Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405150025
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung: Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden.
Bereitgestellt von:
Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) (R002499)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Kultur [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]
- Kreativwirtschaft; Musikwirtschaft