschreibung:
# Dynamisierung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse zur Sicherung des Beitragssatzes für die Künstlersozialabgabe # Zugang zur Künstlersozialversicherung auch für nicht-künstlerische Kulturberufe (Kulturvermittlung) # Erweiterung der Ausnahmevorschrift im Künstlersozialversicherungsgesetz (§ 25 Abs. 2. S. 2 Nr. 2 KSVG) für die Übungsleitungspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) im Sinne einer Entbürokratisierung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung der internationalen Jugendarbeit
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Beschreibung:
# Erhöhung der Mittel für internationale Jugendbegegnungen und internationalen Fachkräfteaustausch im Kinder- und Jugendplan des Bundes (Kapitel 1702 Titel 684 01) # Erhöhung des deutschen Beitrags zum Deutsch-Französischen Jugendwerk (Kapitel 1702 Titel 686 07) und zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk (Kapitel 1702 Titel 686 08) sowie Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung der bundeszentralen Infrastrukturen über die Jugendwerke und den Kinder- und Jugendplan des Bundes # Verzicht auf die Gründung weiterer Jugendwerke mit zusätzlichen Regelwerken und Verwaltungskosten, solange die allgemeine Finanzierung des internationalen Jugendaustauschs nicht ausreichend ist
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anerkennung von in der nonformalen Bildung erworbenen Qualifikationen
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Beschreibung:
# Anerkennung und Sichtbarmachung von in der nonformalen Bildung erworbenen Kompetenzen entsprechend der von Deutschland unterstützten Erklärungen des Europarats # Gesetzliche Verankerung von Bildungspässen wie dem Kompetenznachweis Kultur
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
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Beschreibung:
# Gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe # Schaffung und Finanzierung bundeszentraler Strukturen zur Unterstützung und Begleitung von Schutzkonzeptentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit # Schaffung und Finanzierung eines bundesweiten Netzwerks von Beratungsstellen, die kurzfristig und kompetent bei Verdachtsfällen beraten und begleiten können # Schaffung und Finanzierung von Präventionsprogrammen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung # Stärkung der Rolle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für die Kinder- und Jugendhilfe # Vereinfachung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister durch ein durch die Träger selbst bedienbares digitales Verfahren ohne Aufwand für die in der Jugendhilfe Tätigen
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gute gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit
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Beschreibung:
# Gesetzliche Umsetzung der "inklusiven Lösung" für die Kinder- und Jugendhilfe (zur Schaffung von niedrigschwelligen Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII) # Berücksichtigung des zeitlichen Umstellungsaufwands für die "inklusive Lösung" beim Gesetzgebungsprozess sowie des erheblichen Finanzierungsaufwands durch Schaffung eines entsprechenden Bundesprogramms # Beibehaltung der Zweigliedrigkeit des Jugendamts und Ausdehnung des Modells auf die Bundesebene # Verzicht auf Absenkung von Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe # Digitalpakt 2.0 für die Kinder- und Jugendarbeit (analog dem Digitalpakt Schule)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Volle Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
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Beschreibung:
# Schaffung eines Rechtsanspruchs auf flächendeckende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Umsetzung des Rechts auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie und volle Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 UN-Kinderrechtskonvention) # Ermöglichung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche ohne jede Diskriminierung sowie Beseitigung von Rassismus und Benachteiligungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters (Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention) # Bekanntmachung der Kinderrechte durch die Förderung entsprechender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund (Art. 42 UN-Kinderrechtskonvention)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit im Regierungs- und Verwaltungshandeln
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Beschreibung:
# Besserer Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und deutliche Verstärkung der Maßnahmen zur Verlangsamung des Klimawandels # Reform der sogenannten Schuldenbremse zur Ermöglichung von wichtigen Investitionen in die soziale und ökologische Infrastruktur # Ausbau und Vereinfachung der Förderung von Jugendbegegnungsmaßnahmen mit Gruppen aus Ländern des Globalen Südens
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (11):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 4.350.001 bis 4.360.000 EuroZuwendung zur Förderung der bundeszentralen Infrastrukturen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung und des internationalen Jugendkultur- und Fachkräfteaustauschs im Handlungsfeld "Kinder- und Jugendarbeit sowie außerschulische Kinder- und Jugendbildung" auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes -
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 4.860.001 bis 4.870.000 EuroZuwendung für das Programm "Künste öffnen Welten (2023 bis 2027)" auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 4.500.001 bis 4.510.000 EuroZuwendungen zur Förderung der pädagogischen Begleitung im Freiwilligen Sozialen Jahr auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes -
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 190.001 bis 200.000 EuroKostenerstattung für die Tätigkeit als Zentralstelle im Bundesfreiwilligendienst auf Grundlage der Richtlinie für die Durchführung übertragener Aufgaben nach § 16 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes -
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (weitergeleitet über Engagement Global)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 210.001 bis 220.000 EuroZuwendung für das Projekt "Strategische Partnerschaft (2021 bis 2023)" im Rahmen der Förderlinie "weltwärts - außerschulische Begegnungsprojekte im Kontext der Agenda 2030" -
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/ParisBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroFörderung von Jugendbegegnungen und von pädagogischen Mitarbeitern im dezentralisierten Verfahren auf Grundlage der Richtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist eine internationale Organisation, die errichtet wurde mit dem Abkommen vom 25. November 1983 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik. Es wird von beiden Staaten gemeinsam aus öffentlichen Mitteln finanziert. -
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Deutsche Öffentliche Hand – BundPotsdam/WarschauBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroFörderung des außerschulischen Jugendaustauschs im Rahmen eines Festsetzungsrahmens auf Grundlage der Richtlinien des Deutsch-Polnischen Jugendwerks Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ist eine internationale Organisation, die errichtet wurde mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen vom 17. Juni 1991. Es wird von beiden Staaten gemeinsam aus öffentlichen Mitteln finanziert. -
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung für das Projekt "Fachberatung PlusPunkt KuBi – Begleitung und Unterstützung von Implementierungsprozessen Kultureller Bildung in Bildungskommunen und lokalen Bildungslandschaften" im Rahmen der Förderung der Entwicklung regionaler und kommunaler Bildungs- und Beratungsstrukturen, insbesondere Programmaktivitäten zur Unterstützung bei der Verbreitung und Verbesserung des kommunalen Bildungsmanagements auf der Basis eines fortlaufenden Bildungsmonitorings "Bildung integriert" und "Bildungskommunen" -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 2.460.001 bis 2.470.000 EuroZuwendung für das Projekt "Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche sichtbar machen" aus dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung zur Förderung des deutsch-chinesischen Jugendaustauschs im Handlungsfeld "Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe" auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin/BonnBetrag: 1 bis 10.000 EuroZuwendung für das Projekt „Jugendgerechte CultureCards gemeinsam entwickeln“ im Rahmen des Jugend-Budgets im Handlungsfeld "Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe" auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23