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- Registernummer: R000245
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 08.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 08.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Französische Straße 810117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020616380
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E-Mail-Adressen:
- bettina.klumpe@adm-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2440.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Bettina Klumpe
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Gesamtzahl der Mitglieder:
79 Mitglieder am 12.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V., Am Weidendamm 1, 10117 Berlin, https://zaw.de
- Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT), Chausseestraße 17,10115 Berlin, https://www.teletrust.de
- ICC Germany e. V. Leipziger Str. 121 · 10117 Berlin ·, www.iccgermany.de
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V., Tannenwaldallee 6, 61348 Bad Homburg vor der Höhe, www.wettbewerbszentrale.de
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Urheberrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Markt-, Meinungs-, Sozialforschung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien durchgeführt sowie Schriftsätze und Stellungnahmen an diese versendet. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Gesetzesvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betreffen. Ein zentrales Anliegen ist hierbei stets die Anerkennung der privatwirtschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung als wissenschaftliche Forschung. Darüber hinaus werden regelmäßig Themen behandelt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von erheblicher Bedeutung sind, insbesondere der Datenschutz und die Nutzung von Metadaten, welche eine Lokalisierung von Mobilfunknummern ermöglichen, unter Einhaltung strengster Datenschutzvorschriften zur Ziehung von Stichproben. Zusätzlich werden Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
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Berücksichtigung der privatwirtsch. Markt-, Meinungs- u. Sozialforsch im Forschungsbegriff d. FDG
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Beschreibung:
Das vorgesehenen Forschungsdatengesetz (FDG) soll der Zugang zu Daten für die Wissenschaft verbessert und Rahmenbedingungen für die Weitergabe, Aufbewahrung und Sicherung gestaltet werden. Vor dem Hintergrund exponentiell anwachsendender Datenmengen und der Tatsache, dass Forschung in immer größeren und komplexeren Projekten und Forschungsverbünden stattfindet, sollen die Rahmenbedingungen für den Datenzugang, die Datenweitergabe oder auch die Datenaufbereitung bzw. Datensicherung neu gestaltet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die privatwirtschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in der Definition "Forschung" einbezogen wird und damit die gleichen Privilegien genießt, wie die akademische Forschung oder andere Forschungseinrichtungen (z.B. Frauenhofer Institute).
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu];
- Markt-, Meinungs-, Sozialforschung
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Beschreibung:
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Einführung einer Fristenregelung im ersten Gesetz zur Änderung des BDSG
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Beschreibung:
Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung, die festlegt, ab wann keine Auskunft mehr über die Empfänger von Daten erteilt werden muss. Laut DSGVO sind Unternehmen nicht verpflichtet, zusätzliche Daten zur Identifizierung einer Person ausschließlich zur Einhaltung der DSGVO zu speichern. Dennoch könnte die Speicherung der konkreten Empfänger rechtlich zulässig sein, aber die Dauer dieser Speicherung ist unklar. Eine gesetzliche Konkretisierung im BDSG n.F. würde mehr Rechtssicherheit bringen. Eine klare Regelung, ab wann eine Auskunftsanfrage abgelehnt werden kann, wäre wünschenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu];
- Markt-, Meinungs-, Sozialforschung
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
550.001 bis 560.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24