Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607010061
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (R001924)
am
01.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.06.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]