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151 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BDSG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (151)

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bun-desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco¬ring von ..., ...zu brin¬gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidun-gen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweis-pflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An¬passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli¬ches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigten¬daten...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zu-mal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
    • Angegeben von: Creditreform Boniversum GmbH am 28.04.2024
    • Beschreibung: Wir plädieren daher dafür, in § 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen Verbotes der Nutzung von Anschriftendaten die bewährte Vorschrift des aktuell geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG (wie auch die begleitende Verpflichtung zur Vorabinformation des Betroffenen, § 31 Abs. 1 Ziffer 4 BDSG) sinngemäß aufzunehmen bzw. fortzuführen. Die in der Entwurfsbegründung enthaltene generische, nicht näher erläuterte Erklärung, der bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko von Anschriftendaten nicht hinreichend Rechnung“, lässt dagegen jede sachliche Herleitung vermissen, ist durch keine Fakten unterlegt und ersetzt keine Begründung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) befassen. Das in § 37a..., ... § 37a Abs.2 Ziffer 1d) BDSG-E vorgesehene Verbot jeder..., ...vgl. § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG. Das wirkt qualitätssichernd..., ...§ 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen..., ...geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG sinngemäß aufzunehmen bzw..., ...bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Auskunftsanspruchs (§ 34 BDSG) an, noch weitere, über..., ...hinausgehende Regelungen in das BDSG aufzunehmen. Im Einzelnen..., ...folgenden Ergänzungen in das BDSG:   1. Auskunftsanspruch..., ...Ansprüche. § 34 Abs. 1 BDSG enthält bereits heute entsprechende..., ...weiteren Vorschriften des BDSG hat der Gesetzgeber von..., ...B. in den §§ 29, 32, 33 BDSG. In Art. 1 Ziff. 10 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-ÄndG) ist bereits eine Ergänzung des § 34 Abs. 1 BDSG vorgesehen, indem das Auskunftsrecht..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG eine weitere Einschränkung..., ...Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a) BDSG geregelten Einschränkungen..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG zur Durchsetzung zivilrechtlicher..., ...solche Regelung in § 34 BDSG zu ergänzen.     2..., ...ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG für eine entsprechende ..., ...Kontext eine Klarstellung im BDSG vorzunehmen. Wie bereits..., ...praxisgerechten Ergänzung des BDSG erhoben werden. Umso dringender...
    • Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ... werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...
    • Angegeben von: CRIF GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...bezüglich der §§ 34, 37 a BDSG-E vorstellen. Dr. Simon..., ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Sowohl..., ... sein sollen und § 37a BDSG-E im Wesentlichen (nur)..., ... legen nahe, dass § 37a BDSG-E nur die Auskunfteien ..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E abgetrennt. Betroffen..., ... Abs. 2 und 4 BDSG-E geknüpft, während nur..., ... des § 37a Abs. 3 BDSG-E gelten sollen. Umgekehrt..., ... von § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-E auf. Zunächst ist ..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-E beinhaltet nicht nur ..., ... Zunächst soll in § 34 BDSG-E in Absatz 1 noch ein ..., .... Da aber § 37a Abs. 5 BDSG-E auf den gesamten Abs...., ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ... der CRIF GmbH zu § 37a BDSG-E vom 05. März 2024 ..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Sowohl..., ... sein sollen und § 37a BDSG-E im Wesentlichen (nur)..., ... legen nahe, dass § 37a BDSG-E nur die Auskunfteien ..., ... Abs. 2 und 4 BDSG-E geknüpft, während nur..., .... Da aber § 37a Abs. 5 BDSG-E auf den gesamten Abs....
    • Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 21.05.2025
    • Beschreibung: Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...BDSG-Novelle unter den Maßgaben..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Koalitionsvertrag..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geplant und weit fortgeschritten..., ... Diese Novellierung des BDSG sollte nun zügig entsprechend..., ...Bisherige (Rechts-) Grundlage: BDSG, DSGVO, Code of Conduct  BDSG-Novelle 20. WP 2. Neuverhandlung..., ...Bisherige (Rechts-) Grundlage: BDSG, DSGVO, Code of Conduct..., ...damaligen § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG (alt) gesetzlich verankert..., ...und Speicherfrist aus dem BDSG. An ihre Stelle trat, wie..., ...Speicherfristen des § 35 BDSG (alt) als von der Datenschutzaufsicht..., ...nahezu unverändert fort. Im BDSG verblieben wichtige Regeln..., ...anerkannt. Die Kombination aus BDSG und dem CoC gewährte somit..., ...Gerichtsurteile Schluss.  BDSG-Novelle 20. WP (nicht abgeschlossen..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3 b) BDSG-E enthält hinsichtlich ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist möglich, geeignet ...
    • Angegeben von: ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.. am 03.04.2024
    • Beschreibung: Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung, die festlegt, ab wann keine Auskunft mehr über die Empfänger von Daten erteilt werden muss. Laut DSGVO sind Unternehmen nicht verpflichtet, zusätzliche Daten zur Identifizierung einer Person ausschließlich zur Einhaltung der DSGVO zu speichern. Dennoch könnte die Speicherung der konkreten Empfänger rechtlich zulässig sein, aber die Dauer dieser Speicherung ist unklar. Eine gesetzliche Konkretisierung im BDSG n.F. würde mehr Rechtssicherheit bringen. Eine klare Regelung, ab wann eine Auskunftsanfrage abgelehnt werden kann, wäre wünschenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • BDSG

    Aktiv vom 30.06.2024 bis 01.07.2024

    • Angegeben von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 30.06.2024
    • Beschreibung: Angestrebt wird eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugsprävention im Onlinehandel zu ermöglichen, soll das Anti-Betrugsscoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Inhalt 1. § 37a RegE BDSG .........................., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE) ...................., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE) ..... 4 1.3 Keine..., ...DSGVO durch § 37a Abs. 2 BDSG-RegE ....................., ...Die Streichung von § 31 BDSG und die Einfügung von § 37a BDSG-RegE sind wichtige Schritte..., ...Ziffer 1). Die in § 37 BDSG geregelten Ausnahmen für..., ...§ 27 Abs. 5 und § 40a BDSG-RegE sind ein guter Ansatz..., ... § 31 BDSG und der Einfügung des neuen § 37a BDSGRegE hat die Bundesregierung..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE) § 37a Abs. 2 Nr..., ...im Sinne von § 37 Abs. 1 BDSG-RegE keine Informationen..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE hinaus. Denn hier ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-RegE verlassen zu müssen..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE) Nach § 37a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE dürfen die genutzten..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BDSG-RegE sollte gestrichen ..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG für keine anderen Zwecke..., ... des § 37a BDSG-RegE vollständig aus. ..., ... in § 37a Abs. 1 BDSG-RegE, dass Artikel 22 Abs...
    • Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es wird eine rechtskonforme Regelung gefordert, insbesondere für die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E besteht keine ausreichend klare Regelungsbefugnis, der Entwurf bezieht sich auf eine unzureichende Rechtsgrundlage, die Regelung ist damit nicht rechtskonform. Die Regelung des § 37 BDSG soll auf Datenverarbeitung durch Auskunfteien beschränkt werden, dazu ist die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E zu streichen. Die Regelung des § 37a Abs. 2 BDSG-E soll ebenso überarbeitet werden. Anschriftendaten von Kunden sollen im Rahmen der Betrugsprävention auch weiterhin verwendet werden dürfen. Die Belange der Onlinehändler sollen stärker berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stellungnahme·zum Ersten BDSG-Änderungsgesetz, Kabinettsentwurf..., ...durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. 1 Sowohl..., ...aktuell noch bestehenden§ 31 BDSG entnommen werden, der (..., ...Einleitungssatz des§ 37a BDSG-E knüpft aber an die Erstellung..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E Problem: Die Vorschrift..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 _lit. b BDSG-E sollte gestrichen werden..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-E schlägt der Bundesrat..., ...verstärken. IV. § 37a BDSG-E erfasst auch Kreditscoring..., ...B2B-Bereich Problem: § 37a BDSG-E findet auc_h Anwendung..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG-E will die Nutzung von ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) BDSG-E aus Kontoinformationsdiensten..., ...bisherigen Konzeption des§ 37a BDSG-E ni.cht ausgeschlossen..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d) BDSG-E gegenüber§ 31 dahingehend..., ...Anwendungsbereiches§ 37a BDSG-E die Verarbeitung von ..., ...Feststellung, wonach § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ... Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BDSG-E werfen sowohl fü􀀅 sich..., ...rechtliche Bedenken auf: § 34 BDSG-E stellt die Wahrung von..., ...Abs. 4 DSGVO. § 37 Abs. 5 BDSG-E ist sehr wahrscheinlich..., .... 1 S. 2 und§ 37 Abs. 5 BDSG-E sollten gestrichen werden..., ...prüfen, ob§ 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E gestrichen werden sollte...
    • Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) Umsetzung der Transparenzanforderungen..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) beschlossen. Der Entwurf..., ...Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil..., ...schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen..., ...Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. ..., ...Absatz 4 des neuen § 37a BDSG formuliert weitreichende..., ...Anwendungsbereich von § 37a BDSG angemessen bedient werden..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3 b) BDSG enthält hinsichtlich der..., ...Score-Werten im Sinne des § 37a BDSG jedoch nur einen Teilaspekt..., ...Scoring im Sinne des § 37a BDSG hinausgehenden Zwecke, ..., ... ihren Empfehlungen zum BDSG-E auf und fordern eine ...
  • Begleitung der BDSG-Novelle

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 20.06.2025

  • Novelle Bundesdatenschutzgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025

    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das novellierte BDSG soll den Koalitionsvertrag umsetzen und insbesondere eine kohärente Rechtsdurchsetzung gewährleisten sowie Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöhen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die SAP setzt sich für die nach DSGVO und BDSG intendierte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sowie für praxisbezogene Regelungen und Kohärenz zu bestehenden Regularien ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz SE am 06.11.2024
    • Beschreibung: Im Oktober 2024 wurde ein Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes bekannt. Der Entwurf enthält u.a. Detailregelungen zur Datenverarbeitung, Regelungen zu Einwilligung und Datenschutzrechten der Beschäftigten, wie auch ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Der Entwurf des Gesetzes geht damit weit über die bisherigen Regelungen des § 26 BDSG hinaus. Die Allianz setzt sich für die nach DSGVO und BDSG intendierte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sowie für praxisbezogene Regelungen ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
    • Beschreibung: Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...begrüßt wurde. In § 32i des BDSG-Entwurfs war ein vom CCV..., ...begrüßt wurde. In § 32i des BDSG-Entwurfs war hier ein vom..., ...Bundesgesetzgeber in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG getroffen. Im April 2023..., ... aktuell in § 26 Abs. 1 BDSG geregelt – wird mit § 7...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...d.h. dem bisherigen § 31 BDSG. Diese sollen in einen § 37a BDSG-RegE überführt und dort..., ... hingewiesen, dass § 31 BDSG eine grundsätzlich zulässige..., .... Insofern soll § 37a BDSG-RegE bestehende Zweifel..., ...Änderungen in § 37a Abs. 2 BDSG-RegE für erforderlich, ..., ... 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BDSG müssen Auskunfteien beim..., ...(vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG). Außerdem darf gem. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG die Wahrscheinlichkeit ..., ...2. Änderung durch § 37a BDSG-RegE Nach dem neuen § 37a BDSG-RegE soll die mathematisch-statistische..., ... § 37a BDSG-RegE, insbesondere dessen..., ...Änderung des § 37a Abs. 2 BDSG-RegE vor (Änderungen sind..., ...Deutschland, deren Scores § 37a BDSG-RegE regelt. § 31 BDSG..., ...bestimmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG). Erlaubt ist also die ..., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) BDSG-RegE verbietet also gerade..., ...2. Änderung durch § 37a BDSG-RegE Diese europaweit ..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) BDSG-RegE verstößt nicht nur..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) BDSG-RegE insgesamt infrage ..., ...neuen § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-RegE zu verzichten. ..., ...Abwicklungsklausel des Art. 15 Abs. 4 BDSG zu belassen....
    • Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
    • Beschreibung: In Bezug auf den BDSG-E setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da dieser Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II li. b) DSGV deutlich überschreitet. Amex fordert einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert, - Darüber hinaus verkennt der Entwurf, dass neben dem Bonitätsscoring auch andere Risikoklassifizierungen in Form des Scorings eingesetzt werden, die von der undifferenzierten Formulierung erfasst würden, so dass zumindest eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert wird
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 184/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der deutsche Gesetzgeber sollte eine europarechtskonforme Regelung für externe Scoring-Verfahren von Auskunfteien schaffen und hierbei die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen (geplanter neuer § 37a BDSG als Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 22 Abs. 2 Buchstabe b) DSGVO).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...hinsichtlich der anstehenden BDSG-Novelle zu übermitteln:..., ...Auskunftsanspruchs - § 34 Abs. 1 BDSG RegE1 Kernstück der datenschutzrechtlichen..., ...Gesetzgeber hat in § 34 BDSG Ausnahmen von Art. 15 DS-GVO..., ...aktuellen Regierungsentwurf (BDSG RegE) um folgenden Satz..., ...6). Durch die laut § 34 BDSG RegE vorgesehene Ausnahmeregelung..., ...Ausnahmeregelung in § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG RegE sollte demnach ersatzlos..., ... von § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG RegE würde auch die in § 37a Abs. 5 BDSG RegE vorgesehene Rückausnahme..., ...Informationspflichten bzgl. Scoring - § 37a BDSG RegE In § 37a Abs. 4 BDSG...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für ScoringZwecke (§ 37a BDSG-E, „Scoring“) Mai 2024..., ...Referentenentwurf zu § 37a BDSG-Entwurf (BDSG-E) sieht ..., ...einen neu gefassten § 37a BDSG zu ersetzen. Der Koalitionsvertrag..., ...der Einführung des § 37a BDSG-E die Vorgaben des Urteils..., ...die Einordnung des § 37a BDSG-E als Ausnahmevorschrift..., ...mögliche Neufassung des § 37a BDSG-E angeregt, welche den ..., ...Gesetzesbegründung zu § 37a BDSG-E wird ausgeführt, dass § 37a BDSG-E keine Rechtsgrundlage..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d) BDSG-E gegenüber § 31 BDSG dahingehend..., ... 37 a III Nr. 3 lit. a) BDSG-E; Erwägungsgrund 71, S..., ...Recht darauf, dass § 37a BDSG-E, wie für Einschränkungen..., ... dass der geplante §37a BDSG-E, insbesondere in seinem..., ...Insbesondere § 37a I Nr. 1 BDSG-E, der als Alternative ..., ... § 37a II Nr. 1 lit. d) BDSG-E formulierte Verbot der..., ...(§ 37a II Nr. 1 lit. b) BDSG-E) sowie Informationen ..., ...Formulierungen des § 37 II BDSG-E, insbesondere die des § 37a II Nr. 1 lit. c) BDSG-E, erscheinen zunehmend..., ... II Nr. 3 lit. b) BDSG-E mit einer Zweckbindung..., ...Fällen des § 37a I Nr. 2 BDSG-E nicht für andere Zwecke..., ...erforderlich, den § 37a BDSG-E mit einem neuen Absatz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bvdw.org Stellungnahme zur BDSG-Reform: Reformbedarf besteht..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Vorschrift des § 16a BDSG. Dies begrüßt der BVDW...., ... enthält der neue § 16a BDSG keine ausreichenden Neuerungen..., ...Durchsetzung der DSGVO und des BDSG in Deutschland sicherzustellen..., ...spiegelt sich zwar in § 37a BDSG wider. Es sollte jedoch..., ...der Überschrift des § 37a BDSG ausdrücklich festzuhalten..., ...dass die Regelungen des BDSG praxisnah und anwendbar...
  • Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Digitale Gesellschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Änderung des BDSG soll eine pauschale und weitgehende Ausnahme für das Auskunftsrecht eingeführt werden, die wir scharf kritisieren. Zudem soll die Rechtsstellung der Datenschutzkonferenz geändert werden, die wir in der vorgeschlagenen Form für nicht ausreichend erachten. In Ermangelung einer klaren europäischen Regelung ist zudem das bundesweite Verbot einer biometrischen Fernidentifikation durch Videoüberwachung zu fordern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...öffentliche Stellen (§ 4 BDSG) ist etwa mit Blick auf..., ...zur Videoüberwachung im BDSG abzusehen. So ergeben sich..., ...Datenschutzrechts von DSGVO über das BDSG bis hin zu 16 Landesdatenschutzgesetzen..., ...Anwendungspraktikabilität des BDSG stärker Rechnung getragen..., ...Einzelnen § 4 Absatz 1 BDSG Die vorgesehene Beschränkung..., ...Regelung des § 4 Absatz 1 BDSG für öffentliche Stellen..., ...konsequent, § 4 Absatz 1 BDSG zu streichen und in diesem..., ...unterziehen. §§ 16a BDSG Die Einfügung eines ..., ... § 17 Absatz 2 BDSG Die Neufassung des § 17 Absatz 2 BDSG greift unter Berücksichtigung..., ... § 18 Absatz 1 BDSG Die nach wie vor zu beobachtende..., ...von 5 § 34 Absatz 1 BDSG Die vorgesehene Einschränkung..., ...Rechtssicherheit. § 37a BDSG Die Regelung der zulässigen..., ...Verortung des bisherigen § 31 BDSG dar. Die vorgese- hene..., ...Anwendung. § 40a BDSG Die ergänzende Zuständigkeitsregelung...
