Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604270004
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet: 1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a) 2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen. Beides sollte gestrichen werden. Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
Bereitgestellt von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
27.04.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]