Regelungsvorhaben
Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs von Ausschreibungsmechanismen für patentgeschützte Arzneimittel im BStabG
Angegeben von:
BioMarin Deutschland GmbH (R000641)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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