Regelungsvorhaben
Gesetzliche Klarstellung zu AOP- und Hybrid-DRG-Leistungen in süV unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag.
Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591)
am
15.07.2026
Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die gesetzliche Klarstellung und Anpassung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115b SGB V sowie Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Insbesondere soll geregelt werden, dass diese Leistungen auch unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag erbracht werden können, sofern die Qualitätsanforderungen des vertragsärztlichen Bereichs eingehalten werden. Zudem sollen Nachweis- und Planungsfragen gesetzlich eindeutig ausgestaltet werden, um Ambulantisierungspotenziale zu sichern.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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