Stellungnahmen/Gutachten
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1.786 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.786)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen
Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langfristige Ausgestaltung des EU-ETS1 im Raffineriebereich
Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Emissionszertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet der EU-ETS Mehrkosten für die europäische Industrie, die die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren. Ein wirksamer Carbon Leakage Schutz muss daher gewährleitet sein. Kurzfristig bedeutet dies eine Weiterführung der kostenlosen Zuteilung auf heutigem Niveau. Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
PFAS-Regulierung netzverträglich ausgestalten
E.ON setzt sich für eine netzverträgliche Ausgestaltung der geplanten europäischen PFAS-Beschränkung ein. Erforderlich sind ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen für kritische Netzkomponenten sowie eine langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. VinylPlus Deutschland und die unterzeichnenden Verbände setzen sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. Die IK setzt sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckerabgabe / -steuer: Keine Abgabe auf Zucker gesüßte Getränke
Steuern bzw. Abgaben sind ineffizient im Kampf gegen Übergewicht. Die positiven Effekte auf die Gesundheit und die Übergewichtssituation sind keineswegs belegt. In UK zeigt nur eine Studie einen begrenzten Effekt bei 10- bis 11-jährigen Mädchen. Die Belastungen für den Mittelstand, der einen Großteil der Ernährungs- und Getränkewirtschaft in Deutschland ausmacht, und für die Verbraucher:innen sind dagegen handfest. Die Zuckerabgabe / -steuer konterkariert die bisherige Ernährungspolitik: die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) sowie das Konzept der mündigen Verbraucher:in. Statt Auswahl und Mündigkeit, nun Regulierung und Bevormundung.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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28.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Benachteiligung von Carsharing-Nutzenden beenden: Geteilte E-Mobilität in die Kaufprämie aufnehmen
Die Aufnahme von Carsharing in die E-Auto-Kaufprämie würde die Wirkung der Förderung vervielfachen: Jedes geförderte Carsharing-Fahrzeug macht bezahlbare Elektromobilität für 50 bis 90 Personen zugänglich. Das gilt insbesondere für Haushalte mit kleinen Einkommen, die sich auch mit Förderung kein eigenes E-Auto leisten können. Daher sollte der Förderausschluss für Betriebsvermögen um eine gezielte Ausnahme für Carsharing-Fahrzeuge gemäß § 2 CsgG ergänzt und die Basisförderung von 3.000 Euro pro Carsharing-Fahrzeug gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/2365 (Pellet Loss)
Nationale Ausgestaltung der Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat: Meldung, Auditierungsprozesse, Vollzug
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. PED setzt sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
-
30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TA Luft: Vermeidung unverhältnismäßiger Messpflichten für Zuckerfabriken.
Gefordert wird die Streichung von Satz 4 der neuen Nummer 5.1.1 der TA Luft, da die Regelung für Anlagen zur Herstellung von Zucker zu einer unangemessenen Verschärfung der Anforderungen an kontinuierliche Emissionsmessungen führt. Dies widerspricht dem Ziel des Bürokratieabbaus und einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben des FDM-BREF. Für Zuckerfabriken sind kontinuierliche Messungen aufgrund der hohen Abgasfeuchte technologisch nicht geeignet; entsprechende Anforderungen sind im FDM-BREF nicht vorgesehen. Alternativ wird eine Klarstellung in Nummer 5.1.1 der TA Luft oder eine anlagenspezifische Ausnahmeregelung in der BTA Luft HG 7 vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass kontinuierliche Messungen bei der Trocknung von Rübenschnitzeln nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 30.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 582/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und zum Erlass von Besonderen Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten
-
BR-Drs. 582/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum LuftVG für Windenergie im Umfeld von Luftverteidigungsradaranlagen
Der BDEW fordert einen sachgerechten Ausgleich zwischen Windenergieausbau und militärischer Luftraumüberwachung durch Anpassung der §§ 18a und 73 LuftVG. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde soll ihre eigenständige Entscheidungskompetenz behalten. Der BDEW fordert ein transparentes, wissenschaftlich belastbares Bewertungs- und Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Multisensorlage und technischer Möglichkeiten zur Störungsminderung. Er setzt sich für die vollständige Einsichtnahme durch Fachexperten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen sowie die Behebung methodischer Mängel ein. Betroffene Verbände, Fachkreise und Länder sollen an der Weiterentwicklung des Verfahrens und der Folgenabschätzung beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG)
