- Registernummer: R004440
- Ersteintrag: 04.05.2022
- Letzte Änderung: 15.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Schönhauser Allee 141 B10437 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493092123353
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E-Mail-Adressen:
- info@carsharing.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Michael Ziesak
- Kathi Weiler
- Gunnar Nehrke
- Miriam Caroli
- Peter Meiler
- Markus Lange-Stuntebeck
- Sandra Schniederkötter
- Wilfried Schott
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Gesamtzahl der Mitglieder:
200 Mitglieder am 15.12.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
- Allianz pro Schiene e.V.
- Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
- Union Internationale des Transports Publics (UITP)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der deutschen Carsharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Wir fördern Carsharing als Teil einer ressourcenschonenden und klimaneutralen Mobilität in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des Umweltverbunds. Unsere Vision: Die Mobilität in Deutschland ist klimaneutral und trägt zu einer besseren Lebensqualität in Stadt und Land bei. Fahrrad, Bus und Bahn sowie weitere öffentlich zugängliche und geteilte Mobilitätsdienstleistungen haben das Auto als vorherrschendes Verkehrsmittel abgelöst. Carsharing stellt den Bürgerinnen und Bürgern Pkw-Mobilität bezahlbar und ressourcenschonend für jene (wenigen) Wege zur Verfügung, für die effizientere Alternativen nicht geeignet sind. In unserem Nationalen Entwicklungsplan Carsharing beschreiben wir, was dafür zu tun ist. Deutschlandweit sind 5,5 Millionen Fahrtberechtigte bei Carsharing-Anbietern angemeldet. Die Carsharing-Anbieter stellen über 45.400 Pkw in derzeit 1393 Städten und Gemeinden zur Verfügung. 200 Carsharing-Anbieter sind derzeit im bcs organisiert. Die Spannbreite reicht dabei von Unternehmen mit mehreren tausend Fahrzeugen in der Flotte bis zu kleinen Carsharing-Vereinen und Energiegenossenschaften, die Carsharing im ländlichen Raum etablieren. Unsere Mitglieder verstehen sich als Partner der Städte und Gemeinden und der öffentlichen Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der Verkehrswende.
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Schaffung eines verbesserten Mobilitätsdatengesetzes, das die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mitberücksichtigt.
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Beschreibung:
Vermeidung einer generellen Open-Data-Pflicht für sämtliche Mobilitätsdaten und damit auch Geschäftsdaten eigenwirtschaftlich finanzierter physischer Mobilitätsdienste, die einen tiefen, schädlichen und unnötigen Markteingriff in den Carsharing-Markt zur Folge hätte. Stattdessen sollten differenzierte Datenlieferpflichten für Dateninhaber und auch Pflichten für Datennutzer festgeschrieben werden: Ja zu Open Data für Statische Daten Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten zur Endkunden-Beauskunftung Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten für Forschung und kommunale Verkehrsplanung Nein zu unlimitierter Weitergabe sämtlicher Verfügbarkeitsdaten an (potentielle) Wettbewerber und digitale Datendienste
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugscheinen als Hebel für nachhaltige Mobilität nutzen
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Beschreibung:
Fahrzeughalter sind nach § 21 StVG verpflichtet sicherzustellen, dass sie ihre Fahrzeuge nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis überlassen. Mit der Schaffung eines digitalen Führerscheins sollte auch die Möglichkeit einer digitalen Führerscheinverifizierung geschaffen werden. Weiterhin sollte eine bürokratiearme Lösung für die Nutzung der digitalen Fahrzeugscheine durch juristische Personen folgen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 28.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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IVSG-Novelle: Ausgestaltung von Datenlieferpflichten verteuert Mobilität
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Beschreibung:
Der Bundesverband Carsharing unterstützt die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten für multimodale Reiseinformationsdienste. Die vorgesehene IVSG-Novelle geht jedoch weit über die EU-Anforderungen hinaus: Sie ermöglicht jegliche kommerzielle Nutzung wettbewerbsrelevanter Daten, schafft bürokratische Mehraufwände und enthält rechtliche Inkonsistenzen. Die drohenden Folgen: Mobilität wird für Privathaushalte teurer, die Angebotsvielfalt sinkt. Der Bundesverband Carsharing sieht daher folgenden Nachbesserungsbedarf bei der IVSG- Novelle: - Registrierung für Datennutzer einführen - Gesetz auf seine eigentlichen Ziele fokussieren - Verbraucher vor irreführenden Mobilitätsauskünften schützen ...
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2999 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU-Initiative: Decarbonising Corporate Fleets: E-Quoten für Carsharing-Flotten setzen ausreichende Ladeinfrastruktur voraus
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Beschreibung:
Der bcs begrüßt und unterstützt das politische Ziel einer klimaneutralen und emissionsfreien Mobilität. Die Pläne der EU- Kommission für das Carsharing setzen jedoch den zweiten Schritt vor den ersten. Denn: Es fehlt in Deutschland die notwendige Ladeinfrastruktur (LIS), um ambitionierte E-Quoten umsetzen zu können. Wir fordern die Bundesregierung auf, - dafür zu sorgen, dass die EU derzeit keine E-Quoten für Carsharingflotten festlegt. - darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission ein Förderprogramm auflegt, um den Aufbau von LIS an Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum zu unterstützen. - dafür zu sorgen, dass der Zeitpunkt der Einführung einer E-Quote für Carsharing an den Ausbaugrad der entsprechenden LIS an Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum gekoppelt wird.
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gerecht und ökologisch: Social Leasing und Carsharing gemeinsam fördern
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Beschreibung:
Die Bundesregierung plant, durch „Social Leasing“ einkommensschwachen Haushalten die Anschaffung von E-Autos zu erleichtern und so mehr Teilhabe an E-Mobilität zu ermöglichen. In der bisherigen Diskussion wird übersehen, dass Carsharing bei Klimaschutz und sozialer Teilhabe dem Pkw-Besitz überlegen ist. Der Bundesverband Carsharing fordert: Private Haushalte müssen die Wahl zwischen Autobesitz und Autoteilen haben.
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
290.001 bis 300.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- cambio Mobilitätsservice GmbH und Co KG
- mobility center GmbH
- Stadtmobil Rhein-Neckar AG
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24