Regelungsvorhaben
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
03.11.2026
Beschreibung:
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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