Regelungsvorhaben

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591) am 15.07.2026

Beschreibung:
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2607150002 (PDF - 20 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2607150003 (PDF - 20 Seiten)

    Adressatenkreis:

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