Berücksichtigung der Straßeninfrastruktur im NatInfG; Aufnahme relevanten Regelungen aus dem Bereich der Straßeninfrastruktur, die zum überragenden öffentlichen Interesse gehören, in die gesetzliche Aufzählung des § 1 Abs. 1 a BNatSchG; Aufnahme von Straßenbegleitflächen, die entsprechend gepflegt werden und einen Beitrag zum Klima- und Artenschutz liefern, in § 14 Abs. 4 BNatSchG, mangelnde hinreichende Bestimmtheit bzgl. der neuen Flächenkulisse "Natürliche Infrastruktur" in § 20 a BNatSchG
- Bereitgestellt von: Industrieverband Straßenausstattung IVSt e.V. am 29.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMUKN entwickelt das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0) weiter. Es umfasst die Fortschreibung der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" mit quantifizierten Zielen bis 2045, die Umsetzung der Holzbauinitiative des Bundes, die Förderung stofflicher Holzverwendung nach dem Kaskadenprinzip (Art. 3 RED III), die Wiedervernässung von Moorböden samt gesetzlicher Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Moorschutz sowie die Weiterentwicklung der Treibhausgas-Bilanzierungsmethoden für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Zudem ist die Einbeziehung privater Unternehmensflächen in Förderprogramme vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
Das Regelungsvorhaben ändert das UVPG, das BImSchG sowie das BNatSchG mit dem Ziel, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Im UVPG werden Äußerungsfristen verkürzt und Verweise auf das UVP-Portal eingeführt. Im BImSchG wird die Öffentlichkeitsbeteiligung auf tatsächlich Betroffene beschränkt und die Weiterleitungspflicht für Behördenstellungnahmen gestrichen. Im BNatSchG wird die Weitergabe bereits erhobener Artenvorkommen-Daten geregelt sowie die Standardisierungsermächtigung für artenschutzrechtliche Prüfungen erweitert.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE UVP-Anpassungsgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Referentenentwurf des BMUKN passt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an unionsrechtliche Vorgaben an und reformiert die UVP bei umwelt- und klimaschutzdienenden Änderungsvorhaben. Kernelemente sind die klarere Abgrenzung zwischen Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planungsebene und UVP auf Projektebene, der Abbau von Doppelprüfungen bei Bauleitplänen sowie die Möglichkeit zur Verlagerung der UVP in nachfolgende landesrechtliche Zulassungsverfahren. Die zentralen UVP-Portale werden auf SUP-Verfahren erweitert. Die unteren Prüfwerte für Industriezonen und Städtebauprojekte sollen angehoben werden (Varianten: 30.000 oder 50.000 m²). Zudem werden die Kumulationsvoraussetzungen bei UVP-pflichtigen Vorhaben angepasst.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit modernisiert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im BNatSchG. Zentrale Elemente sind: Einstufung bestimmter Schutzgebiete als überragendes öffentliches Interesse, Flexibilisierung des Naturraumbezugs bei Kompensationsmaßnahmen, 15 %-Bonus für bevorratete Maßnahmen, 20 %-Malus bei Eingriffen in Natürliche Infrastruktur, 20 %-Aufschlag auf Ersatzzahlungen, Einführung von Naturgutschriften sowie die Möglichkeit zur Übertragung von Kompensationspflichten auf professionelle Dritte. Ziel ist die stärkere Integration grüner und blauer Infrastruktur in die Planungs- und Genehmigungspraxis.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung
Wir setzen uns für die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung als eigenständiges Instrument zur gemeinsamen Finanzierung der entsprechenden Aufgaben durch Bund und Länder ein. Sie würde wesentlich dazu beitragen, bei der Klimaanpassung, der Verbesserung der natürlichen Infrastruktur bzw. bei den sich aus der Wiederherstellungsverordnung ergebenden Aufgaben nachhaltige Umsetzungserfolge zu erzielen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine Novellierung des WindSeeG und weiterer Offshore-Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich für zweiseitige Differenzverträge (CfDs), eine geringere Bebauungsdichte, ein reformiertes Ausschreibungsdesign, kombinierte Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse sowie praxistaugliche Realisierungsfristen und Weiterbetriebsbedingungen ein. Für 2023 bis 2025 bezuschlagte, nicht zentral voruntersuchte Flächen ohne finale Investitionsentscheidung fordert er einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus mit zusätzlichem Realisierungsmeilenstein, einmaliger Rückgabemöglichkeit und angepassten Neuausschreibungsbedingungen sowie ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Projektrealisierung.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformationsrahmen für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes anpassen