    • Angegeben von: Rat für Digitale Ökologie am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 846/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitsplatz 32 DSGVO 32 BDSG 35 BetrVG 36 Rolle von..., ... verstieß Amazon gegen BDSG und DSGVO (genauer: § 26 Abs. 5 BDSG in Verbindung mit Art. ..., ...Datenverarbeitung auf die DSGVO und das BDSG (genauer: Art. 88 Abs. ..., ... in Verbindung mit § 26 BDSG) gestützt werden könne ..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt (Wedde, 2019, ..., ...Beschäftigtendatenschutz Gebrauch gemacht: BDSG (2) In Deutschland wird..., ...Bundesdatenschutzgesetz BDSG geregelt. Durch das BDSG..., ...ist der Paragraf 26 des BDSG ausschlaggebend. Paragraph 26 BDSG regelt zunächst einmal ..., ...Einhaltung der DSGVO und des BDSG sind Betriebsräte oder ..., ...gibt mit der DSGVO und dem BDSG zwar eine Reihe von Vorschriften..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (vgl. § 26 BDSG) blass und rudimentär. ..., ...Positiv ist mit Blick auf das BDSG festzuhalten, dass es von..., ...DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 4 BDSG), auf Betriebsebene per..., ...New-Work-Haelfte-arbeitet-im-Homeoffice BDSG (2024). https://www.gesetze-im-internet.de...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neuregelung des Scorings in § 37a BDSG. Diese Regelungen hätten..., ...folgende Regelungen des §37a BDSG: 1. § 37a BDSG-E..., ...nach § 37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-E. Die Regelungen des § 37a BDSG sollten daher auf die Erstellung..., ...werden. §37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-E sollte gestrichen werden..., ...Anwendungsbereich des § 37a Abs. 2 BDSG-E klarstellen In § 37a..., ...Anwendung. § 37a Abs.1 BDSG-E erwähnt nämlich auch ..., ...Dies muss in §37a Abs. 2 BDSG-E aber klarer zum Ausdruck..., ...37a Abs. 2 Buchstabe d) BDSG) Das pauschale Verbot..., ...zu weitgehend. Nach § 31 BDSG in der aktuellen Fassung..., ...Zwecke (§ 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E) Die vorgesehene ..., ... § 37a Abs. 2 Nr. 3b) BDSG-E sieht dagegen vor, dass..., ... 5. Zu § 37a Abs. 5 BDSG-E - Ausnahme von der Regelung..., ...des Art. 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E Die Regelung des Art. 37a Abs. 5 BDSG-E sieht vor, dass § 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-E keine Anwendung auf Verantwortliche..., ...gewollt sein. § 37 a Abs. 5 BDSG-E muss daher so geändert..., ...die Regelungen des § 37a BDSG-E folgender Änderungsbedarf..., ...nach § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E beschränkt werden. ..., ...nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E muss gestrichen werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorzunehmen und hierbei..., ...bei der Streichung § 37a BDSG-RegE. Es muss sichergestellt..., ...Nr. 12 (§ 34 Abs. 1 S. 2 BDSG-RegE – Beschränkung des..., ...Regelung Unter § 34 Abs. 1 BDSG soll auf der Grundlage ..., ... aus § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG herleiten. Die vorgesehene Klarstellung in § 34 BDSG trägt zur Rechtssicherheit..., ...Geschäftsgeheimnissen im BDSG nicht die Gefahr, dass ..., ...Vorgeschlagene Regelung § 37a BDSG-RegE soll den bisherigen § 31 BDSG in eine neue Ausnahmeregelung..., ... des § 37a Abs. 1 Nr. 1 BDSG-RegE betrifft die Erstellung..., ...gegenüber dem bisherigen § 31 BDSG ergänzten) Bedingungen,..., ... sollen in § 37a Abs. 2 BDSG-RegE geregelt werden. Nicht..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. a BDSG-RegE) und die genutzten..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-RegE). Bewertung Die in § 37a Abs. 1 BDSG-RegE vorgesehene neue Ausnahme..., ...Das in § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-RegE vorgesehene Verbot..., ...37a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BDSG-RegE vorgesehene Restriktion..., ...REGELUNGSBEDARF § 22 BDSG – Klarstellung der Berechtigung..., ... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können ..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutzrechtliche...
    • Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Schon jetzt sollten..., ...Auskunfteidaten § 30 Abs. 2 BDSG Anbieter von Bonitätsauskünften...
    • Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
    • Beschreibung: Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grund..., ...Gesetzentwurf trifft in § 40a BDSG (neu) eine Regelung zu ..., ...Vorschläge zur Nachbesserung des BDSG aufgrund aktueller Entscheidungen..., ...beispielsweise § 34 Abs. 1 BDSG um eine neue Ziffer 3 wie..., ...beispielsweise § 20 Abs. 3 BDSG wie folgt um einen zweiten...
    • Angegeben von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 17.12.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Umsetzung des EHDS sowie der Weiterentwicklung nationaler datenschutzrechtlicher Regelungen Rechtssicherheit für die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten zu schaffen. Angestrebt wird die Erweiterung bestehender Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Produktentwicklung und KI-Training, eine Klarstellung des Anonymisierungsbegriffs sowie eine innovationsfördernde Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht im Gesundheitsbereich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erweitert und in § 27 Abs. 3 BDSG Klarstellungen vorgenommen..., ...parallel in § 27 Abs. 3 BDSG klarstellen, dass für Forschungszwecke..., ...Rechtsgrundlage des § 27 BDSG berufen dürften – das GDNG..., ...Rechtsgrundlage des § 27 Abs. 1 BDSG für innovationsgetriebene Zwecke § 27 Abs. 1 BDSG sollte als Rechtsgrundlage..., ...Forschung im Sinne des § 27 BDSG nicht ausschließlich auf...
