Regelungsvorhaben

Suchbox

1.391 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SGB 5"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (1.391)

    • Angegeben von: PTC Therapeutics Germany GmbH am 24.09.2025
    • Beschreibung: Entlastung von Betroffenen durch Kostenübernahme für Spezialnahrungsmittel; Stärkung von Selbsthilfeorganisationen; Fachkräftesicherung durch Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Stoffwechselkrankheiten; Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugang zu spezialisierten Stoffwechselzentren für alle Patienten; Sicherung eines schnellen Zugangs für innovative Therapieoptionen (inkl. Orphan Drugs); Versorgungsforschung für Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten nutzen, inkl. Vorsorgemaßnahmen gegen Mangelernährung. Betroffenes geltendes Recht: SGB 5; SGB 12
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
    • Beschreibung: Die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention soll nicht zu sehr auf die medikamentöse Versorgung fokussiert sein, sondern insbesondere das biopsychosoziale Gesundheitsverständnis für die Herz-Kreislauf-Gesundheit mehr berücksichtigen. Wenn schon im Entwurf die hohe Bedeutung verhaltensbezogener Risiken angesprochen wird, sollen insbesondere evidenzbasierte Verhaltenspräventionsmaßnahmen gestärkt werden. Die primäre Prävention ist auch aus Sicht des G-BA überragend wichtig; es wird für die Beibehaltung und sogar Steigerung von § 20 SGB-5-Maßnahmen plädiert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: SNPC GmbH am 13.06.2024
    • Beschreibung: SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...gezielte Weiterentwicklung des SGB 5 ein im Sinne einer wirtschaftlichen...
    • Angegeben von: krisenchat gemeinnützige GmbH am 28.05.2025
    • Beschreibung: Im Jahr 2022 ist die Zahl der Suizide in Deutschland um 10 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 hat krisenchat knapp 5.400 Hilfesuchenden geholfen, die angaben, unter Suizidgedanken und Suizidkrisen zu leiden. Das sind fast 20% aller Hilfesuchenden bei krisenchat und die Tendenz der neuen Fälle, die ich mit suizidalen Gedanken und suizidalen Krisen an krisenchat wenden, ist steigend. Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen zwischen 10 und 25 Jahren. Viele dieser Menschen erhalten keine Hilfe. Aufgrund der hohen Nachfrage kann selbst ein digitales Chatberatungstool wie krisenchat viele Hilfesuchende nicht beraten und in der extremen Notsituation nicht helfen. Das gesamte psychosoziale Versorgungssystem ist überlastet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14987 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Modellvorhaben unter SGB 5 § 64f für die Zusammenarbeit...
    • Angegeben von: VDMA e.V. am 17.04.2026
    • Beschreibung: Es sollten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Jasmin Flory – gesund.de am 15.04.2026
    • Beschreibung: Die gematik plant einen Push-Notifications-Service, um die User über Statusänderungen ihres E-Rezepts zu informieren (z.B. „Sie haben ein neues E-Rezept“) Drittanbieter-Apps – und damit auch wir als gesund.de – sollen diesen Service jedoch nicht nutzen dürfen dadurch entstünde ein klarer Wettbewerbsnachteil für unsere App gegenüber der gematik-App Besonders kritisch: die gematik definiert als Marktteilnehmer selbst die Spezifikation und schließt zugleich andere Wettbewerber davon aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
    • Beschreibung: Pfizer setzt sich im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Erstattungsbetragsbildung nach dem AMNOG dafür ein, den mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Abschlag auf Kombinationstherapien zu überprüfen. Ziel ist es, den Zugang von Patientinnen und Patienten zu therapeutischen Weiterentwicklungen sicherzustellen sowie bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheiten zu reduzieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
    • Beschreibung: Pfizer begleitet die Implementierung der europäischen HTA Verordnung (EU HTA) auf europäischer und nationaler Ebene und bringt sich in die damit verbundenen Anpassungsprozesse des AMNOG ein. Ziel ist es, Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und eine zeitnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln zu unterstützen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
    • Beschreibung: Pfizer beteiligt sich an politischen Diskussionen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), insbesondere im Kontext von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsgrundlagen. Ziel ist es, nachhaltige Rahmenbedingungen zu unterstützen, die eine verlässliche Versorgung der Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2026
    • Beschreibung: Insgesamt erkennen wir in dem Gesetz wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Pflege. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfehlen wir jedoch eine konsequente Weiterentwicklung in den Bereichen Digitalisierung, Prävention und interprofessioneller Zusammenarbeit – mit starker Einbindung der akademischen Pflege.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Pflegekompetenzgesetz PKG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 27.03.2026
    • Beschreibung: Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Omnicare Holding GmbH am 19.03.2026
    • Beschreibung: Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben. Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1667 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Medizinische Versorgungszentren reformieren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Buchner & Partner GmbH am 16.03.2026
    • Beschreibung: Angestrebt wird die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) zum Ausstellungszeitpunkt. Dies erfordert: (1) Harmonisierte KBV-Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, (2) verbindliche Bindung aller Krankenkassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette von Verordnung bis Abrechnung. Angestrebt werden Anpassungen im SGB V, in Heilmittelrichtlinien des G-BA sowie in gematik-Spezifikationen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Sanitätshaus Aktuell AG am 26.02.2026
    • Beschreibung: Da die Versorgungsberechtigung im Hilfsmittelbereich vom Abschluss von Verträgen abhängt, sind Sanitätshäuser angewiesen, mit nahezu 100 Krankenkassen in ca. 30 unterschiedlichen Produktbereichen Verträge abzuschließen. Die Verträge bestehen zum Teil aus mehreren 100 Seiten und zeichnen sich durch unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf administrative Prozesse aus. Fehler bei der Umsetzung der vertraglich vorgegebenen administrativen Vorgaben und Formularen können eine Retaxierung zur Folge haben. Durch schlankere Verträge und kassenübergreifende Verwaltungsprozesse können erhebliche Kosten bei den Sanitätshäusern und Krankenkassen gespart werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
    • Beschreibung: Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Physician Assistants (PAs) unter ärztlicher Aufsicht zur Übernahme medizinischer Aufgaben in klinischen Studien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
    • Beschreibung: Amgen setzt sich für den Erhalt der im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verankerten Sonderregelung für Orphan Drugs (§ 35a SGB V) ein. Sie gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit innovativer Therapien für seltene Erkrankungen in Deutschland. Forderungen nach einer vollständigen Gleichstellung mit dem regulären Nutzenbewertungsverfahren verkennen die besonderen Rahmenbedingungen im Bereich seltener Erkrankungen und gefährden die Versorgungslage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
    • Beschreibung: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Erstattungspreise von Arzneimitteln veröffentlicht. Daraus ergeben sich Nachteile – etwa mit Blick auf eine Preisreferenzierung durch andere Staaten. Amgen setzt sich dafür ein, die im Medizinforschungsgesetz geschaffene Regelung zur Nicht-Listung des Erstattungsbetrags zu vereinfachen und auszuweiten. Die an sie geknüpften Bedingungen und Verpflichtungen sollten wegfallen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
    • Beschreibung: Ein frühzeitiger Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu Planungsunsicherheiten und kann den Markteintritt neuer Therapien verzögern. Amgen setzt sich daher dafür ein, die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang wieder einzuführen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: BURSON GmbH am 06.01.2026
    • Beschreibung: Unterstützung bei dem Ziel, in Kliniken Patienten regelmäßig auf das Risiko einer krankheitsbedingten Mangelernährung zu untersucht und die Ergebnisse im Krankheitsverlauf zu verfolgen, um gezielte Ernährungsmaßnahmen in einem frühen Stadium zu ermöglichen. Der Fokus sollte auf Kindern und Hochrisikogruppen liegen. Dieses Ernährungsscreening sollte im stationären Bereich flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
    • Beschreibung: Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 02.01.2026
    • Beschreibung: Die patientenindividuelle Verblisterung von Arzneimitteln ist ein zentrales Instrument, um die Arzneimitteltherapiesicherheit – insbesondere bei älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten – nachhaltig zu verbessern. Pflegebedürftige Menschen, die oftmals eine Vielzahl von Arzneimitteln einnehmen müssen, profitieren nachweislich von der Versorgungsform individuell verblisterter Arzneimittel: Medikationsfehler werden reduziert, die Therapietreue steigt, Pflegekräfte werden entlastet und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen können vermieden werden. Betroffen sind ca 750.000 pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die patientenindividuelle Verblisterung erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern