Stellungnahmen/Gutachten
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1.501 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 5"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.501)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Gefordert wird eine Harmonisierung mit dem Krankenhaustransparenzgesetz und eine Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder. Datenschutz, Pseudonymisierung und die Beteiligung relevanter Institutionen wie Landesbehörden und Vertrauensstellen müssen präziser definiert werden. Für eine effektive Umsetzung des Gesetzes ist es notwendig, dass Maßnahmen wie die Entwicklung und Implementierung geeigneter DRG-Grouper und Instrumente zur Erfassung und Lenkung von Daten zeitnah erfolgen. Die Industrie als Bereitstellerin für die umzusetzenden Lösungen ist einzubeziehen. Es muss eine Klarstellung bei Mindestvorhaltezahlen mit den bereits existierenden Mindestmengenregelungen gemäß der Mindestmengenverordnung (Mm-RL) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung
Wir fordern die Vermutungswirkung auf andere ausgewiesene Spezialkliniken, wie z.B. die zertifizierten Zentren für Seltene Erkrankungen zu erweitern und die Frist zur Einreichung des Hilfsmittelantrags mit §8 Abs. 2 der Hilfsmittel-Richtlinie zu harmonisieren und auf 28 Tage zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich
Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu bedarfs- & altersgerechter multidisziplinärer Versorgung & Versorgungsqualität sichern
Aufbau und Erhalt von multidisziplinären pädiatrischen und internistischen Stoffwechsel-Ambulanzen für PKU und verwandte Stoffwechselstörungen (B-Zentren) Beendigung der Altersdiskriminierung erwachsener Stoffwechselpatientinnen und -Patienten im §116b (2) SGB V
- Bereitgestellt von: Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (DIG PKU) am 15.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf adressiert viele Punkte. Die Gesundheitsversorgung zu stärken, durch Förderung der Ausbildung von mehr Medizinern, im hausärztlichen, wie im fachärztlichen Bereich wird vermisst. Die Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Einbindung internistischer Hausärzte in die Hausärztliche Versorgung
Der Hausärztemangel ist in vielen Regionen in Deutschland, besonders im ländlichen Raum, bereits Realität. Politische Fördermaßnahmen auf Bundes und Länderebene haben bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt, weil gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung ungleich behandeln.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren
Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hochwertige Patientenversorgung in Deutschland unabdingbar. Diese müssen jedoch am Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und nicht an dem kurzfristigen Ziel möglichst hoher Renditeerwartungen orientiert sein. Um die Patientenversorgung zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Diagnostik und Therapie zu schützen, sind strengere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geeignete Instrumente zur Patienten-Steuerung entwickeln
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen Ressourcen in der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst. In einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau zu erhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten erforderlich.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Keine Entbudgetierung der Hausärztlichen Vergütung; Keine Änderung in den Versorgungspauschalen, keine Einführung einer Vorhaltepauschale im Hausärztlichen Bereich, Einführung eines Krankenkassenbewertungsverfahrens auf Basis von Versichertenrelevanten Themen
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung e. V. am 05.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Sachgerechte Berücksichtigung der besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen im im Hinblick auf die ärztliche psychotherapeutische Versorgung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 05.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Gründungsbeschränkungen für MVZ (§ 95 Abs. 1a SGB V)
Der Rechtsrahmen zur Gründungsberechtigung von MVZ soll auf den Stand von 2004 zurückgeführt werden.
- Bereitgestellt von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes" -
BT-Drs. 20/4778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Auswirkungen investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren auf das Gesundheitssystem in Deutschland
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BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DiGA: Nutzerfreundlichen Rezepteinlöseweg schaffen
Patient:innen müssen bislang noch zu lange auf ihre DiGA-Verordnung warten und einen komplizierten Prozess durchlaufen. Diesen wollen wir beschleunigen und patientenzentriert aufsetzen.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 29.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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03.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune, Inhalte neu z.B. Erleichterung/ Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung ggf.Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Versorgungspauschalen für chronisch kranke Menschen, Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, Stärkung der Patientenvertretung, Pflicht der GKV zur Erhebung und Veröffentlichung von Leistung- und Qualitätskennzahlen, Mittelverwendung aus dem Strukturfonds vertragsärztlicher Versorgung .
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich
Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Medizinregistern und Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Der vfa setzt sich dafür ein, dass Medizinregisterdaten besser, rechtssicher und praxistauglich für Versorgung, Forschung, Patientensicherheit und Arzneimittelentwicklung genutzt werden können. Dabei sollen Datenzugänge transparent, diskriminierungsfrei und planbar ausgestaltet werden, auch für privatwirtschaftliche Forschung. Der vfa spricht sich gegen G-BA-nahe Registerstrukturen aus, die über das Medizinregistergesetz AMNOG-relevante neue Registerauflagen durch die Hintertür schaffen würden. Zugleich plädiert der vfa für gezielte Register dort, wo sie einen besonderen Mehrwert haben, insbesondere für neuartige Gen- und Zelltherapien (ATMP), sowie für eine faire entgeltbasierte Finanzierung nach tatsächlicher Datennutzung.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 24.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die gesetzliche Klarstellung und Anpassung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115b SGB V sowie Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Insbesondere soll geregelt werden, dass diese Leistungen auch unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag erbracht werden können, sofern die Qualitätsanforderungen des vertragsärztlichen Bereichs eingehalten werden. Zudem sollen Nachweis- und Planungsfragen gesetzlich eindeutig ausgestaltet werden, um Ambulantisierungspotenziale zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie als Kernelelement für eine digitale Gesundheitsversorgung ist dabei ein Fokusthema des vfa. Es wird darauf hingewirkt, dass die ePA durch die strukturierte Erfassung und die KI-gestützte Auswertung der Daten zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann. Dazu gehört die Etablierung des FHIR Standards genauso, wie die Einbindung externer zertifizierter Quellen und die Nutzung der KI-Readiness der ePA.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NUB im Krankenhaus - keine Änderung im Rahmen GKV-BStabG
Verhinderung der Ausweitung des bislang auf Hochrisikomethoden begrenzte § 137h SGB V auf sämtliche Erstanfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit dem Ziel, den frühen Innovationszugang im stationären Bereich und die Qualität der Versorgung nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung einzelner Regelungen des Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG 2026
Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Stellungnahme zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes mit dem Ziel die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern.
- Bereitgestellt von: Malteser Hilfsdienst e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Stellungnahme zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes mit dem Ziel die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern.
- Bereitgestellt von: Malteser Hilfsdienst e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Der BVBRW setzt sich für eine Aufnahme des Rettungsdienstes als eigene Leistung im SGB V ein. Etablierung eines Rettungsmittels bzw. einer Qualifikation zur Adressierung von Rettungsdiensteinsätzen mit niedriger Priorität. Erweiterung der Heilkundebefugnis für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen der rettungsdienstlichen Tätigkeit, verbunden mit einer akademischen Weiterbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Defizite der GKV-Finanzen durch Reformen des Gesundheitssystems zu beheben. Als Novartis verfolgen wir das Ziel, im Zusammenhang dieser Reformvorhaben, möglichst gute Wettbewerbsbedingungen für pharmazeutische Innovation zu erreichen. Die wichtigste Säule hierfür ist ein Preisniveau, dass den medizinischen Wert von Innovation angemessen würdigt.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
Berücksichtigung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen.
- Bereitgestellt von: Jahrzehnt der Lunge e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Mit dem GKV-StabG soll die Finanzierung der GKV in den nächsten Jahren sichergestellt werden. Hierzu werden Einsparvorschläge für alle Leistungsbereiche sowie Versicherte / Patient:innen, u.a. auch für Pharma, unterbreitet. Dazu zählen die Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Verschärfung von Preis-Mengen-Regelungen im AMNOG und die Möglichkeit für Kassen, patentgeschützte Produkte auszuschreiben und deren Verordnung zu steuern. LAWG setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die die Versorgung mit Innovationen und den Standort Deutschland verlässlich gestalten.
- Bereitgestellt von: LAWG Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Mit dem GKV-StabG soll die Finanzierung der GKV in den nächsten Jahren sichergestellt werden. Hierzu werden Einsparvorschläge für alle Leistungsbereiche sowie Versicherte / Patient:innen, u.a. auch für Pharma, unterbreitet. Dazu zählen die Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Verschärfung von Preis-Mengen-Regelungen im AMNOG und die Möglichkeit für Kassen, patentgeschützte Produkte auszuschreiben und deren Verordnung zu steuern. LAWG setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die die Versorgung mit Innovationen und den Standort Deutschland verlässlich gestalten.