    • Angegeben von: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung am 22.07.2025
    • Beschreibung: Der Bund sollte mit einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes den Einsatz von Software in der Schule unterstützen. Analog zum § 27 BDSG (der Regelung der Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der allgemeinen schulischen Bildung vereinfacht werden. Folgeabschätzungen sollten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geleistet werden. Mit Hilfe einer Servicestelle „Datenschutz in der Bildung“ könnten Schulleitungen in einem komplexen Rechtsgebiet entlastet werden und sich wieder auf die Kernfragen der Schulentwicklung konzentrieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sieht allerdings an einigen..., ...genug hält der DAV die im BDSG geplanten Regelungen für..., ...sinnvoll. Der bisherige § 31 BDSG soll durch einen neuen § 37a BDSG ersetzt werden. Die Norm..., ... Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BDSG-E) ist nachvollziehbar ..., ... Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BDSG-E, bislang § 31 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Diese Voraussetzung ist..., ... 2 Nr. 2 DSGVO in § 37a BDSG-E ist zu begrüßen. III..., ...steht auch fest, dass § 37a BDSG-E nur die Verwendung aus..., ...Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung,..., ... 1. § 37a Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E ist unklar formuliert..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. b BDSG-E) und von Informationen..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. c BDSG-E). Zu § 37a Abs. 2 Nr. 1 lit. c BDSG-E heißt es in der Entwurfsbegründung..., ...37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG-E (s.o. IV. 2.) erübrigen..., ... bei § 37a Abs. 3 Nr. 5 BDSG-E: Hier reicht der für ..., ...verlangen (§ 37a Abs. 6 BDSG-E). Diese stellt sicher..., ...weist die in § 37a Abs. 4 BDSG-E vorgesehene umfassende..., ...Auskunftsplicht in § 34 BDSG-E neu geplante Ausnahme..., ... auf § 37a Abs. 5 BDSG-E verzichtet werden. Interesse...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom fordert ein Artikelgesetz auf europäischer Ebene, welches unterschiedliche Termini und Konzepte zwischen parallel existierenden Richtlinien und Verordnungen auf europäischer Ebene angleicht und wo sinnvoll harmonisiert. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anwendungsbereiche, Konzepte und Regelungslogiken in Bezug stehender EU-Rechtsakte besser aufeinander abgestimmt sind. Dies würde sowohl Rechtsunsicherheit als auch den Umsetzungsaufwand reduzieren, wovon vor allem KMUs und Startups profitieren könnten. Durch das Artikelgesetz sollten insb. Data Act, Data Governance Act und Open Data Richtlinie so weit wie möglich angeglichen werden. Ggf. könnte hierbei auch die DSGVO berührt werden, was wiederum Auswirkungen auf das BDSG hätte.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... die Aufnahme von § 16a BDSG-E. Die Institutionalisierung..., ...Gelegenheit der Reform des BDSG zu nutzen, den Gesetzentwurf..., ...durch § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E und § 83 Abs. 1 Satz ..., ...sowohl in § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG als auch in § 83 Abs. 1..., ...den status-quo der DSK im BDSG. Sie gibt derzeit bereits..., ... Reformbestrebungen des BDSG sollten deshalb genutzt..., ...im öffentlichen Raum im BDSG zu verankern (II). Das ..., ...aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG gelten die Regelungen des BDSG für öffentliche Stellen..., ... 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG): Existiert landesspezifisches..., ...hat dieses Vorrang. Das BDSG gilt aber dann („soweit..., .... 2 Satz 2 BDSG). Das BDSG gilt also subsidiär..., ... Eine Verankerung im BDSG bietet sich deshalb an,..., ...anordnet, dass Teil 3 des BDSG entsprechend anzuwenden..., ...repressiven Bereich das BDSG gilt. Die §§ 45 ff. BDSG..., ...Stellen im Sinne des § 2 BDSG gelten, und zwar sowohl..., ... unzulässig.“ In § 23 BDSG könnte folgender neuer ..., ...unzulässig.“ In § 24 BDSG könnte folgender neuer ..., ... unzulässig.“ In § 49 BDSG könnte folgender neuer ...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...BMI geplante Änderung des BDSG sollte zum Anlass genommen..., ...siehe Punkt 1.). → § 37 BDSG sollte vollautomatisierte..., ... geplanten Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ...Versicherungszwecken (§ 22 BDSG) Vorschlag: In § 22 BDSG..., ...schon eine Klarstellung im BDSG, dass die Verarbeitung ..., ... 1 und Abs. 2 BDSG sollten vollautomatisierte..., ...Beispielen wären nach § 37 BDSG keine vollautomatisier..., ...einer Änderung des § 37 BDSG Rechnung getragen werden..., ...Kugelmann, Datenschutz-GVO/BDSG, 2. Aufl. 2020, Art. 10..., ... aktuellen Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ... des § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG in § 33 Abs. 2 BDSG Vorschlag..., ...Die in § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG getroffene Regelung zum..., ... Satz 3 und § 33 Abs. 2 BDSG. Nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BDSG kann auf eine Information..., ... 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDSG nicht gelten. Dies würde..., ... Abs. 1 Nr. 2 a) und b) BDSG bezieht, fehlt jedoch eine..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG in § 34 BDSG Vorschlag..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BDSG erstrecken. Es sollte..., ...: In § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG befindet sich derzeit eine..., ... Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG nicht informiert werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 28. März 2024 Impressum..., ...EINZELNEN 7 1. Zu § 37a BDSG-E – Scoring 7 1.1 Zu § 37a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG-E – Ausschluss bestimmter..., ...Zu § 37a Abs. 2 Nr. 3 a) BDSG-E – Qualitätsanforderungen..., ... 9 1.4 Zu § 37a Abs. 4 BDSG-E - Transparenzanforderungen..., ...10 1.5 Zu § 37a Abs. 5 BDSG-E – Sicherstellung des ..., ...11 1.6 Zu § 37a Abs. 6 BDSG-E – Eingriffsrechte der..., ...innen 11 2. zu § 34 Abs. 1 BDSG-E – Auskunftsrecht der ..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-E) und nimmt im Einzelnen..., ...Person nach § 37a Abs.6 BDSG-E ist wesentlich, damit..., ...DSGVO sowie § 29 Abs. 1 BDSG berücksichtigen bereits..., ... neuen § 37a BDSG-E definiert den Anwendungsbereich..., ...Anforderungen des § 37a BDSG-E für die Erstellung und..., ... des § 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG-E. Der Ausschluss von ..., ... alte Regelung des § 31 BDSG übernommen, wonach die ..., ... § 37a Abs. 4 BDSG-E stellt mehrere Anforderungen..., ...“ in § 37a Abs. 4 Nr. 2 BDSG-E und der dazugehörigen..., ...Anwendungsbereich des § 34 BDSG aus. Nach § 34 BDSG haben..., ... für § 34 BDSG-E dennoch übernommen werden..., .... 1.6 Zu § 37a Abs. 6 BDSG-E – Eingriffsrechte der...