Mit der Überführung der klimapolitischen Sektorleitlinien in den Transformationsrahmen setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um - mit dem Ziel, die Vorgaben für Exportkredit- und Investitionsgarantien zu flexibilisieren. Aus BDI-Sicht wird dabei die Chance verpasst, ein entschlossenes Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie zu senden. Die strategisch wichtigen Außenwirtschaftsförderinstrumente sollten weiter entbürokratisiert werden, um Exporteuren, Investoren und Banken mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Deckungskonditionen zu geben. Zudem sollte die Kundenperspektive gezielt gestärkt werden, um die Bedarfe in Entwicklungs- und Schwellenländern besser abzubilden. Gleichzeitig sind die Deckungserleichterungen deutlich auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 26.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 26.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des SVIKG: verbindliche Definition der Zusätzlichkeit (Referenzpfad mittelfristige Finanzplanung vor Auflage des Sondervermögens), jährliche Prüfung durch unabhängiges Gremium mit automatischer Nachsteuerung, Anhebung der Investitionsquote, verbindliche Klima- und Nachhaltigkeitskriterien auch für SVIK-Mittel von Ländern und Kommunen. Rücknahme der Umleitung von 2,7 Mrd. Euro ETS-Erlösen aus dem KTF in den Kernhaushalt, deutliche Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für Klimaschutzverträge und Industriedekarbonisierung. KTFG: gesetzliche Verstetigung der Zweckbindung der Emissionshandelserlöse, Ausrichtung der Ausgaben an nachweisbarer Klimawirkung. Reform der Fiskalregeln: investitionsfreundliche Fiskalregel mit Unterscheidung investiver und konsumtiver Ausgaben.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundes- und EU-Rechtsrahmen für den Ausbau von E-Lkw-Ladehubs
Der BDEW fordert Änderungen des Bundes- und EU-Rechts für den marktgetriebenen Ausbau von E-Lkw-Ladehubs. Er setzt sich für die Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge, erleichterte KfW-Kredite und eine Stärkung der AFIF-Finanzierung ein. Er fordert die Privilegierung von Ladehubs nach § 35 BauGB, die Öffnung von Flächen der Autobahn GmbH, vereinfachte Genehmigungen und beschleunigte Netzanschlüsse. Zudem fordert er praxistaugliche AFIR-Vorgaben und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht. Depotladepunkte sollen für Dritte nutzbar und die dort abgegebenen Strommengen für die THG-Quote anrechenbar sein. Der BDEW fordert die Verstetigung der KsNI-Förderung sowie angepasste Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Sonntagsfahrten und Lärmschutz.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für erneuerbare Energien nach 2030
Der BDEW setzt sich für einen investitionsfreundlichen EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 ein. Er fordert verbesserte Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und deren effiziente Integration in das Energiesystem. Der BDEW fordert ein verbindliches EU-weites Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Souveränität Europas. Zudem setzt sich der BDEW für Regelungen zur Hebung von Flexibilitätspotenzialen für mehr Elektrifizierung und zum Einsatz klimaverträglicher Moleküle ein und fordert den Abbau übermäßiger Detailvorgaben und Unterziele.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserwirtschaft im UVP-Gesetz mitdenken
Die im Gesetzesentwurf des BMUKN adressierten Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren werden grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie von der UVP-Pflicht geht in die richtige Richtung. Die agw hat sich im Anhörungsverfahren zum Fragenkatalog des BMUKN geäußert.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 22.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen, z.B. durch schrittweise Renaturierung gewässerbezogener Lebensraumtypen in schlechtem Zustand als auch durch Wiederherstellung von mindestens 25.000 km freifließender Flusskilometer. In der Verbändeanhörung zum vorgelegten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans setzt sich die agw dafür ein, dass die EU-Verordnung 1:1 umgesetzt wird und sich daraus positive Effekte und Synergien auch für den Umsetzungsprozess der EU-WRRL ergeben. Auch die Antragsberechtigung der Wasserverbände in resultierenden Förderrichtlinien ist ein Anliegen der agw. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte übertriebener bürokratischer Aufwand vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 22.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Nationaler Wiederherstellungsplan (Entwurf)
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ewigkeitschemikalien PFAS regulieren und als Stoffgruppe beschränken
Ziel ist die generelle Beschränkung von PFAS Chemikalien im Rahmen von REACH und dem Pestizidrecht. Gespräche und Schreiben an MdBs und dem BMUV im Rahmen der Debatte im Deutschen Bundestag zum PFAS-Beschränkungsdossier auf EU-Ebene: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b und dem Antrag der Fraktion CDU/CSU, Drucksache 20/9736.
