Stellungnahmen/Gutachten
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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Review des EU Verbriefungs-Rahmenwerks
Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Industrial Accelerator Act, Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe
Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konstruktives Begleiten des Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor
Im Rahmen des Masterplans Wasserstoff des Bundesverkehrsministeriums werden verschiedene Maßnahmen gefordert, um das Potenzial von Wasserstoff im Schwerlastverkehr besser heben zu können. Dabei geht es um die Förderung von Infrastruktur für Tanken sowie Importieren von Wasserstoff und Garantieinstrumente für Investitionsentscheidungen in Wasserstoffprojekte.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
31.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Anhebung der Alkoholsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes
Ziel ist die Streichung der geplanten Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer durch Änderungen im AlkStG und SchaumwZwStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Der aktuelle Zustand soll beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Klenk & Hoursch AG am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
-
25.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es, dass sich die Bundesregierung für eine Anpassung des IAA einsetzt. Es sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen erhalten bleiben, zusätzliche Kosten und Bürokratie reduziert werden, der Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur nicht verteuert oder verzögert wird und industriepolitische Ziele stärker über Förderprogramme und Investitionsanreize statt über Vergabevorgaben erreicht werden.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Erweiterungen der notariellen Online-Verfahren erfolgen mit Augenmaß, berücksichtigen die unterschiedlichen Schutz- und Belehrungszwecke der betroffenen Formvorschriften und knüpfen an die bereits bewährten Erfahrungen mit den seit 2022 bestehenden Online-Verfahren an. Bei aller Zustimmung zur nun vorgesehenen – in diesem Maße zweckmäßigen – Ausweitung möchten der Deutsche Notarverein zu bedenken geben, dass die Einführung und Fortentwicklung notarieller Online-Verfahren weiterhin nur mit Augenmaß erfolgen darf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4782
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
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BT-Drs. 21/4782
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Industrial Accelerator Acts (IAA) der EU
Die BReg wird aufgefordert, sich ggü der EU für eine Änderung des geplanten Industrial Accelerator Acts einzusetzen, um Wettbewerbsvorteile von öffentlich geprägten Energieunternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: terranets bw GmbH am 04.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Optimierung des BRSG II soweit betriebliche Zeitwertkonten betroffen sind
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. (AG ZWK) am 04.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Bereitgestellt von: Joachim Maurice Mielert am 04.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und sozialpolitische Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Sozialversicherungsbeiträge sollten gesenkt werden. Die Altersteilzeit im Blockmodell sollte erhalten bleiben. Im Arbeitszeitrecht sollten eine bedarfsgerechte Verteilung der Arbeitszeit, unter anderem durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
-
10.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersuchen um Bagatellregelung zur Chemikalien-Verbotsverordnung
Ersuchen um Stellungnahme, dass die Zurverfügungstellung von mit Formalin vorbefüllten Probengefäßen zum Rückversand an die Pathologie nicht als Abgabe unter die Bestimmungen der ChemVerbotsV fällt.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirksame Absicherung von Familien statt Kürzung von Leistungen
Der Verband fordert auf, auf Kürzungen bei familien- und sozialpolitischen Leistungen zu verzichten. Migrationsberatung und Integrationskurse müssen ausgebaut statt abgebaut werden. Das Elterngeld sowie der Unterhaltsvorschuss dürfen nicht gekürzt werden. Der Kindersofortzuschlag und die vollständige Heizkostenkomponente beim Wohngeld dürfen nicht gestrichen werden. Wir kritisieren die geplante Verschärfung der Zugangsbedingungen in der Pflegeversicherung. Zudem fordert wir eine verlässliche Absicherung pflegender Angehöriger sowie eine Rentenpolitik, die Sorgearbeit und Migrationsbiografien angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Berücksichtigung von transnationalen Familienkonstellationen in der Pflegepolitik