    • Angegeben von: Zalando am 28.06.2024
    • Beschreibung: Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ...werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Verweis in § 12 Abs. 3 BDSG auf das Bundesministergesetz..., ...anstehende Überarbeitung des BDSG sollte daher genutzt werden..., ...Entsprechende Anpassungen im § 12 BDSG würden hier eine schnelle..., ...Ergänzung des § 12 Abs. 1 BDSG vor: Die Rechte und Pflichten..., ...gleichwertigen Anpassung des § 12 BDSG einer Lösung zuführen und..., ...Gesetzgebungsverfahren zum BDSG bietet dafür eine schnelle...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...  Überarbeitung von § 26 BDSG Im Hinblick auf die Entscheidung..., ...absehbaren Konsequenz für § 26 BDSG ist es notwendig, den bisherigen § 26 BDSG nachzubessern. Er ist unzweckmäßig..., ...der Neufassung des § 26 BDSG klargestellt werden, dass..., ...beseitigt werden. § 24 Abs. 2 BDSG enthält einen solchen Fehler..., ...geltenden § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG und der im Positionspapier..., ...Regelungen der DS-GVO und des BDSG bereits auf das Bewerbungsverfahren..., ...Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG sind auch Bewerberinnen..., ...Direkterhebung (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BDSG a.F.) ist in der DS-GVO..., ...bereits in der DS-GVO und im BDSG geregelt ist. Der Schutz..., ...geregelt. Im § 26 Abs. 3 BDSG findet sich eine Konkretisierung..., ...engeren Sinne bereits in § 26 BDSG normiert. Eine Ergänzung..., ...weder in der DS-GVO noch im BDSG geregelt. Vielmehr ist ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffenenrechte in den §§ 32 bis 37 BDSG maßvoll begrenzen Betroffene..., ...Gesetze Art. 15 DSGVO, BDSG Thema Das seiner Reichweite..., ... der in 34 Abs. 1 Nr. 2 BDSG normierte Verhältnismäßigkeitseinrede..., ...12 Abs. 5 S. 2 DSGVO im BDSG. Siehe dazu auch unsere Anmerkungen aus der BDSG-Evaluation: https://cloud.bevh.org...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 22 15. Formvorgabe des..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 29.09.2025
    • Beschreibung: Amazon setzt sich für eine praktikable Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2.0 um, die den Fokus auf Digitalisierung, Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit legt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Auch mögliche Anforderungen..., ...ermöglichen (zu § 30 Abs. 2 BDSG-E) Der neue § 30 Abs. 2 BDSG-E soll Art. 19 Abs. 2 der..., ...Begriffswahl in § 30 Abs. 2 BDSG-E, wonach Kreditgeber einer..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E kei-nerlei Aussage zur..., ...Aus-kunftsbeziehungsermächtigung“, wie in § 30 Abs. 2 BDSG-E dargestellt, erscheint..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E im Einklang mit Art. ..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E ausschließlich die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...vermeiden (zu § 30 Abs. 5 BDSG-E) Der in § 30 Abs. 5 BDSG-E und Art. 19 Abs. 5 der..., ...ausgestalten (zu § 30 Abs. 6 BDSG-E) Mit § 30 Abs. 6 BDSG-E..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht..., ...Scoring schaffen (zu § 30 BDSG-E) Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie..., ... die Auslegung von § 31 BDSG sowie die rechtliche Bewertung..., ...gezielte Anpas-sungen am BDSG vorzunehmen, um Rechtssicherheit..., ...bereits einen neuen §37a BDSG-E im Sinne einer Ausnahmevorschrift...
    • Angegeben von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich wäre, soweit RIAS..., ...Verarbeitungsgrundlagendes BDSG, hier §§ 45 ff. BDSG für..., ...Gefahrenabwehr (vgl. § 46 BDSG mit seinen Begriffsbestimmungen..., ... weiterführend, da § 49 BDSG jede Datenverarbeitung an die Zwecke des § 45 BDSG bindet und auch § 50 BDSG..., ... die Aufgaben des § 45 BDSG zurückbindet. § 57 BDSG..., ...Einschlägigkeit von § 27 bzw. § 22 BDSG? § 27 BDSG kommt als Sondernorm..., ...besondere Bedeutung zu: § 27 BDSG schafft eine Rechtsgrundlage..., ...Anonymisierung sind in § 27 Abs. 3 BDSG vorgesehen. § 27 Abs. 4 BDSG trifft zudem eine Regelung..., ...DS-GVO Art. 89 Rn. 3). § 27 BDSG schafft zwar eine eigene..., ...Koch, 46. Ed. 1.11.2023, BDSG § 27 Rn. 11). 19Ähnliches gilt für § 22 BDSG als weitere Sondernorm ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...betraf insbesondere den § 31 BDSG, eine zentrale Vorschrift..., ...Kreditwürdigkeitsprüfungen relevanten § 30 BDSG. Im Zuge dieser Anpassungen..., .... Wir schlagen vor, im BDSG eine Regelung als Ausnahme..., ...erledigte Zahlungsstörungen im BDSG eine schnelle und zielgerichtete...
    • Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifischen..., ...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
    • Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Klarna Position - BDSG Art. 37a Klarna begrüßt..., ...im vorgeschlagenen § 37a BDSG-E nicht zielführend und..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG-E über die Kreditwürdigkeitsprüfung...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen einer Anhörung zur BDSG-Novelle für ein solches..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet an dieser Stelle..., ...innen in der Anhörung zur BDSG-Novelle im Innenausschuss..., ...Ebene und im Rahmen der BDSG-Novellierung die Chance..., ...Digitales dafür ein, dass das BDSG in 2. Lesung um ein Verbot...
    • Angegeben von: Verband für Schiffbau und Meerestechnik am 09.04.2025
    • Beschreibung: Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte auf Werften
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom setzt sich u.a. dafür ein, dass die Verfahren im vorbeugenden personellen Sabotageschutz und Geheimschutz über die bisherige Sicherheitsüberprüfung hinaus angepasst werden. Zudem sollen gesetzliche Normierungen sicherstellen, dass Unternehmen für die erheblichen Kosten, die durch Sicherheitsüberprüfungen entstehen, entschädigt werden. Weiterhin fordert der Bitkom die Festlegung einer Frist bis zum 1. Januar 2026, um die im Entwurf angeführten Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen und die Nutzung bereits eingeführter digitaler Verfahren zu fördern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14041 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften 13 anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...wurde etwa schon in § 11 BDSG a.F. vorgesehen sowie sodann..., ...Datenschutzrecht in § 11 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. – geregelt werden,..., ...letztgenannten Fall (§ 11 BDSG a.F.) nur eine mittelbare..., ...Artikel 28 DSGVO (bzw. § 11 BDSG a.F.) vorzusehen und zumindest...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) liefert die Bundesregierung..., ...Wahrscheinlichkeitswerten im Entwurf des BDSG betrifft auch die digitalen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) 24 2 Externe Scoring-Verfahren..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) 26 IV Anmerkungen..., ... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) Petitum des ..., ...Regelung (z.B. in § 30 Abs. 3 BDSG-neu) zur Dauer der Speicherung..., ...mit Verkürzungsoption) im BDSG abgebildet werden. Eine solche BDSG-Regelung ist unionsrechtlich..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu erwägenswert sein mit..., ...VKRL 2023 soll § 30 Abs. 3 BDSG-neu normieren, welche..., ...Zahlungsstörungen eine Regelung in das BDSG aufzu-nehmen, um Rechtsklarheit..., ...dreijährige Speicherdauer in das BDSG überführt werden. Ebenso..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu in Betracht. Nach § 30 Abs. 4 S. 1 BDSG-neu müssen Datenbanken ..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) Petitum des ..., ...Legislaturperiode im Rahmen einer BDSG-Novelle geplanten neuen § 37a BDSG anlässlich der Um-setzung..., ...Neuwahlen nicht be-endeten BDSG-Novelle angedachte Regelung..., ...Ent-wurf eines neuen § 37a BDSG) wieder aufzugreifen und..., ...externen Scoring in das BDSG aufzunehmen. Die in der..., ...vergangenen Legislatur geplante BDSG-Vorgabe zu externen Scoring-Verfahren..., ...betroffenen Personen. Eine BDSG-Regelung zum externen Scoring...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen..., ...wie dies in § 6, Abs. 4 BDSG für den Datenschutzbeauftragten...
    • Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 20.06.2024
    • Beschreibung: Das GDNG auf nationaler Ebene mitsamt nachgelagerten Verordnungen & der EHDS auf EU Ebene legen die Grundlagen für ein digital vernetztes Gesundheitssystem & verbessern die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung maßgeblich. MSD setzt sich dafür ein, das Antragsrecht zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke so zu gestalten, dass es keine Diskriminierung privater Forschung gibt & Anträge unbürokratisch gestellt werden können, der Schutz von geistigem Eigentum & Geschäftsgeheimnissen von privaten forschenden Unternehmen müssen sichergestellt sein. Ziel ist auch bessere Interoperabilität durch international anerkannte Standards & Schnittstellen sowie die Förderung von digitalen Gesundheitskompetenzen, sowie eine rechtsichere Nutzung von Gesundheitsdaten & praktikablen Datenschutz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Art. 89 DSGVO und § 27 BDSG. Dabei ergibt sich die ..., ...Art. 89 DSGVO oder § 27 BDSG führen zu Verzögerungen..., ...privatwirtschaftlicher Forschung im BDSG. Länder wie Dänemark oder..., ...Forschungsgleichstellung im BDSG auch für privatwirtschaftliche..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollte eindeutig festhalten..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG) wird von Prüfzentren und..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG führt dazu, dass manche...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
    • Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für Datenschutz nach dem BDSG zukommen. Dadurch nimmt..., ...§ 24 Abs. 1 und 3 bis 5 BDSG wahr und hat das Recht ..., ...Satz 2 und Abs. 2 und 3 BDSG. Schließlich kommen ihm..., ...gemäß § 26 Abs. 1 bis 3 BDSG zu. Seine Kompetenzen im..., ... weder das IFG noch das BDSG (Schoch, in: Schoch, 2....
    • Angegeben von: GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V. am 22.01.2026
    • Beschreibung: Aufnahme einer Aufgabenübertragungsnorm im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO in das geplante Forschungsdatengesetz. Die Norm soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu den von wissenschaftlichen Einrichtungen im öffentlichen Interesse verfolgten Forschungs- sowie forschungsbasierten Dienstleistungszwecken erlauben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden „BDSG“), das GWK-Abkommen („Verwaltungsabkommen..., ... bzw. zusätzlich zu § 3 BDSG, der die Verarbeitung personenbezogener...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung der §§ 67 u. 70 BDSG, deren Nachweispflichten..., ...Verarbeitungsverzeichnisses gem. § 70 BDSG u. Datenschutzfolgeabschätzung gem. § 67 BDSG) derzeit durch den damit..., ...Bundesregierung sollte das BDSG hier auf die Vorgaben aus..., ...Personengrenze des § 38 Absatz 1 BDSG jedoch von zehn auf 20 ..., ...in § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Artikel 35 DSGVO..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG ist nicht erforderlich...., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG kein Raum ist und die gegenwärtigen...
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Detaillierte Positionsierung zur Umsetzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und den Nachsichtsmaßnahmen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regierungsentwurfes zum neuen § 37a BDSG herangezogen werden 18..., ...Ersten Regierungsentwurf BDSG, 2024, https://www.bmi.bund.de..., ...ebd. § 37a Abs. 4 und 6 BDSG-E 20 ebd. § 37a Abs. 4 Nr. 2 BDSG-E Verbraucherzentrale ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Formulierungsvorschlag für § 2 Abs. 2 S. 3 BDSG § 2 Abs. 2 S. 3 BDSG sollte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gehalt des § 30 Abs. 5 BDSG-neu im Lichte der DSGVO..., ...Referentenentwurf führt mit § 30 Abs. 5 BDSG-neu jedoch ein absolutes..., ...Begriff ist in § 30 Abs. 5 BDSG-neu und in Art. 19 Abs...., ... sieht in § 30 Absatz 6 BDSG-neu ein weitreichendes ..., ...Umsetzung des § 30 Abs. 6 BDSG, die das Recht auf menschliche..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können die..., ...Ausle-gungsbedürftigkeit des § 22 BDSG nicht hinreichend sicher..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutz-rechtliche...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
    • Beschreibung: Prävention umfasst mehr als Vorsorgeuntersuchungen und kurative Behandlungen. Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie Gesundheitskompetenz können Strukturen und Lebensweisen nachhaltig positiv beeinflussen. Ein zentraler Faktor für das bevölkerungsweite Angebot und die Durchführung von Präventionsmaßnahmen sind hinreichend klare Datenverarbeitungsbefugnisse.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundes-Herz-Gesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG. Allerdings können die..., ...Ausle-gungsbedürftigkeit des § 22 BDSG nicht hinreichend sicher..., ...ermöglichen, sollte § 22 BDSG als datenschutz-rechtliche...
    • Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 20.08.2024
    • Beschreibung: Mit dem den im DigiG enthaltenen Regelungen zu Cloud-Computing sind. Diese Regelungen werden diverse Fragen zu Möglichkeiten, Daten in der Cloud zu verarbeiten, zur Cloud-Definition, zum Ort der Cloud-Verarbeitung, zum C5-Testat des BSI und zu Auswirkungen auf die europäische Zertifizierungsvorgaben, zu denen mit dem Regelungsvorhaben Klarheit geschaffen werden soll.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. Ab Seite..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. Ab Seite..., ...Vorschriften aus dem SGB X und dem BDSG unberührt bleiben. Dass..., ...dass die Vorschriften des BDSG unberührt bleiben, ist..., ...SGB V. Denn lediglich im BDSG und bspw. auch SGB kann..., ...nur einen Verweis auf das BDSG aufgenommen und nicht auch..., ...Abs. 8 SGB V bleibt das BDSG unberührt. Das sollte ..., ... die Regelungen aus dem BDSG weiterhin genauso gelten..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. • 1. 2) ..., ...Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG zu bestimmen. 2.2.1. Antwort..., ... 2 DSGVO und ggf. § 26 BDSG enthalten und nicht automatisch..., ...Bestimmungen aus der DSGVO und dem BDSG zu prüfen, ob es für die..., ...und ggf. zusätzlich dem BDSG ergeben. 2.2.3. Antwort..., ...Vorschriften aus dem SGB X und dem BDSG unberührt bleiben. Es ist...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Personengrenze des § 38 Absatz 1 BDSG jedoch von zehn auf 20..., ...in § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Artikel 35 DSGVO..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG ist nicht erforderlich..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG kein Raum ist und die..., ...gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 BDSG erfolgen. Die Klassifizierung...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bisher gemäß § 26 Abs. 4 BDSG – keine Rechtsgrundlage...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass ein zu schaffendes Forschungsdatengesetz (FDG) den Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung verbessert und damit ungenutztes Potenzial für Innovation erschlossen werden. Mit dem FDG sollte beim Umgang mit Forschungsdaten mehr Sicherheit und Effizienz auch hinsichtlich des Datenschutzes angestrebt werden. Regelungen zum rechtsicheren Datenaustausch zwischen Kooperationspartnern sollten auch für die private FuE gelten. Wesentlich bei der Gestaltung dieses Gesetzes ist aus Sicht des VDA, dass sich Datenteilungspflichten primär an öffentliche bzw. institutionell geförderte Forschungseinrichtungen richten (inkl. Datenübermittlung an ein "Micro Data Center"), während dieses im Rahmen der allg. Gesetze für Unternehmen freiwillig bleibt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesregierung zur Novellierung des BDSG. Die vorgesehene Institutionalisierung..., ...stellungnahmen/VII4/aendg-bdsg-vda-automobilindustrie.pdf...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Art der Speicherung, § 35 BDSG Verursachte Belastung:..., ... Die Ausnahme in § 35 I BDSG bezieht sich aber nur auf..., ...: Anpassung von § 35 I BDSG: „ … (1) Ist eine Löschung...
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 27.01.2025
    • Beschreibung: Streichung der beabsichtigten Regelung über die Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen Keine Vereinbarung über Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen, die von den Vertragsärzten und den Vertragszahnärzten zur Vereinbarung von Terminen in der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden können
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher-gestellt. Der SpiFa...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...perso-nenbezogene Daten nach DSGVO und BDSG unberührt bleibt. • Auskunftserteilung...
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 02.07.2024
    • Beschreibung: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz).
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Zweifel ist die Einwilligung...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die Einführung eines sektorspezifischen Once-Only-Prinzips (OOP) in der Energiewirtschaft ein. Ziel ist es, die Mehrfachmeldung identischer Daten durch Energieunternehmen an verschiedene Behörden zu vermeiden und ein koordiniertes, digitales Datenökosystem zu schaffen. Der BDEW fordert eine rechtliche Grundlage für eine vernetzte und interoperable Dateninfrastruktur, die eine einmalige Erhebung und mehrfachen verwaltungsinternen Zugriff ermöglicht. Dies soll zur Reduktion von Bürokratiekosten beitragen und die Effizienz sowohl in Unternehmen als auch in der Verwaltung steigern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stadt- und Raumforschung BDSG Bundesdatenschutzgesetz..., ...Seite 12 von 13 • DSGVO/BDSG: Sicherstellung von Datenschutzkonformität...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Informationspflichten sollen reduziert und eine Verlinkung auf eine Internetseite ermöglicht werden. Die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses und zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten soll sich nach dem Risiko der Datenverarbeitung richten. Die Durchführung von Videoüberwachung soll erleichtert werden. Für die Plattformnutzung und Anonymisierung sowie Datentransfer in Drittstaaten ist mehr Rechtssicherheit erforderlich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... sich bringt. Nach § 38 BDSG ist außerdem ein Datenschutzbeauftragter..., ...Regelung des § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG sollte entfallen. 6. Bußgelder...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8260 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...weiter mangelhaft;  Die BDSG-Reform bietet Chancen für..., ...(ggf. durch Änderung im BDSG) eingeführt werden können..., ...bedürfte Änderungen in GG und BDSG. (18) In Bezug auf Datentreuhändermodelle..., .... Dieser könnte in § 27 BDSG gesetzlich verankert und..., ... z.B. als Ergänzung zum BDSG, institutionalisiert werden..., ... Sie hierbei? (56) Die BDSG-Novelle sieht eine DSK-Institutionalisierung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Dazu unterbreitet der DAV Vorschläge: Unter anderem zwischen der DSGVO und der E-Privacy-Richtlinie besteht Bedarf nach Kohärenz im Hinblick auf Cookie-Banner beim Webtracking. Darüber hinaus bedarf es Änderungen in Bezug auf die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO, da die vorgesehene niedrige Schwelle zur Überforderung der Datenschutzbehörden führt. Schließlich sieht der DAV Klarstellungsbedarf zwischen Artikel 6 DSGVO und der KI-Verordnung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die Reform am alten § 42a BDSG orientieren, der ein „schwerwiegendes...
    • Angegeben von: jameda GmbH am 03.09.2024
    • Beschreibung: Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
      2. BT-Drs. 20/13249 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Digitalgesetz (...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Datenverarbeitung aus, § 4 Abs. 2 BDSG, Art 24 Abs. 2 BayDSG. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzgeber 2018 dazu, in § 40 BDSG eine Parallelstruktur von...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
    • Beschreibung: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...genutzt werden. Nach § 37 BDSG sind vollautomatisierte..., ... Die Erlaubnis in § 37 BDSG sollte daher auf alle vollau..., ... und § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG vorgesehen sind, Rechnung..., ... sollte daher in § 22 BDSG eine eindeutige gesetzliche...
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