- Bereitgestellt von: LAWG Deutschland e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im ANMOG Verfahren
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Sicherstellung der Versorgung mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln und Leistungen
- Bereitgestellt von: Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/Schweiz am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
07.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Kabinettsentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er fordert die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben umfasst notwendige Anpassungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in den maßgeblichen Rechtsverordnungen, um die Digitalisierung im Bereich der Heilmittelerbringung verbindlich weiterzuentwickeln. Es beinhaltet insbesondere die Einführung und verpflichtende Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung, die technische und finanzielle Ausgestaltung einer stabilen und praxistauglichen Telematikinfrastruktur für Physiotherapiepraxen, sowie die Festlegung von Nutzungsrechten der physiotherapeutischen Leistungserbringer in Bezug auf die elektronische Patientenakte, einschließlich Lese- und Schreibrechten. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Leistungserbringung gemäß § 115f SBG V (Hybrid-DRG)
Die BWKG fordert den Stopp der Ausweitung der Hybrid-DRG. Vor der Ausweitung des Hybrid-Katalogs muss die Evaluation stehen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische Hürden bei der Prüfung und Anwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – insbesondere im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Evidenzgenerierung – sollen systematisch abgebaut werden. Gleichzeitig müssen widersprüchliche regulatorische Anforderungen harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische Hürden bei der Prüfung und Anwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – insbesondere im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Evidenzgenerierung – sollen systematisch abgebaut werden. Gleichzeitig müssen widersprüchliche regulatorische Anforderungen harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambulante Versorgung und Notfallversorgung besser steuern
Der vdek setzt sich dafür ein, dass das vorhandene Versorgungsangebot in der ambulanten Versorgung und in der Notfallversorgung stärker gesteuert wird, um die Verfügbarkeit von zeitnahmen Arztterminen zu erhöhen und bestehende Ressourcen effizienter einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs
§71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Eine zu errichtende Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen. Neue Funktionen wie die E-Überweisung sollten so konzipiert werden, dass sie auch bei Privatversicherten genutzt werden können. Zudem sollte die Umsetzung von grundlegenden Prozesskomponenten (wie u.a. das Ausstellen von E-Rezepten, der Zugriff und die Befüllung der elektronischen Patientenakte) in Primärsystemen der Leistungserbringer verbindlich geregelt werden, so dass diese auch für privat Versicherte funktionieren.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden. Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Hilfsmittelversorgung (Vertragswesen)
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG, insbesondere durch Anerkennung der besonderen Evidenzsituation bei seltenen Erkrankungen, angemessene Abbildung des Zusatznutzens, Vermeidung zusätzlicher Marktzugangshürden und Sicherung eines frühen Zugangs zu hochspezialisierten Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung
Da zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften insbesondere der Zugang zur sicheren und kostenfreie Verhütung für alle benötigt, setzt der Verein sich für die Erweiterung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nach §24a SGB V über das 22. Lebensjahr hinaus ein. Verhütungsmittel müssen unabhängig vom Alter eine Kassenleistung werden. Die Sterilisation als endgültige Verhütungsmethode sollte für alle entschiedenen und informierten Personen – unabhängig vom Geschlecht – zur Verfügung stehen. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden muss ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen entlohnt werden.
- Bereitgestellt von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung
Die Erfassung des Ernährungszustandes, sog. Ernährungsscreening, soll im stationären Sektor flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Miller & Meier Consulting GmbH am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet: 1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a) 2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen. Beides sollte gestrichen werden. Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Defizite der GKV-Finanzen durch Reformen des Gesundheitssystems zu beheben. Als Novartis verfolgen wir das Ziel, im Zusammenhang dieser Reformvorhaben, möglichst gute Wettbewerbsbedingungen für pharmazeutische Innovation zu erreichen. Die wichtigste Säule hierfür ist ein Preisniveau, dass den medizinischen Wert von Innovation angemessen würdigt.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
- Bereitgestellt von: GAIA am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
- Bereitgestellt von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung des Rettungsdienstes
Die beabsichtigte Kopplung der Entwicklung der Leistungsvergütung an die Grundlohnrate, sowie die Entpflichtung von der Refinanzierung tariflich vereinbarter Gehälter lehnen wir daher entschieden ab und sprechen uns gemeinsam nachdrücklich für eine zwingende gesetzliche Klarstellung zur Refinanzierung der Vollkosten im Rettungsdienst aus.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln und DiGAs
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind: - Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028 - Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes - sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate. Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Zwangsrabatte auf Arzneimittel
Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika
Ziel ist die Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in § 129 Abs. 1a SGB V und die Sicherung eines resilienten Biosimilar-Marktes, insbesondere durch Vermeidung exklusiver Ausschreibungen, Begrenzung von Marktkonzentration und Weiterentwicklung von Open-House-Rabattverträgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der onkologischen Versorgung
Thermo Fisher Scientific engagiert sich für die Verbesserung der onkologischen Versorgung in Deutschland, insbesondere für die Ausweitung strukturierter Früherkennungsprogramme, qualitätsgesicherter Diagnosestellung mit evidenzbasierter Therapieentscheidung. Thermo Fisher setzt sich für eine Stärkung und Etablierung der genomischen Medizin und der Verbesserung und der Verbesserung der klinischen Anwendungsmöglichkeiten der Genomsequenzierung ein. Thermo Fisher bringt sich ein in Initiativen wie der Nationalen Dekade gegen Krebs und die vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigte Fortentwicklung des Nationalen Krebsplanes.
- Bereitgestellt von: Thermo Fisher Scientific am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: