Regelungsvorhaben

DAV sieht Vorhaben im Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Beschreibung:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610020022 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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