Die aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen müssen für transnationale Familien im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz stärker berücksichtigt werden. Wir fordern unter anderem, die Möglichkeit zu schaffen, Leistungen der Pflegeversicherung bei einer Pflege im Ausland „mitnehmen“ zu können, den Begriff der "nahen Angehörigen" zu erweitern, zusätzliche Freistellungstage bei einem akuten Pflegefall zu ermöglichen und die Option einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Familienpflegezeit vorzusehen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit insbesondere in Drittstaaten muss zudem vereinfacht werden. Darüber hinaus fordern wir einen erleichterten Familiennachzug für ältere und auch für pflegebedürftige Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 03.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Possible Restriction of PFAS: impact on critical medicines supply
In der EU wird ein weitgehendes Verbot von PFAS-Substanzen diskutiert. Diese umfangreiche Substanzgruppe ist in vielen Arzneimitteln enthalten und in noch größerem Umfang in Produktionsanlagen oder Verpackungen. Da eine Änderung von Wirkstoffen im Wesentlichen ausgeschlossen und eine Änderung von Produktion oder Verpackung im pharmazeutischen Bereich ein höchst aufwendiger Prozess ist, würde ein umfangreiches Verbot die anderweitigen Bemühungen um eine stabile Arzneimittelversorgung konterkarieren und voraussichtlich zu akuten Engpässen und zu einer Produktionsverlagerung noch weiter in Drittstaaten führen. Insofern ist bei den anstehenden EU-Verhandlungen aus unserer Sicht ein sehr weitgehendes Übergangsregime dringend geboten. (Schreiben Europ. Dachverband Medicines for Europe).
- Bereitgestellt von: Pro Generika e.V. am 03.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Anhebung der Alkoholsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes
Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, AlkStG und SchaumwZwStG
- Bereitgestellt von: Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Grüngasquote sollte unbürokratisch erfolgen
In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente. Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken.
- Bereitgestellt von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Wärmeplanungsgesetz sollte mit EU-Vorgaben synchronisiert werden.
Momentan bestehen im Wärmeplanungsgesetz und bestehenden EU-Vorgaben unterschiedliche Vorgaben bei einigen Regelungen. Um die EU-Vorgaben umzusetzen und nicht verschiedene Vorgaben nebeneinander bestehen zu lassen, sollte das Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit EU Vorgaben synchronisiert werden.
- Bereitgestellt von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Abschwächung von EU-Naturschutzgesetzen durch Umwelt-Omnibus
Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Umweltomnibusses einen "Stresstest" für die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie auf den Weg gebracht und will Umweltprüfungen massiv beschleunigen. Wir setzen uns gegen die Abschwächung des EU-Naturschutzrechts und das Aufweichen von Umweltstandards in den Prüfverfahren ein.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 63/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen
-
BR-Drs. 63/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Gesetz zur Sicherung der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 03.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz im Haushaltsgesetz 2027
Es werden multiple Änderungen anvisiert, die dem Zwecke Klimaschutz bei der Aufteilung des Staatshaushaltes mehr Gewicht einräumen.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 03.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Naturpolymere regulatorisch absichern
Naturpolymere regulatorisch absichern indem sie als eigenständige Materialkategorie mit angepassten Verwertungsanforderungen anerkannt werden (PPWR)
- Bereitgestellt von: traceless materials am 03.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Volkswagen AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 03.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung für den Ankauf von klimaneutralen Bussen und den Umbau von Betriebshöfen im ÖPNV
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Förderung für den Ankauf von Bussen mit alternativen Antrieben und den damit verbundenen Umbau von Betriebshöfen und Werkstätten fortgeschrieben und aufgestockt wird. Hierfür besteht im Zeitraum bis 2035 ein Förderbedarf in Höhe von 23,5 Mrd. Euro.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7650
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksache 21/7300 - Anlage gemäß § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung -
BT-Drs. 21/7301
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DBVW begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Verordnungsgebers, den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft darf eine Vereinfachung jedoch nicht zu einer Schwächung des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes führen. Die öffentliche Wasserversorgung ist auf einen vorsorgenden und langfristig wirksamen Schutz der Grundwasserressourcen angewiesen. Vor diesem Hintergrund sieht der DBVW bei einzelnen Regelungen des Entwurfs Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der WVT regt an, im UVGP auch bisher nicht bei der Beschleunigung berücksichtigte Projekte des Hochwasserschutzes sowie Grundwasserentnahmen, vor allem für die Wasserversorgung, durch Herausnahme aus der UVP-Pflicht oder Anhebung von Schwellenwerten zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Gleichfalls