Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
28.10.2026
Beschreibung:
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit modernisiert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im BNatSchG. Zentrale Elemente sind: Einstufung bestimmter Schutzgebiete als überragendes öffentliches Interesse, Flexibilisierung des Naturraumbezugs bei Kompensationsmaßnahmen, 15 %-Bonus für bevorratete Maßnahmen, 20 %-Malus bei Eingriffen in Natürliche Infrastruktur, 20 %-Aufschlag auf Ersatzzahlungen, Einführung von Naturgutschriften sowie die Möglichkeit zur Übertragung von Kompensationspflichten auf professionelle Dritte. Ziel ist die stärkere Integration grüner und blauer Infrastruktur in die Planungs- und Genehmigungspraxis.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2610280021 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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