Regelungsvorhaben

Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung

Angegeben von:
Aluminium Deutschland e.V. (R002500) am 25.06.2026

Beschreibung:
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2610050024 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.08.2026 an:

  2. SG2610050025 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.08.2026 an:

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