Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611020012 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Benachteiligung von Carsharing-Nutzenden beenden: Geteilte E-Mobilität in die Kaufprämie aufnehmen

Die Aufnahme von Carsharing in die E-Auto-Kaufprämie würde die Wirkung der Förderung vervielfachen: Jedes geförderte Carsharing-Fahrzeug macht bezahlbare Elektromobilität für 50 bis 90 Personen zugänglich. Das gilt insbesondere für Haushalte mit kleinen Einkommen, die sich auch mit Förderung kein eigenes E-Auto leisten können. Daher sollte der Förderausschluss für Betriebsvermögen um eine gezielte Ausnahme für Carsharing-Fahrzeuge gemäß § 2 CsgG ergänzt und die Basisförderung von 3.000 Euro pro Carsharing-Fahrzeug gewährt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) (R004440) am 02.11.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.08.2026 an:

    • Bundestag

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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