Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (1.480)
-
- Angegeben von: PTC Therapeutics Germany GmbH am 24.09.2025
- Beschreibung: Entlastung von Betroffenen durch Kostenübernahme für Spezialnahrungsmittel; Stärkung von Selbsthilfeorganisationen; Fachkräftesicherung durch Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Stoffwechselkrankheiten; Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugang zu spezialisierten Stoffwechselzentren für alle Patienten; Sicherung eines schnellen Zugangs für innovative Therapieoptionen (inkl. Orphan Drugs); Versorgungsforschung für Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten nutzen, inkl. Vorsorgemaßnahmen gegen Mangelernährung. Betroffenes geltendes Recht: SGB 5; SGB 12
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
- Beschreibung: Die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention soll nicht zu sehr auf die medikamentöse Versorgung fokussiert sein, sondern insbesondere das biopsychosoziale Gesundheitsverständnis für die Herz-Kreislauf-Gesundheit mehr berücksichtigen. Wenn schon im Entwurf die hohe Bedeutung verhaltensbezogener Risiken angesprochen wird, sollen insbesondere evidenzbasierte Verhaltenspräventionsmaßnahmen gestärkt werden. Die primäre Prävention ist auch aus Sicht des G-BA überragend wichtig; es wird für die Beibehaltung und sogar Steigerung von § 20 SGB-5-Maßnahmen plädiert.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: SNPC GmbH am 13.06.2024
- Beschreibung: SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...gezielte Weiterentwicklung des SGB 5 ein im Sinne einer wirtschaftlichen...
-
- Angegeben von: krisenchat gemeinnützige GmbH am 28.05.2025
- Beschreibung: Im Jahr 2022 ist die Zahl der Suizide in Deutschland um 10 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 hat krisenchat knapp 5.400 Hilfesuchenden geholfen, die angaben, unter Suizidgedanken und Suizidkrisen zu leiden. Das sind fast 20% aller Hilfesuchenden bei krisenchat und die Tendenz der neuen Fälle, die ich mit suizidalen Gedanken und suizidalen Krisen an krisenchat wenden, ist steigend. Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen zwischen 10 und 25 Jahren. Viele dieser Menschen erhalten keine Hilfe. Aufgrund der hohen Nachfrage kann selbst ein digitales Chatberatungstool wie krisenchat viele Hilfesuchende nicht beraten und in der extremen Notsituation nicht helfen. Das gesamte psychosoziale Versorgungssystem ist überlastet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
-
BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von Modellvorhaben unter SGB 5 § 64f für die Zusammenarbeit...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 03.06.2026
- Beschreibung: Ergänzung des Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung: Aufnahme des Fachgebietes der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung von akut psychisch und psychosomatisch Erkrankter telemedizinische Anbindung von Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie an das INZ bei Standorten, die keine Fachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufweisen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: PubliCare GmbH am 03.06.2026
- Beschreibung: Geplant ist ein pauschaler Preisabschlag für Hilfsmittel in Höhe von 3 %. (Artikel 1 Nummer 46 zu Buchstabe b, § 127 Absatz 1b SGB V). Der angestrebte Lösungsvorschlag ist Preiskontinuität statt pauschalem 3% Abschlags in 2027 + 2028.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. am 01.06.2026
- Beschreibung: Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung. Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. am 01.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel der Einflussnahme ist die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Haftung, Sanktionen, Governance und Aufsicht im Bereich der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Patientenakte. Ferner werden Änderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Interoperabilitäts- und Nutzungspflichten, der Haftung von IT-Systemherstellern, der Beteiligungsrechte von Leistungserbringern und Fachverbänden bei Reallaboren, der Datenzugangs- und Datennutzungsrechte sowie der gesetzlichen Vorgaben zur Ausfallsicherheit und zum Notfallbetrieb digitaler Gesundheitsinfrastrukturen angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 28.05.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung schlägt vor, den Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen ab 2027 zu dynamisieren. Die ATSE setzt sich dafür ein, dass es nicht zu einer Dynamisierung des Herstellerabschlags kommt, sondern dieser weiterhin bei 7% festgesetzt bleibt, sofern es nicht zu einer vollständigen Streichung kommt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Apothekerverband e. V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Zukunftssichere Finanzierung der GKV und stabile Beitragssätze ab dem Jahr 2027.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Zweitmeinungsverfahren: Erweiterung der Aufgaben des G-BA in § 27b Abs. 2 SGB V beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern: Aufnahme von Ausnahmetatbeständen in § 242 SGB V für den Personenkreis der nach § 62 SGB V als chronisch krank eingestuften Versicherten sowie für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen Teilarbeitsunfähigkeit: Vorrangstellung von Verfahren zur Wiedereingliederung sowie BEM Ablehnung: Erhöhung der Zuschläge (§ 61 SGB V), Impfstoffabschlag (§ 130e SGB V), Rabattverträge (§ 130e SGB V)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Demografischer Wandel und Fachkräftemangel verändern die Gesundheitsversorgung grundlegend. Ohne einen politischen Kurswechsel drohen nicht nur Versorgungsengpässe, sondern auch ein Vertrauensverlust. Versorgungssicherheit gelingt, wenn Evidenz zählt, ambulante und stationäre Kapazitäten regional vernetzt geplant werden und Patientinnen und Patienten zielgerichtet gesteuert werden. Dafür sind klare Prioritäten, transparente Kommunikation und kurzfristig mutige Entscheidungen mit langfristigem Horizont erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 20.05.2026
