Regelungsvorhaben
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Angegeben von:
Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin (R000740)
am
23.06.2026
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der
Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor.
Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und
Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige
Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6).
Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer
therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs.
3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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