- Registernummer: R000111
- Ersteintrag: 20.01.2022
- Letzte Änderung: 11.02.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.01.2026
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 4053410063 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493039743606
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E-Mail-Adressen:
- info@aoew.de
- uenlue@aoew.de
- kutzsch@aoew.de
- spahr@aoew.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25160.001 bis 170.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251,18
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Durmuş Ünlü LL.M.Eur.
- Leonie Spahr
- Dr. Durmuş Ünlü LL.M.Eur.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
98 Mitglieder am 09.09.2025, davon:
- 30 natürliche Personen
- 68 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen - Deutsche Sektion von SGI Europe (bvöd)
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW)
- Forum Umwelt & Entwicklung
- fesa e.V.
- Verein zur Förderung des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier e.V.
- Verein zur Unterstützung und Förderung des Institutes für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn e.V. (IRWE e.V.)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (27):
Außenwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Arzneimittel; Land- und Forstwirtschaft; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft und die Vertretung dieser Interessen gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel ist es, geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft zu schaffen und deren Strukturen nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Um diesen Zweck zu erfüllen, beteiligt sich die AöW aktiv am politischen und fachlichen Dialog. Dazu gehören Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Ministerien und Behörden, um Positionen zu aktuellen Themen der öffentlichen Wasserwirtschaft einzubringen. Die AöW gibt regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Maßnahmen ab und beteiligt sich an Verbändeanhörungen und relevanten Dialogformaten der Ministerien. Darüber hinaus organisiert die AöW Fachveranstaltungen, die den Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis fördern und aktuelle Herausforderungen der öffentlichen Wasserwirtschaft thematisieren. Die AöW verfolgt das Ziel, eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand zu stärken. Dafür setzt sich die AöW für eine klare politische Priorisierung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturvorhaben ein. Dazu gehören der Schutz der Grundwasserressourcen und die Vermeidung von Nutzungs- und Zielkonflikten. Eine nachhaltige und langfristige Finanzierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist essenziell. Daher fordert die AöW eine verursachergerechte Finanzierung sowie die Anerkennung der Wasserinfrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit entsprechender finanzieller Beteiligung. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, indem Anreize für eine gebietsübergreifende Kooperation geschaffen und finanzielle sowie organisatorische Hemmnisse abgebaut werden. Zudem braucht es einen verlässlichen und praktikablen Rechtsrahmen, der durch klare Vollzugs- und Umsetzungsschritte Planbarkeit und Rechtssicherheit gewährleistet. Wasserwirtschaftliche Belange sollen als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“ anerkannt werden. Darüber hinaus setzt sich die AöW für die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG ein. Die konsequente Umsetzung des Verursacher- und Vermeidungsprinzips mit klaren Verantwortlichkeiten im Rahmen der Herstellerverantwortung ist ebenfalls ein zentrales Anliegen. Ziel der AöW ist es, durch eine entschlossene politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung die Versorgungssicherheit und den langfristigen Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser im Sinne des Gemeinwohls durch eine Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand zu gewährleisten.
