Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608270018 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)

Bereitgestellt von:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184) am 27.08.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.07.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

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