Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608270018
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)
Bereitgestellt von:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184)
am
27.08.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]