Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Angegeben von:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184)
am
27.08.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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