Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611020012
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Benachteiligung von Carsharing-Nutzenden beenden: Geteilte E-Mobilität in die Kaufprämie aufnehmen
Die Aufnahme von Carsharing in die E-Auto-Kaufprämie würde die Wirkung der Förderung vervielfachen: Jedes geförderte Carsharing-Fahrzeug macht bezahlbare Elektromobilität für 50 bis 90 Personen zugänglich. Das gilt insbesondere für Haushalte mit kleinen Einkommen, die sich auch mit Förderung kein eigenes E-Auto leisten können. Daher sollte der Förderausschluss für Betriebsvermögen um eine gezielte Ausnahme für Carsharing-Fahrzeuge gemäß § 2 CsgG ergänzt und die Basisförderung von 3.000 Euro pro Carsharing-Fahrzeug gewährt werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) (R004440)
am
02.11.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.08.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]