spricht er sich dafür aus, die typischen Gewässerentwicklungsprojekte zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL bzw. der §§ 27 bis 31 WHG soweit wie möglich von UVP-Pflichten freizustellen, weil negative Umweltauswirkungen hierbei regelmäßig unbedeutend oder nicht vorhanden sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der WVT begrüßt die Weiterentwicklung des ANK, das Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Maßnahmen sowie die grundsätzliche Förderstruktur und die beschriebenen Förderprojekte, vor allem die Aufnahme des wichtigen Landschaftswasserhaushalts und die Betonung der Wichtigkeit natürlicher Gewässerstrukturen. Bedenken werden bei diesem Themenbereich aber hinsichtlich einer alleinigen Fokussierung auf natürliche Gewässerstrukturen zwecks Stärkung des Wasserrückhalts in der Fläche geäußert, da die stark volatilen und durch den Klimawandel verstärkten wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten (z.B. Dürren, Starkregen) oft auch steuerbare und damit technische Wasserregulierung (für Abfluss und Rückhalt) erfordern können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Die Weiterentwicklung des ANK wird begrüßt; zugleich wird die Berücksichtigung technischer Wasserregulierungsmaßnahmen angeregt.
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DBVW begrüßt weitgehend die beabsichtigten Änderungen im Naturschutzrecht, vor allem die Ausdehnung der Flächensuchkulisse sowie die Erleichterung der Nutzung von Ersatzgeld bei Hochwasserschutzprojekten. Negativ gesehen wird aber, dass die natürliche Infrastruktur mit überragendem öffentlichen Interesse ausgestattet wird, ohne dass die überragend bedeutsame öffentliche Wasserversorgung dem formal gleichgestellt wird, was zu späteren Konflikten führen kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abregelung von Erzeugungsanlagen
Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen Referentenentwurf EEG 2027
Referentenentwurf zum EEG 2027 und Netzanschlusspaket mit Regelungen zur Netzintegration erneuerbarer Energien, zu Biomasse, Speichern, Netzanschlüssen und Einspeisemanagement, zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen, zum Eigenverbrauch sowie zur Vereinfachung energierechtlicher Vorgaben.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der AVBFernwärmeV zur Anpassung der Preisanpassungsklauseln an die Dekarbonisierung
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die in der AVBFernwärmeV geregelten Preisanpassungsklauseln künftig so ausgestaltet werden, dass sie die Kostenentwicklungen der Dekarbonisierung, des Aus- und Umbaus der Wärmenetze sowie verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Fernwärmekunden sachgerecht abbilden. Die bestehenden Vorgaben sollen weiterentwickelt werden, um unter veränderten Marktbedingungen eine realistische und transparente Preisbildung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung von Patientensicherheits-Parametern in das Pflegeneuordnungsgesetz
- Bereitgestellt von: Joachim Maurice Mielert am 02.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6624 - Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
-
BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
1. Verzicht auf die "dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze" für die Vergütungen von Heilmitteln. 2. Verzicht auf die vorgesehene "wertaufholende Dynamisierung" und Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundeshaushalt 2027, KTF und Sondervermögen Infrastruktur
Der BDEW fordert eine investive Ausrichtung des Bundeshaushalts 2027, des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Infrastruktur. Entlastungsmaßnahmen sollen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der BDEW setzt sich für zusätzliche Mittel für den Wasserstoffhochlauf, Offshore-Windenergie, systemdienliche Elektrolyse und Wasserstoffspeicher ein. Er fordert eine verlässliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze aus dem Kernhaushalt sowie die Unterlegung des Strompreisentlastungsrechts mit Haushaltsmitteln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zu Strompreisen, Strommarktdesign und Netzentgelten
Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem register- basierten Verfahren fortzuführen, bei dem die Zensusdaten aus bereits der Verwaltung und Statistik vorliegenden Daten und "weitestgehend ohne Befragungen" gewonnen würden. Mit dem RegZensErpG sei laut BMI bereits eine rechtliche Grundlage für die Erprobung von Ver- fahren für eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen worden; darauf fußt der vorliegende Gesetzesentwurf laut BMI. Der Gesetzentwurf schließe an die im Registerzensuserprobungsgesetz geregelte Methodik an und setze erfolgreich erprobte Verfahren um, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Einführung eines Registerzensus
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einheitlichen Europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Überarbeitung der EEG Novelle 2027
E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftsfähig machen (EEG-Novelle 2027)
Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Exilmedienförderung durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung der Exilmedienförderung im Bundeshaushalt. Ziel der Interessenvertretung ist, dass Kernfinanzierung, Notfallhilfen und struktureller Aufbau von Exilredaktionen künftig durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden, anstatt wie bisher auf Basis einzelner Jahreszusagen bewilligt zu werden. Betroffene Gesetze/Verordnungen ist Haushaltsgesetz (Bundeshaushaltsplan) 2027, sobald im Register verfügbar – bis dahin wurde hier ersatzweise Haushaltsgesetz 2026 angegeben. Hinweis: Bezug ausdrücklich auf die anstehende Haushaltsaufstellung 2027 und das Element der Mehrjährigkeit (Verpflichtungsermächtigung nach § 38 BHO).
- Bereitgestellt von: JX Fund gGmbH am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt von auskömmlichen Förder- und Ausbaubedingungen für EE-Anlagen im EEG 2027
Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BR-Drs. 471/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte
Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen
Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung der offshore Windkraft, insb. durch flexible Regeln zu Elektrolyse-Kapazitäten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Der Referentenentwurf reformiert das WindSeeG mit dem Ziel, den Offshore-Wind-Ausbau kosteneffizienter und resilienter zu gestalten. Vorgesehen sind u. a. ein zweistufiges Ausschreibungsmodell, neue Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz und Anpassungen bei Netzanbindung und Flächenplanung. Für Wasserstoff öffnet der Entwurf sonstige Energiegewinnungsbereiche für netzgekoppelte Elektrolyse und hybride Konzepte. Elektrolyse auf Windenergieflächen bleibt als Pilotanwendung auf 2,5 % der zugewiesenen Netzanbindungskapazität begrenzt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen.
Mit der Kohlendioxidleitungsverordnung sollen Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen sowie deren Überprüfung bundesweit einheitlich geregelt werden
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung über Kohlendioxidleitungen (Kohlendioxidleitungsverordnung - KLtgV) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz KiMoG
13 Forderungen der DGGG und DGRM - siehe Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern
Das Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Bereitgestellt von: Starship Technologies am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Neufassung des EU-Netzkodex für Stromerzeugungsanlagen
Der BDEW fordert Änderungen am Network Code on Requirements for Generators. Insbesondere sollen die Kriterien für eine wesentliche Modernisierung bestehender Stromerzeugungsanlagen präzisiert und routinemäßige Instandhaltungs- und Ersatzmaßnahmen ausgenommen werden. Neue Anforderungen sollen bei Bestandsanlagen nur auf tatsächlich modernisierte Teile angewendet werden. Der BDEW fordert zudem, Kosten-Nutzen-Analysen zur Einbeziehung von Bestandsanlagen nicht verpflichtend vorzuschreiben, Ausnahmemöglichkeiten für Netzbetreiber beizubehalten und vor Geltung des bisherigen Netzkodex angeschlossene Bestandsanlagen weiterhin auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Anhang B der EU-Verordnung 838/2010 zu Übertragungsnetzentgelten
Der BDEW fordert die Beibehaltung von Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 838/2010. Die dort festgelegten Vorgaben zu den von Stromerzeugern zu tragenden Übertragungsnetzentgelten sollen nicht aufgehoben werden, solange keine tragfähige alternative Regelung besteht. Der BDEW setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorgaben zur Begrenzung der Erzeugernetzentgelte beizubehalten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugungsanlagen in benachbarten Märkten zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ITAD begrüßt das Ziel, UVP-Verfahren für umwelt- und klimaschutzdienende Änderungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die vorgesehene Privilegierung nach § 9 Abs. 3a UVPG-E i. V. m. Anlage 1a sollte jedoch auch thermische Abfallbehandlungsanlagen erfassen. ITAD fordert daher, klar definierte Maßnahmen an TAB, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz, Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung, Energiespeicherung sowie Elektrifizierung fossil betriebener Nebenprozesse, in Anlage 1a aufzunehmen. Voraussetzung sollten klare Kriterien und Schwellenwerte sein, die erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen ausschließen. Perspektivisch sollte auch die Einbeziehung weiterer Dekarbonisierungstechnologien wie CO2-Abscheidung geprüft werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisorientierte Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen (insbesondere die Ermittlung des betragsmäßigen Schwellenwerts) für die Einführung der Kassenpflicht
- Bereitgestellt von: Dipl.-Finw. Mirco Heidrich am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Austausch zu im Koalitionsvertrag verankerten Plänen, im Handel neben Bargeld, ein digitales Zahlverfahren verpflichtend einzuführen. Hinweis auf die Bedeutung der girocard als nationales Zahlverfahren und wichtigste und meistgenutzte Debitkarte in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €.
