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ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001160
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 02.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o HELIX HUBInvalidenstraße 11310115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49304036884000
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@alm-ev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23190.001 bis 200.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,67
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Sascha Hammerschmidt
- Axel Oppold-Soda
- Jana Kühl
- Daniel Schaffer
- Annika Herzner
- Dr. med. Michael Müller
- Daniel Schaffer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
18 Mitglieder am 30.09.2023, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Parlamentarisches Verfahren; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Krankenversicherung; Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore (ALM) in Deutschland. Der Verband vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit rund 900 Fachärzt*innen, rund 500 Naturwissenschaftler*innen und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiter*innen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland. Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK). Die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und technischen Personals ist ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, um langfristig die zuverlässige Versorgung von Millionen von Patienten sicherstellen zu können. Der Verein strebt eine kollegiale Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vereinen an, um gemeinschaftlich die Zukunft der Labore in der medizinischen Diagnostik in Deutschland zu gestalten. Des Weiteren wird ein direkter Dialog zu Politikerinnen und Politikern gesucht, um unmittelbar Stellungnahmen, Positionspapieren und Gutachten zur Sicherstellung von Versorgungs- und Qualitätsthemen labormedizinischer Untersuchungen an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung zu übermittelt.
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Änderung der Gründungsbeschränkungen für MVZ (§ 95 Abs. 1a SGB V)
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Beschreibung:
Der Rechtsrahmen zur Gründungsberechtigung von MVZ soll auf den Stand von 2004 zurückgeführt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/4778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Auswirkungen investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren auf das Gesundheitssystem in Deutschland -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 211/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes" -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beibehaltung MPAV § 3 Absatz 4 und 5
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Beschreibung:
Die vollständige Aufhebung der Marktzugangsbeschränkung gemäß § 3 Absatz 4 MPAV zur Ermöglichung der Abgabe von Antigenschnelltests zum direkten und indirekten Nachweis von Infektionserregern ist aus ärztlich-medizinischen sowie aus fachlich-labordiagnostischen Gründen weder sinnvoll noch im Sinne der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung notwendig oder sachgerecht. Vor diesem Hintergrund ist die frühere Regelung in der MPAV mit § 3 Absatz 4 und 5 sowie ohne Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 beizubehalten.
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Referentenentwurf:
Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderungen des geplanten NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG
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Beschreibung:
Im Gesetzgebungsverfahren sollten konkrete Regelungen zur Definition „Kritische Anlage“ in Bezug auf Schwellenwert, sowie Reduzierung von Meldefrequenzen in Zusammenhang mit doppelter Dokumentationspflicht durch BBK und BSI getroffen werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des geplanten Apotheken-Reformgesetz - ApoRG
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Beschreibung:
Durch den vorliegenden Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz - ApoRG ergeben sich folgende Änderungen die im Detail abzulehnen sind, oder geändert werden sollten: - In der In-Vitro-Labordiagnostik soll hierzu der § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert werden, dass durch Aufhebung des Arztvorbehaltes den Apotheken die Durchführung patientennaher Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus ermöglicht wird. Dies ist auch in Bezug zur nicht Gewährleistung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zum den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, sowie der Biostoffverordnung (BioStoffV) abzulehnen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Apotheken-Reformgesetz - ApoRG Datum des Referentenentwurfs: 12.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des geplanten Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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Beschreibung:
- Die Akkreditierten Labore in der Medizin lehnen die Verlagerung präventiver und diagnostischer Leistungen in Apotheken ab. Sie sehen darin eine Abwendung von der ärztlichen Fachkompetenz und kritisieren mangelnde Qualitätssicherung und hohe Kosten. Darüberhinaus wird Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit in Apotheken geäußert. Apotheken können nicht die gleichen Standards wie ärztliche Einrichtungen erfüllen. Wichtige Anforderungen wie medizinproduktrechtliche Vorgaben und qualitätssichernde Maßnahmen fehlen. Es wird gefordert, dass präventive und diagnostische Leistungen weiterhin ärztlich durchgeführt werden. Dies soll die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung gewährleisten und eine Benachteiligung der vertragsärztlichen Fachgruppen verhindern.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Präzision und Erweiterung der geplanten RSV-Prophylaxeverordnung
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Beschreibung:
Da sowohl die Empfehlungen der STIKO als auch die weiteren Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ebenso die Durchführung labbordiagnostischer Verfahren zum Nachweis von RSV adressieren, halten wir eine diesbezügliche Ergänzung des Entwurfes für sinnvoll.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung) Datum des Referentenentwurfs: 19.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.220.001 bis 1.230.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG
- Limbach Gruppe SE
- SYNLAB Holding Deutschland GmbH
- amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22