Regelungsvorhaben
Änderung: Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Angegeben von:
Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) (R002499)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet
Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen
Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen
Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die
deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu
überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union
anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die
durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden
Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten
der Anträge erreicht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Kreativwirtschaft; Musikwirtschaft
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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