- Bereitgestellt von: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschungsförderung und Hightech-Agenda für alternative Proteinquellen
BALPro setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern für eine Forschungs- und Innovationsstrategie im Bereich alternativer Proteinquellen ein sowie für verbesserte Rahmenbedingungen für die Zulassung bzw. die Entwicklung neuer Produkte. Das Anliegen zielt auf eine ressortübergreifende, langfristige Forschungsförderung, den Aufbau spezialisierter Kompetenzzentren sowie die bessere Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Innovationshemmnisse sollen abgebaut und der Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen in der nationalen Umsetzung der RED II- Novelle
Ambitionierte und zeitnahe Umsetzung der Revision der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie mit Erhöhung des THG-Minderungs-Mandats unter Beibehaltung der sektoralen Ziele für Straße, Marine und Luftfahrt, uneingeschränkter Nutzung aller RED-konformen und zertifiziert nachhaltigen Roh- und Kraftstoffe sowie Technologien, Stärkung von Zertifizierungs- und Kontrollprozessen. Um die Treibhausgasquote und die rechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 effizient und kostengünstig umzusetzen, benötigen Marktteilnehmer klare Zeitvorgaben und ausreichend Zeit zur Umsetzung, insb. angesichts bedeutender Veränderungen auf dem Markt aufgrund erhöhter Ambition und der Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe - Abschaffung der Doppelzählung muss rückwirkend zum 1.1.26 umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 21.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CO2-Preissysteme wirken unter den richtigen Rahmenbedingungen am zielgenauesten, dürfen aber unter keinen Umständen zum Standortnachteil werden. Ein fehlendes Level- Playing-Field und fehlende nicht fossile Alternativen dürfen nicht ignoriert werden. Carbon- Leakage-Schutz ist Klimaschutz und Standortschutz gleichzeitig. Daher wird eine Grundsatzreform des ETS1 hin zu einem wesentlich verbesserten Carbon-Leakage-Schutz notwendig, der den industriellen Mittelstand berücksichtigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in der EU zum Maßstab nimmt.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anfang Juli hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag mit einem EU-weiten Ziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vorgelegt. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz und sehen darin einen entscheidenden Schritt für die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Vattenfall setzt sich weiterhin nachdrücklich für die zentralen Grundprinzipien des aktuellen ETS ein, insbesondere für das langfristige und verlässliche Preissignal. Diese Planbarkeit ermöglicht es uns, langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen und unterstützt gleichzeitig die wachsende Stromnachfrage unserer industriellen Partner.
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 20.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuberechnung des Deutschlandtakts Zielfahrplans
Neuberechnung Deutschlandtakt Zielfahrplan
- Bereitgestellt von: ABBD Aktionsbündnis Bahn Bürgerinitiativen Deutschland am 20.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pachtdeckel streichen, Belastungen der Eigentümer angemessen vergüten, unangemessene Sanktionen abwenden, bestehende Verträge und sensible Daten schützen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 19.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CBAM / CO2 Grenzausgleich Erweiterung Downstream Produkte
Vorschlag der EU Kommission zur Erweiterung CBAM auf downstream Produkte - > Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulation (EU) 2023/956 as regards the extension of its scope to downstream goods and anti-circumvention measures Stellungnahme für Trilog.
