Regelungsvorhaben
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
27.04.2026
Beschreibung:
Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet:
1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a)
2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen.
Beides sollte gestrichen werden.
Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2026 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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