Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610050025 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung

Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.

Bereitgestellt von:
Aluminium Deutschland e.V. (R002500) am 05.10.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.08.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Nach oben blättern