- Bereitgestellt von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsgesetzt / PPWR / nationale Umsetzung PPWR
Nationale Umsetzung der PPWR - Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
- Bereitgestellt von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 -
BT-Drs. 21/6398
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/5346 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 -
BT-Drs. 21/6402
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/5346, 21/6398 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 -
BT-Drs. 21/6403
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/5346, 21/6398 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
-
BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 16.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhaus-gasminderungs-Quote
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbindlicher Prüfkriterien für energiewirtschaftliche Rechtsetzung auf Bundesebene
Der BDEW setzt sich für verbindliche Prüfkriterien zur Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten in Energiehandel und -vertrieb bei Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren auf Bundesebene ein. Er fordert eine dokumentierte Prüfung milderer Mittel, realistische und adressatengerechte Kosten-Nutzen-Abschätzungen sowie die transparente Begründung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben. Die Branche soll frühzeitig einbezogen werden. Umsetzungsfristen sollen erst bei finalen, widerspruchsfreien Vorgaben beginnen und technische Abhängigkeiten sowie kumulative Belastungen berücksichtigen. Der BDEW setzt sich zudem für vorgelagerte Markttests, Rückfalloptionen und verbindliche Evaluationen mit Korrekturmechanismen ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen § 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 13.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
BT-Drs. 21/8027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Schaffung einheitlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die den Einsatz von Technologien zur Detektion und Abwehr von Drohnen an kritischen Infrastrukturen ermöglichen und rechtlich absichern. Ziel ist eine effektive, rechtssichere und zukunftsorientierte Drohnenabwehr im Einklang mit den Anforderungen des Koalitionsvertrags.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Wärmenetzgesetz und zu begleitenden Fernwärmeregelungen
Der BDEW setzt sich für Änderungen am Wärmenetzpaket ein. Er fordert die Verstetigung und Erhöhung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sowie rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Basispreisen und Preisänderungsklauseln. Der BDEW spricht sich für eine verpflichtende, praxistaugliche Preistransparenzplattform aus und lehnt Doppelregulierung bei der Preisaufsicht ab. Er lehnt eine branchenspezifische Verbraucherschlichtung ab, weil der Aufwand dafür den Nutzen deutlich übersteigen würde und fordert praxistaugliche Änderungen der AVBFernwärmeV und WärmeLV. Zudem setzt sich der BDEW für eine zügige Novelle und langfristige Ausgestaltung des KWKG ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Novelle, insbesondere der Ausschreibungsmechanismus Wind an Land
Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.
- Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 12.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Stromsystem
Der BDEW setzt sich für Änderungen am Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein. Das Regelungsvorhaben betrifft Beschleunigungsmaßnahmen für Kraftwerke und Stromspeicher (mit Zuschlag nach dem StromVKG), Pumpspeicherkraftwerke und Herstellung/Transport von Konverterplattformen in Hafengebieten für den Offshore-Ausbau.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 472/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
-
BR-Drs. 472/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungen und Anpassungen zum EU-Emissionshandel
Der BDEW setzt sich für die vollständige und EU-weit einheitliche Einführung des ETS 2 zum 1. Januar 2028 und für frühzeitige Versteigerungen ab Anfang 2027 ein. Er fordert verlässliche Übergangsregelungen vom BEHG zum ETS 2, die Doppelbelastungen vermeiden, sowie technologieoffene und faire Wettbewerbsbedingungen im Wärmemarkt. Die Einnahmen sollen gezielt für Investitionen in die Transformation der Sektoren Wärme und Gebäude sowie für soziale Entlastung eingesetzt werden. Eine Verwendung zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung lehnt der BDEW ab. Er fordert die unverzügliche Einreichung des nationalen Klima-Sozialplans bei der Europäischen Kommission und zielgerichtete soziale Förderprogramme, damit die Mittel des EU-Klima-Sozialfonds zügig wirksam werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Zulieferer Wertschöpfung im Rahmen des EU Industrial Accelerator Acts
