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Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001959
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 28.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
GeschäftsstelleFlöz-Herrenbank-Straße 2746119 OberhausenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4920899129921
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E-Mail-Adressen:
- info@vca-deutschland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,88
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Daniela Joachim
- Dr. Christiane Neubaur
- Oliver Dienst
- Tobias Loder
- Juliane Wüst
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Gesamtzahl der Mitglieder:
129 Mitglieder am 28.06.2024, davon:
- 9 natürliche Personen
- 120 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Medizinal-Cannabis und Apotheke
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Experten in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patienten, vor, während und nachdem er eine ärztliche Verordnung bekommen hat. Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten. Der VCA strebt eine flächendeckende Akquise von wohnortsnahen Mitgliedsapotheken in Deutschland an und steht gerne als kompetenter Ansprechpartner auch für europäische Partnerverbände zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Kammern und Verbänden auf Landes- und Bundesebene wird angestrebt, um den pharmazeutischen Berufsstand spezialisiert, kompetent und konstruktiv in allen Fragen dieser Domäne stellvertretend zu ergänzen.
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Cannabis-Gesetz (CanG)
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Beschreibung:
Schaffung eines niederschwelligen Zugangs für kranke Menschen zu GKV-erstatteten Therapien mit Cannabisarzneimitteln.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8704 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Medizinal-Cannabis und Apotheke
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
200.001 bis 210.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22