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Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002110
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 28.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinhardtstr. 29B10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493030698227
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E-Mail-Adressen:
- bvk@bvkap.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23230.001 bis 240.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Amid Jabbour
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Gesamtzahl der Mitglieder:
306 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Beteiligungskapital ist die Stimme und das Gesicht der Beteiligungsbranche in Deutschland. Wir machen uns stark für die deutsche Beteiligungsbranche. Wir setzen uns für bessere steuerliche Rahmenbedingungen und einen leichteren Zugang zu Beteiligungskapital ein, damit noch mehr Unternehmen in Deutschland von Beteiligungskapital profitieren können. Wir beziehen Stellung gegenüber der Politik und den Medien, um die wichtige Bedeutung von Beteiligungskapital für die deutsche Wirtschaft zu unterstreichen. Wir beobachten den Markt und analysieren dessen Entwicklungen, denn Beteiligungskapital ist ein Wachstumsmotor für Innovationen, Gründungen und den Mittelstand. Wir fördern den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Mitgliedern, sodass die Beteiligungsbranche in Deutschland näher zusammenwächst. Wir haben in unserem Verband über 300 Mitglieder vereint. Rund 200 unserer Mitglieder sind Beteiligungsgesellschaften, die sich mit Venture Capital, Wachstumsfinanzierungen oder im Rahmen von Buy-Outs an deutschen Unternehmen beteiligen. Auch institutionelle Investoren zählen dazu. Zusätzlich vertreten wir knapp 100 Beratungsgesellschaften, Dienstleister und sonstige Institutionen, die mit Beteiligungsgesellschaften zusammenarbeiten. Unser Verband hat seinen Sitz in der Reinhardtstraße 29b, mitten im Regierungsviertel Berlins. Hier wirkt die Geschäftsstelle des BVK, die von Ulrike Hinrichs als geschäftsführendem Vorstandsmitglied geleitet wird. Neben Ulrike Hinrichs gehören dem Vorstand des BVK neun ehrenamtliche Mitglieder an, die die einzelnen Fachbereiche des BVK repräsentieren und im Beteiligungsmarkt tätig sind. Der Sprecher des Vorstandes ist Frank Hüther. Dr. Robert Hennigs und Mark Schmitz sind die beiden stellvertretenden Sprecher des Vorstands. Zusätzlich verfügt der BVK über drei Beiräte: einen Rechtsbeirat, einen wissenschaftlichen Beirat, dessen Mitglieder renommierte Forscher auf dem Feld Finanzmärkte sind, und einen BVK-Beirat, der sich aus namhaften Persönlichkeiten der Private Equity-Branche und dessen Umfeld zusammensetzt. Die Beiräte unterstützen und beraten den BVK.
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
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Beschreibung:
Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Wachstumschancengesetz
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.810.001 bis 1.820.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23