Berücksichtigung der Wertschöpfungsanteile von Automobilzulieferern im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EU Industrial Accelerator Act
- Bereitgestellt von: ZF Friedrichshafen AG am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung europäischer Bewirtschaftungsplan Kormoran
EU-Rat "Landwirtschaft und Fischerei" diskutiert euroäischen Bewirtschaftungsplan für den Kormoran, um ihn als jagdbare Art zu klassifizieren (Anh. II VS-RL), NABU plädiert stattdessen für evidenzbasierte und praxistaugliche Konfliktminimierung und verweist auf Kompromiss der ZKF.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung: Schaffung eines fairen, gerechten und transparenten Rechtsrahmens mit einer fairen Kostenverteilung
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 12.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Infrastrukturfinanzierungskreislaufes Straße/Schiene
Die Initiative zielt darauf ab, dass der Entwurf eines Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes (InfrGFinÄndG) angepasst wird. So sollten die damit angedachten Verbesserungen der Finanzierungskreisläufe zunächst nicht auf die Autobahnen beschränkt sein. Vielmehr sollte schnellstmöglich auch der im Koalitionsvertrag angelegte Eisenbahninfrastrukturfonds aufgelegt werden. Kritisch ist darüber die Änderung in §11 MautG, die den Finanzierungskreislauf Straße wieder enger fasst und die keine dezidierte Zuweisung von Mautmitteln in die Schieneninfrastruktur mehr vorsieht.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 09.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der geplanten Änderung der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 setzt sich Pirelli für eine praxistaugliche Vereinfachung und stärkere Digitalisierung der Reifenkennzeichnung ein. Pirelli unterstützt dabei die Positionen von Tyres Europe, dem europäischen Verband der Reifenhersteller, in dem Pirelli Mitglied ist. Ziel ist eine praxistaugliche Vereinfachung und Digitalisierung der Reifenkennzeichnung, insbesondere durch die Begrenzung zusätzlicher Informations- und Dokumentationspflichten in EPREL sowie die Vermeidung unnötiger administrativer Belastungen.
- Bereitgestellt von: Pirelli Deutschland am 09.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Entwurf der KOM für eine RL zur Änderung von Anhang II der RL 2009/48/EG
Der HDE setzt sich für eine längere Übergangsfrist ein. Außerdem sollten die neuen Vorgaben nur für ab dem Geltungsbeginn erstmallig in Verkehr gebrachtes Spielzeug gelten. Schließlich weisen wir darauf hin, dass der Grenzwert für Bisphenol A so niedrig ist, dass in der Praxis Probleme beim Nachweis der Konfirmität zu erwarten sind.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ewigkeitschemikalien PFAS regulieren und als Stoffgruppe beschränken
Ziel ist die generelle Beschränkung von PFAS Chemikalien im Rahmen von REACH und dem Pestizidrecht. Gespräche und Schreiben an MdBs und dem BMUV im Rahmen der Debatte im Deutschen Bundestag zum PFAS-Beschränkungsdossier auf EU-Ebene: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b und dem Antrag der Fraktion CDU/CSU, Drucksache 20/9736.
- Bereitgestellt von: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Schaffung eines Nachfragemechanismus für dekarbonisierte Industrieprodukte
Schaffung eines Nachfragemechanismus auf EU-Ebene, der eine verbindliche Verpflichtung für die Vermarktung von dekarbonisierten Industrieprodukten (z. B. Chemikalien, Stahl, Zement) vorsieht; die Verpflichtung soll Dekarbonisierungsmaßnahmen in den jeweiligen energieintensiven Wertschöpfungsketten finanzieren - und gleichzeitig für Importe gelten.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Schaffung eines Nachfragemechanismus für dekarbonisierte Industrieprodukte
Schaffung eines Nachfragemechanismus auf EU-Ebene, der eine verbindliche Verpflichtung für die Vermarktung von dekarbonisierten Industrieprodukten (z. B. Chemikalien, Stahl, Zement) vorsieht. Die Verpflichtung soll Dekarbonisierungsmaßnahmen in den jeweiligen energieintensiven Wertschöpfungsketten finanzieren -und gleichzeitig für Importe gelten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung sowie Forcierung der Umsetzung bis 2027
Beibehaltung der bestehenden Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Einforderung der zeitlichen Umsetzung der Vorgaben bis 2027 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (insbesondere nach dem erfolgreichen EU-Fitness-Check 2019).
