Regelungsvorhaben
DAV sieht Vorhaben im Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
14.10.2026
Beschreibung:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung:
Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen.
Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen.
Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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