Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406030042 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Transparenzanforderungen gewährleisten, Klarstellung d. Zweckbegrenzung der zur Score-Erstellung genutzten Daten

Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.

Bereitgestellt von:
SCHUFA Holding AG (R003411) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (9)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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