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)
Änderung des Richtlinienvorschlags COM(2026) 616 zur Reform des EU-Emissionshandelssystems. Angestrebt werden die Einbeziehung stark abgesenkter Produktbenchmarks, insbesondere für Eisenguss, in den Quick Fix ohne Rückwirkung auf 2026 sowie eine technologie- und infrastrukturadäquate Benchmark-Methodik. Die Investitionskonditionalität soll Ausnahmen bei objektiven Umsetzungshindernissen und die Anrechnung früher Dekarbonisierungsinvestitionen vorsehen. Der lineare Reduktionsfaktor soll beibehalten, Auktionserlöse für Netzausbau und wettbewerbsfähige Strompreise eingesetzt und die Industrial Decarbonisation Bank technologieoffen ausgestaltet werden. Der Carbon-Leakage-Schutz soll durch kostenlose Zuteilung, CBAM und Strompreiskompensation über 2030 hinaus gesichert werden.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 06.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umweltschutz-Modernisierungsgesetz und der Umweltschutz-Modernisierungsverordnung
Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche umweltrechtliche Verfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Ziel der Interessenvertretung des DBVW ist es, dass notwendige Verfahrensvereinfachungen nicht zu Lasten einer sorgfältigen wasserfachlichen Prüfung gehen und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 06.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Belange der verbandlichen Wasserwirtschaft bei der Erarbeitung des NWP
Das Regelungsvorhaben betrifft den ersten Entwurf zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) aus April 2026. Zielsetzung des NWP ist die Präzisierung, auf welche Weise die Ziele der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur national erreicht werden sollen. Ziel der Interessenvertretung des DBVW ist es, im Rahmen der Ausgestaltung des NWP auf eine praxistaugliche, ausreichend konkretisierte und finanziell abgesicherte Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere die Belange der verbandlichen Wasserwirtschaft, die langfristige Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Maßnahmen, die Verfügbarkeit erforderlicher Flächen sowie die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 06.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Plastiksteuer einzuführen, um damit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese Maßnahme wird von der Wirtschaft finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und ökonomisch als der falsche Weg angesehen und daher abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 06.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung eines Gießerei-Dialogs in 2026
Einberufung eines Nationalen Gießerei-Dialogs im ersten Quartal 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landesregierungen, um gemeinsam mit der Branche konkrete Maßnahmen zu identifizieren, die unsere Zukunftsfähigkeit am Standort ermöglichen.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht. Konkret angestrebt werden gesetzliche Klarstellungen und Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der 39. BImSchV, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie in der TA Luft. Dies umfasst die Beschränkung von Eingriffsbefugnissen gegenüber bestehenden Industrieanlagen, die Anpassung von Regelungen zu Luftreinhalteplänen und Luftqualitätsmaßnahmen, die Konkretisierung der Anforderungen an Modellierungs-, Mess- und Bewertungsverfahren, die Anhebung immissionsschutzrechtlicher Irrelevanzschwellen, die Anpassung einzelner TA-Luft-Vorschriften sowie die zeitgleiche Überarbeitung der TA Luft im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referententwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Sicherung der Sekundärrohstoffversorgung
Aluminium Deutschland setzt sich dafür ein, die Rohstoffversorgungssicherheit im Kreislaufwirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass strategische Sekundärrohstoffe wie Aluminiumschrott für die industrielle Verarbeitung in Deutschland und Europa verfügbar bleiben. Aus dem Ziel zur Senkung der Abfallintensität sollen keine absoluten oder sektorspezifischen Vorgaben für Materialeinsatz oder Produktionsmenge abgeleitet werden. Werkstoffliches und chemisches Recycling sollen differenziert bewertet werden.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: