Regelungsvorhaben
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278)
am
02.09.2026
Beschreibung:
Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche
Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt
wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die
Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt.
Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in
Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt
werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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