Regelungsvorhaben
DAV begrüßt die beabsichtigte Anpassung an Unions-Vorgaben. Vereinfachungen könnten jedoch ohne Verfahrensbeschleunigungen Rechtsunsicherheit schaffen
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
14.10.2026
Beschreibung:
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen
§ 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen
Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
-
Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
SG2610020023 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.08.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-