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Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003213
- Ersteintrag: 09.03.2022
- Letzte Änderung: 06.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
DEN e.V.Berliner Str. 25763067 OffenbachDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4969138263340
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E-Mail-Adressen:
- info@den-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Dipl.-Ing. Rolf Canters
- Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Rieth
- B. Eng. Raffael Rackwitz
- Dipl.-Ing. Peter Ackermann-Rost
- Dipl. Ing. (FH) und M.Sc. Stefanie Koepsell
- me. Holger Lorenz
- Winfried Schöffel
- Dipl.-Ing.(FH) Siegfried Mayr
- Dipl.- Ing. Peter Uenning Architekt
- Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker
- Dipl.-Ing. Marita Klempnow
- Dipl.-Ing. (FH) Jutta Maria Betz
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.187 Mitglieder am 12.02.2025, davon:
- 1.096 natürliche Personen
- 91 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (26):
Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. setzt sich für eine neutrale, wirtschaftlich unabhängige Energieberatung in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft ein und unterstützt damit die Interessen seiner Mitglieder. Die Förderlandschaft in der Energieberatung und das Berufsbild des Energieberaters / der Energieberaterin sind Teil der Interessenvertretung. Die Energie- und Klimawende sind im Rahmen dessen ein weiteres Ziel. Zur Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um Änderungsnotwendigkeiten für die Energiewende zu erläutern, darunter Themen wie Fachkräftemangel und Bürokratieabbau. Ziel ist es, die Praxisperspektive zu vermitteln und die Lage der Energieberater/innen zu verbessern. Dazu werden parlamentarische Abende, Diskussionsveranstaltungen und Kongresse organisiert. Der Verband fördert Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und externen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Mit Positionspapieren werden Herausforderungen und Potenziale aufgezeigt sowie Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Unterstützung der Energiewende unterbreitet. Zudem werden Stellungnahmen und Gutachten erstellt und an Abgeordnete sowie die Bundesregierung und Ministerien übermittelt.
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GEG - Regelungsrahmen und Vollzug, Ausgestaltung begleitender Förderrichtlinien
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Beschreibung:
Regelung zum bundeseinheitlichen Vollzugs des GEG, Voraussetzungen für barrierefreien (kostenlosen) Zugang zu sämtlichen im GEG erwähnten Normen, DIN-Normen etc. ermöglichen, Qualifikationsanforderungen an Energieberater/innen zu einem Berufsbild entwickeln, Technische Anforderungen/Ziele des GEG hinsichtlich Praxisrelevanz verbessern, Klimaziele aus EU in deutschem Recht umsetzen, volkswirtschaftliche Berechnungs-grundladen für Kennwerte (z.B. Folgekosten Klimawandel/Taxonomie) verankern, Monitoring von Verbrauchsdaten, Fokus auf Senkung des Energieverbrauch statt Technologiebeschränkung (insbesondere durch bessere Wärmedämmung), Maximalwert für CO2-Ausstoß zur Bewertung der Klimaverträglichkeit
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Optimierungen und Kontinuität der Förderung
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Beschreibung:
Wir setzen uns für eine konsequente Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit fachlichen Verbesserungen sowie für eine langfristig verlässliche und kontinuierliche Förderlandschaft in Deutschland ein, um die Klimakrise – insbesondere im Gebäudesektor – wirksam zu bewältigen. Dafür fordern wir u.a.: - Bürokratieabbau in den Antragsprozessen zur Entlastung der Energieberatenden - Förderung von Monitoring-Maßnahmen - Größerer Fokus auf effiziente Gebäudehüllen - Etablierung eines verlässlichen, einfach strukturierten Fördersystems - Stärkung des iSFP als umfassendes Beratungsinstrument - Qualitätssicherung und Entwicklung eines klaren Berufsbildes für die Energieberatung
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G)
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Beschreibung:
Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Musterbescheinigungen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
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Beschreibung:
Verpflichtende Einbindung von Energie-Effizienz-Experten in § 35c EstG, nahezu gleiche Förderanreize wie in der Bundesförderung Effiziente Gebäude-Einzelmaßnahme (BEG-EM) (inkl. iSFP-Bonus) führt zu fehlendem Einsatz von Energieeffizienz-Experten, fehlender Anreiz zur Beratung führt zu geringeren Zusatzinvestitionen, die eine Energieberatung aufzeigen würde, Ungerechtigkeit durch abweichende Förderhöhe steuerliche Förderung vs. BEG-Einzelmaßnahme
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
340.001 bis 350.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23