Regelungsvorhaben

Benachteiligung von Carsharing-Nutzenden beenden: Geteilte E-Mobilität in die Kaufprämie aufnehmen

Angegeben von:
Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) (R004440) am 02.11.2026

Beschreibung:
Die Aufnahme von Carsharing in die E-Auto-Kaufprämie würde die Wirkung der Förderung vervielfachen: Jedes geförderte Carsharing-Fahrzeug macht bezahlbare Elektromobilität für 50 bis 90 Personen zugänglich. Das gilt insbesondere für Haushalte mit kleinen Einkommen, die sich auch mit Förderung kein eigenes E-Auto leisten können. Daher sollte der Förderausschluss für Betriebsvermögen um eine gezielte Ausnahme für Carsharing-Fahrzeuge gemäß § 2 CsgG ergänzt und die Basisförderung von 3.000 Euro pro Carsharing-Fahrzeug gewährt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2611020012 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.08.2026 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern