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Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001924
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 28.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Georgenstraße 2510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49308866360
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E-Mail-Adressen:
- info@bvte.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.080.001 bis 1.090.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Dirk Falke
- Matthias Heddenhausen
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Dr. Frank Henkler-Stephani
Tätigkeit bis 04/21:
wissenschaftlicher Mitarbeiter
im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Anja Thielen
- Doris Kessler
- Jan Mücke
- Charles Lemmer
- Claudio-Alberto Dötsch
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
- Lebensmittelverband Deutschland e.V.
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- Wirtschaftspolitischer Club Deutschland (WPCD) e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
EU-Binnenmarkt; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Urheberrecht; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss: - der Hersteller, Zulieferer und Distributoren klassischer Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, Feinschnitt/Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch, Zigarren/Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak und von deren Verbänden; - der Hersteller, Zulieferer und Distributoren neuartiger und risikoreduzierter Tabak- und Nikotinprodukte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten einschließlich des zugehörigen Tabaks bzw. der Nachfüllbehälter sowie nikotinfreier Produkte zum Dampfen oder zum Konsumieren in sonstiger Weise; - der Verbände und Unternehmen verbundener Wirtschaftszweige aus dem Tabakanbau, dem Handel, der Werbe- und Verpackungswirtschaft, dem Maschinenbau, der Logistik, dem Messewesen sowie sonstiger mit der Tabakwirtschaft verbundener Unternehmen und von deren Verbänden. Der BVTE vertritt integrierend und produktgruppenübergreifend die Interessen der Branche im politischen Berlin, den Bundesländern und in Brüssel sowie gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien. Als Ansprechpartner für Politik, Medien und Öffentlichkeit setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Zu diesem Zweck führt der BVTE Gespräche mit Entscheidungsträgern, organisiert und unterstützt Austausch- und Informationsveranstaltungen, veröffentlicht Stellungnahmen und Gutachten und betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
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Deutsches Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren, Nikotinbeutel zulassen
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Beschreibung:
Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409250024 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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EU-Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren, Nikotinbeutel zulassen
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Beschreibung:
Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
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Beschreibung:
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-TabStRL: angemessene Anpassung für klassische Tabakwaren, Besteuerung neuartiger Produkte nach Schadenspotenzial
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Beschreibung:
Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen, Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen.
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten mit ElektroG einführen
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Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BVTE stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406030055 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einwegkunststoffprodukte: transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze schaffen
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Beschreibung:
Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde 2019 die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik (EU) 2019/904 verabschiedet und bis 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, werden damit u.a. verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Der BVTE setzt sich für eine transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze für die betroffenen Kunststoffprodukte ein, die alle drei Jahre überprüft werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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UN-Plastikabkommen kongruent zu geltendem EU-Recht aushandeln
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Beschreibung:
UN-Vertreter von mehr als 170 Staaten verhandeln zurzeit ein globales Abkommen zur Eindämmung von Kunststoffabfällen. In der EU sind Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, bereits u.a. dazu verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die Vorgaben des UN-Abkommens sollten nicht im Widerspruch zu der europäischen Regelung stehen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rauch- und Dampffreie Umgebungen: keine Gleichsetzung von Dampf und Tabakrauch, Nichtraucherschutz statt Raucherbevormundung
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Beschreibung:
Die Mitgliedstaaten stimmten am 3.12.2024 einer Aktualisierung der Ratsempfehlung zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen zu. Der BVTE kritisierte: - die regulatorische Gleichsetzung der Emissionen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit Tabakrauch nicht angemessen und für eine Verbesserung der öffentlichen Gesundheit kontraproduktiv ist, - die pauschale Ausweitung von Rauchverboten auf Orte im Freien, die eine Abkehr von der eigentlichen Zielsetzung des Nichtraucherschutzes darstellt, d.h. dem Schutz vor den Gefahren des Tabakrauchs in der Umgebungsluft für Umstehende, - dass die Europäische Kommission keine Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den sozialen und ökonomischen Auswirkungen dieser Empfehlung durchgeführt hat.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 455/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412090018 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Taxonomie und nachhaltige Finanzierung: positive Anreize schaffen statt Ausschluss ganzer Branchen
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Beschreibung:
Die Transformation zu einer nachhaltigeren, klimaneutralen Wirtschaft betrifft alle Wirtschaftsaktivitäten. Deshalb sollte keine Branche zurückgelassen werden. Ein genereller Ausschluss ganzer Branchen vom Zugang zu Finanzmitteln für ihre eigene Transformation sollte vermieden werden. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung der Aktivitäten von Unternehmen sachgerechter als pauschale Ausgrenzungen. Wir setzen uns dafür ein, dass mittels positiven Anreizen Transformationsmöglichkeiten für alle Branchen aufgezeigt und durch adäquate regulatorische Rahmenbedingungen flankiert werden. Zudem sollten Überschneidungen der unterschiedlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vermieden werden.
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: zusätzliche bürokratische Belastungen vermeiden
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Beschreibung:
Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.170.001 bis 3.180.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- British American Tobacco (Industrie) GmbH
- REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH
- JT International Germany GmbH
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23