Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611030050
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
Bereitgestellt von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
03.11.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.08.2026 an:
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]