Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512160079 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 23.12.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 13.10.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

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