- Bereitgestellt von: Deutsches Studierendenwerk am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeverordnung
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung innovativer Förderinstrumente in der Energiewende
Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Änderung der Bundesärzteordnung zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Der Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wird zugunsten eine direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten. Die Bundesärztekammer unterstützt die Zielrichtung des Vorschlags, fordert aber einen qualitätsgesicherten Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die diesbezügliche Umsetzung der Approbationsordnung für Ärzte ÄApprO wird ebenfalls unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse
Im Koalitionsvertrag wird die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz ab dem Jahr 2027 vereinbart. Die Initiative des BSM e.V. hat das Ziel, hiervon eine Ausnahme für das Reisegewerbe zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2027 und Netzanschlusspaket
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: Thüringer Bauernverband e.V. am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen das mit dem Entwurf verbundene Ziel, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vereinfachen und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch zu beschleunigen. Wir begrüßen, dass der Losgrundsatz in der neuen Regelung beibehalten bleibt und dass auch die Neufassung der UvgO sicherstellt, dass nur Sonderregelungen Anwendung finden, wenn Planungsleistungen vergeben werden. Die neue UVgO sollte ein echtes eigenes Unterschwellenvergaberecht etablieren und nicht mehr, wie bislang, mehr oder weniger eine Nachbildung der VgV darstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
ETS 1 - Konditionalitäten an Transformationsfähigkeit knüpfen
ETS 1 Review Prozess des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein im Juni 2026 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegter Referentenentwurf zur Reform und finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. Das Gesetzgebungsverfahren läuft, und ein Inkrafttreten ist für 2027 sowie 2028 geplant.
- Bereitgestellt von: Landesseniorenrat Baden-Württemberg e. V. am 27.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetzes
Die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung und Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring sollen zu einem bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetz weitergeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 27.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelung suizidpräventiver Maßnahmen
Aufnahme des assistierten Suizids in den Regelungsbereich, konkrete Maßnahmen zur Methodenrestriktion, Ausbau von komplementären, niedrigschwelligen suizidpräventiven Krisenhilfen, Regelfinanzierung [U 25], konkrete Regelungen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Langzeitpflege und im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 27.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Freiwilligendienste durch erhöhte Förderung und verbesserte Rahmenbedingungen
Stärkung der Freiwilligendienste durch dauerhaft gesicherte Finanzierung, Anhebung der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung, Erweiterung der förderfähigen Kosten, staatlich bezuschusstes erhöhtes Taschengeld, Möglichkeit eines Stipendiums, kostenloses Deutschlandticket für alle Freiwilligen, verbesserte Vergünstigungen und Anerkennungsmöglichkeiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
-
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Umsetzung des autonomen Fahrens im ÖPNV
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass das autonome Fahren im ÖPNV stärker gefördert wird und in die flächendeckende Umsetzung kommt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Umsetzung des autonomen Fahrens im ÖPNV
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass das autonome Fahren im ÖPNV stärker gefördert wird und in die flächendeckende Umsetzung kommt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: