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American Express Europe S.A. (Germany branch)
Sociedad Anónima nach spanischem Recht
- Registernummer: R002171
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 04.02.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Güterplatz 160327 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496997971000
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E-Mail-Adressen:
- impressum@aexp.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23190.001 bis 200.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,80
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Carolin Breuer
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Mitgliedschaften (10):
- Bitkom e.V.
- Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V.
- Interessengemeinschaft Kreditkarten
- Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.
- SPD Wirtschaftsforum e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- American Chamber of Commerce in Germany e. V.
- Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
- Der Mittelstand, BVMW e.V.
- Grüner Wirtschaftsdialog e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Zivilrecht; Tourismus; Verkehrsinfrastruktur; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Vertretung der Interessen eines nach spanischem Recht lizensierten, unter einem EU-Passport in Deutschland tätigen Zahlungsdienstleisters in allen Angelegenheiten gegenüber Bundestag und Bundesregierung
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EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive)
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Beschreibung:
Amex unterstützt die zentralen Ziele der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Wir möchten jedoch die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Risiken lenken, die wir in der überarbeiteten Richtlinie sehen und die auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung angegangen werden können. Wir fordern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass: - "Debitkarten mit Zahlungsaufschub" ausgenommen bleiben, indem bei der Umsetzung der CCD2 in Deutschland von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Artikel 2 Absatz 5 CCD2 vorsieht, und - die vorgeschlagenen Obergrenzen sich ausschließlich gegen übermäßig hohe Zinssätze richten und nicht versehentlich jährliche Mitgliedsentgelte für andere Leistungen miterfasst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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EU-Zahlungsdiensterichtlinie 3 & EU-Zahlungsdiensteverordnung 1 (Payments Services Directive 3 & Payment Services Regulation 1)
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Beschreibung:
Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung der Financial Data Access Verordnung (FIDA)
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Beschreibung:
Amex hält den angedachten Umsetzungszeitraum für FIDA für sehr ambitioniert. Zudem setzt Amex sich dafür ein, dass im weiteren Prozess die folgenden Punkte berücksichtigt werden: - Klärung des Anwendungsbereichs und Schaffung von Rechtssicherheit, - Größere Klarheit bei Financial Data Sharing Schemes, - Mit Interessengruppen der Branche gemeinsam entwickeltes transparentes, faires und einheitliches Entgeltsystem für den Datenaustausch
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Pauschalreiserichtlinie (Package Travel Directive)
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Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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Beschreibung:
In Bezug auf den BDSG-E setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da dieser Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II li. b) DSGV deutlich überschreitet. Amex fordert einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert, - Darüber hinaus verkennt der Entwurf, dass neben dem Bonitätsscoring auch andere Risikoklassifizierungen in Form des Scorings eingesetzt werden, die von der undifferenzierten Formulierung erfasst würden, so dass zumindest eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert wird
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Verordnung zum Digitalen Euro
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Beschreibung:
Amex plädiert für eine Spezifizierung der Rollen von Zentralbanken und Intermediären. Die Rolle der EZB sollte sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der grundlegenden Infrastruktur für den Transfer des digitalen Euros beschränken. Zudem sollte die Möglichkeit gegeben sein, mehrere Wallets zu halten.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Beschreibung:
Amex setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der anzupassenden Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) in nationales Recht mittels der neuen Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften ein; Verordnungsentwurf noch nicht bekannt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 600/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23