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WHG-Anpassung an EU-VO 2020/741 zu Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Abwasser
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung. Es zielt darauf ab, bestehendes EU-Recht zu ergänzen, wobei der Gewässerschutz im Vordergrund steht. Wichtige Punkte aus AöW-Sicht sind die Abgrenzung zwischen Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung sowie die Vermeidung von zusätzlichem Bürokratieaufwand und Risiken für Gebührenzahler und Kläranlagenbetreiber. Restriktive Ausnahmeregelungen für Wasserschutzgebiete und die Informationspflicht der Wasserversorger werden begrüßt. Die Mindestwasserführung bei Dürreperioden soll klar geregelt werden. Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung sollen ausgeschlossen werden. Fragen zur Abrechnung und der Einfluss der neuen Abwasserrichtlinie müssen geklärt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser - Neufassung
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Beschreibung:
Ziel der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Abwasser nach EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.12.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beteiligungsprozess für ein "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz"
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft das "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" des BMEL. Die AöW fordert hierbei verpflichtende Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pestizide, Transparenz bei deren Anwendung und Kosteninternalisierung. Die AöW fordert auch ein Monitoring der Pestizidverbreitung und -auswirkungen, den Verzicht auf chemische Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten. Wasserversorger sollen digital und transparent über die Anwendung von Pestiziden informiert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/ BauGB
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Beschreibung:
Ziel ist es, konkrete Empfehlungen für die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange und Klimaanpassungsmaßnahmen zu geben. Die Hauptanliegen sind 1. Begrenzung der Bodenversiegelung und der Ableitung von Niederschlagswasser. 2. Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange. 3. frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft in die Planung. 4. verbindliche Konzepte für die Regenwasserbewirtschaftung. 5. Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen. Insgesamt ist das Ziel, eine wassersensible und klimaangepasste Stadtentwicklung durch eine stärkere Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange voranzutreiben.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 436/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Hochwasserschutzgesetz III
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Hochwasser- und Starkregenschutz in Deutschland zu stärken, insbesondere durch die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken, die Anpassung von Bauvorschriften in Überschwemmungsgebieten und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine nachhaltige Finanzierung des Hochwasserschutzes zu sichern, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu beschleunigen und klare gesetzliche Regelungen für Ausnahmetatbestände sowie die Integration von Starkregenrisikomanagement auf kommuanler Ebene zu gewährleisten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (20. WP) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 13.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Aufhebung Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV)
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Beschreibung:
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Freitag, dem 13. Juni, einen Referentenentwurf zur Aufhebung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt und den betroffenen Verbänden mit Frist bis Montag, den 16. Juni, zur Stellungnahme übermittelt. Mit diesem Schritt soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- StoffBilV [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität - SVIKG
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG, BT-Drs. 21/779). Ziel der Interessenvertretung ist die ausdrückliche Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Gesetz sowie der Zugang zu Mitteln des Sondervermögens für Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastrukturen. Die öffentliche Wasserwirtschaft soll als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz benannt und in die Förderlogik eingebunden werden, um Investitionen in Versorgungssicherheit, Resilienz und Klimaanpassung zu ermöglichen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.07.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Streichung der Erheblichkeitsschwelle zur rechtssicheren Priorisierung von Wasserversorgung und Wasserhaushalt
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 4 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Wasserstoffverfügbarkeit, um die vorgesehene Erheblichkeitsschwelle bei der Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses in wasserrechtlichen Verfahren zu streichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Wasserversorgung und der Wasserhaushalt auch bei potenziellen Beeinträchtigungen durch den Wasserstoffhochlauf mit Vorrang geschützt werden. Es soll ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden, der die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gewährleistet und gleichzeitig den behördlichen Handlungsspielraum bei der Prüfung von Zulassungsverfahren stärkt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2506 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.07.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
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Beschreibung:
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§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.11.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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PFAS: Maßnahmen zur schnellen Reduktion und zum Ausstieg aus PFAS
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung verbindlicher regulatorischer Vorgaben zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS. Dazu zählen ein kurzfristiges ordnungsrechtliches Phasing-Out für Anwendungen mit verfügbaren Alternativen sowie ein mittelfristiges Phasing-Out für Anwendungen ohne Alternativen. Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, die Transparenz über PFAS-Einsätze herstellen, den Marktzugang beschränken und eine erweiterte Herstellerverantwortung rechtlich verankern, einschließlich der Beteiligung an Folgekosten.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.11.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie zum Tierschutz (Omnibus X)
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des vorgeschlagenen Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit eine Abschwächung bestehender Vorgaben im EU-Pflanzenschutz- und Biozidrecht, insbesondere mit Blick auf den Grundwasserschutz, zu verhindern. Die regelmäßige, befristete Überprüfung und Verlängerung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen soll beibehalten werden. Zudem wird ein unionsweites Verbot PFAS-haltiger Pestizide sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten angestrebt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.02.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
270.001 bis 280.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Jahresabschluss-AOeW-2025_veroeffentlichung-Lobbyregister.pdf