- Beschreibung: Die WVG setzt sich dafür ein, Resilienz im Gesundheitssystem durch robuste Alltagsstrukturen dauerhaft zu verankern. Konkret wird eine verbindliche Notfallreform gefordert, die stationäre und ambulante Versorgung sowie den Rettungsdienst verzahnt und Vergütungsstrukturen an bedarfsgerechter Versorgung statt am Krankenhausbesuch ausrichtet. Ergänzend treten die Mitglieder für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit rollierender Bevorratung und flexibilisierten Genehmigungsverfahren ein sowie für eine Reform der Medizinprodukteverordnung, europäische Produktionskapazitäten und den Einsatz digitaler Infrastrukturen als Resilienz-Multiplikator.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 20.05.2026
- Beschreibung: Pfizer ist von zentralen Regelungen des Gesetzentwurfs betroffen, insbesondere im Bereich der Arzneimittelpreisregulierung (z.B. zusätzlicher dynamischer Herstellerabschlag, Ausweitung von Abschlägen auf Impfstoffe, Preis-Mengen-Regelungen). Pfizer setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen ein, die eine nutzenbasierte Preisbildung sowie den schnellen Zugang zu innovativen Therapien gewährleisten und den Pharmastandort Deutschland stärken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bernd Westphal am 19.05.2026
- Beschreibung: Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greifen deutlich über eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Beteiligung der pharmazeutischen Industrie hinaus. Die Reform droht insbesondere einen Verlust an Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft für Arzneimittelhersteller sowie an Innovationen und Wertschöpfung in der Branche und eine Verlagerung von Standorten ins Ausland. Um stabile Rahmenbedingungen zu erhalten, sollten es keine weiteren Belastungen für investierende und forschende Unternehmen geben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
-
- Angegeben von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist, bei der Umsetzung von Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine einseitige finanzielle Belastung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu vermeiden. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Rücknahme von TSVG-Regelungen und der Pauschale fachärztliche Grundversorgung auf die ambulante fachärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Ziel ist der Erhalt zusätzlicher Sprechstunden, offener Sprechstunden und dringend benötigter fachärztlicher Terminangebote.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Joachim Becker am 18.05.2026
- Beschreibung: Die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greifen deutlich über eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Beteiligung der pharmazeutischen Industrie hinaus. Die Reform droht insbesondere einen Verlust an Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft für Arzneimittelhersteller sowie an Innovationen und Wertschöpfung in der Branche und eine Verlagerung von Standorten ins Ausland. Um stabile Rahmenbedingungen zu erhalten, sollten es keine weiteren Belastungen für investierende und forschende Unternehmen geben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Joachim Becker
-
- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 14.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) im Hinblick auf die Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen, der elektronischen Patientenakte sowie digitaler Steuerungs- und Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Insbesondere wird angestrebt, die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und weitere Leistungen der Primärversorgung verbindlich in digitale Ersteinschätzungs-, Terminvermittlungs- und Überweisungsprozesse einzubinden sowie die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 14.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) sowie weiterer Vergütungsregelungen im vertragsärztlichen Bereich. Insbesondere soll erreicht werden, dass bestehende HZV-Strukturen und Primärversorgungsmodelle nicht durch Begrenzungen der Vergütungsentwicklung, Degressionsregelungen oder Einschränkungen bei Selektivverträgen beeinträchtigt werden. Zudem wird eine gesetzliche Ausgestaltung angestrebt, die die Weiterentwicklung koordinierter hausärztlicher Versorgung und eines Primärversorgungssystems ermöglicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung der Besonderheiten des SVLFG Verbundträgers
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 08.05.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Sicherung der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Referentenentwurfs zum BStabG.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 05.05.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf (insb. Art 1 Nr. 11 und Nr. 31) sieht Veränderungen hinischtlich der Behandelnden und der Vergütung bei kieferorthopädischen Nehandlungen vor. Dies würde die Versorgung insbesondere in Ostdeutschland erheblich verschlechtern und für viele Praxen wirtschaftliche Probleme bringen. Erreicht werden soll eine Überarbeitung des Entwurfs.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Pro Generika e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung verschiedener Erstattungs- und Steuerungsinstrumente im SGB V zur Stabilisierung der Versorgung mit Generika. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur temporären Anpassung oder Aussetzung von Festbeträgen bei versorgungskritischen Arzneimitteln, Anpassungen der Vorgaben für Rabattverträge zur Förderung von Mehrpartnermodellen und Open-House-Verträgen sowie gesetzliche Grundlagen für gezielte Preis- und Vergütungsanpassungen bei instabiler Versorgungslage. Zudem sollen wirtschaftliche und administrative Markteintrittsbarrieren für Generikaanbieter reduziert werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere bei offiziell festgestellten Versorgungsengpässen und instabilen Versorgungslagen Anwendung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Das DRK kritisiert die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und fordert eine strukturelle Entlastung der GKV. Im Hilfsmittelbereich und beim Hausnotruf muss ein Verhandlungsspielraum erhalten bleiben, so dass sich Vergütungen sich an realen Kosten orientieren. In Reha und Vorsorge ist die Tarifbindung zu sichern, Deckelungen sind abzulehnen. In der ambulanten Pflege gilt es, Tarifbindung und freigemeinnützige Dienste zu schützen. Im Rettungsdienst müssen Finanzierungsmechanismen bestehen bleiben, Personalkosten vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser brauchen eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung sowie Schutz freigemeinnütziger Versorger.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 28.04.2026
- Beschreibung: Gesetzlicher Anpassungs- und Klarstellungsbedarf zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: MSD ist als forschendes Pharmaunternehmen u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, sowie dem Wegfall des Kombinationsabschlages betroffen. MSD setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung ein. Außerdem weist MSD auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 28.04.2026
- Beschreibung: Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) am 27.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist es, dass der Rettungsdienst effizient und rechtskonform Hilfe leisten kann. Dabei ist eine Entlastung des Rettungsdienstes zu erreichen durch Regelung anderer Sektoren, um Patientenanspruchsverhalten zu verändern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Ärzte für Naturheilverfahren Deutschlands BAEN-D e.V. am 26.04.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf (April 2026): Im Referentenentwurf des BStabG (Stand 16.04.2026) ist vorgesehen, dass Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr als Satzungsleistungen der GKV angeboten werden. Dagegen erhebt unser Berufsverband Einspruch. Die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Satzungsleistungen wird keinen relevanten Spareffekt erzielen; vielmehr sind gegenteilige Effekte zu erwarten. Als Berufsverband der Ärzte für Naturheilverfahren vertreten wir ein Konzept der Regulationsmedizin, das auf wirksame Prävention und die Stärkung der Selbstfürsorge der Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist. Ziel ist es, den Gesundheitszustand der Bevölkerung durch Förderung der Körperwahrnehmung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu stärken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 23.04.2026
- Beschreibung: AbbVie ist u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, sowie Wegfall des Kombinationsabschlages betroffen. AbbVie setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung ein. Außerdem weist AbbVie auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 22.04.2026
- Beschreibung: Das Notfallreformgesetz soll den Zugang der Patienten in die Notfallversorgung steuern helfen. Außerdem sollen an ausgewählten Krankenhausstandorten Integrierte Notfallzentren in Zusammenarbeit mit der KV für die ambulante Notfallversorgung entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 22.04.2026
- Beschreibung: Überarbeitet werden sollten die geplante Einengung von Früherkennungsuntersuchungen auf „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen“ und Anteile der begleitenden Gesetzesbegründung, da hier relevante Aspekte außer Acht gelassen werden und somit ein falscher Eindruck entsteht. Insbesondere sollte die Darstellung gestrichen werden, die suggeriert, dass Laboruntersuchungen des Urins generell für eine Früherkennung ungeeignet sind. Dies hat die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 auf Seite 153 so auch nicht dargestellt. Vielmehr kritisiert die Finanzkommission Gesundheit die anlasslose Untersuchung des Urins mit einem unselektiven Harnstreifentest auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die extrabudgetäre Vergütung für Psychotherapie soll abgeschafft werden. Der BDP und seine Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeuten fordern die Rücknahme dieser Kürzungen in der Psychotherapie – sie bringen keine nennenswerten Einsparungen, aber massive Versorgungsprobleme.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VDMA e.V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Es sollten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Jasmin Flory – gesund.de am 15.04.2026
- Beschreibung: Die gematik plant einen Push-Notifications-Service, um die User über Statusänderungen ihres E-Rezepts zu informieren (z.B. „Sie haben ein neues E-Rezept“) Drittanbieter-Apps – und damit auch wir als gesund.de – sollen diesen Service jedoch nicht nutzen dürfen dadurch entstünde ein klarer Wettbewerbsnachteil für unsere App gegenüber der gematik-App Besonders kritisch: die gematik definiert als Marktteilnehmer selbst die Spezifikation und schließt zugleich andere Wettbewerber davon aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
- Beschreibung: Pfizer setzt sich im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Erstattungsbetragsbildung nach dem AMNOG dafür ein, den mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Abschlag auf Kombinationstherapien zu überprüfen. Ziel ist es, den Zugang von Patientinnen und Patienten zu therapeutischen Weiterentwicklungen sicherzustellen sowie bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheiten zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
- Beschreibung: Pfizer bringt sich in politische Diskussionen zur Ausgestaltung der Preis und Erstattungsregelungen für Arzneimittel im Sozialgesetzbuch 5. Dabei setzt sich Pfizer dafür ein, dass sich Erstattungspreise für innovative, patentgeschützte Arzneimittel am nachgewiesenen Zusatznutzen orientieren. In diesem Zusammenhang werden Positionen zur Ausgestaltung und Wirkung des Herstellerabschlags eingebracht, insbesondere im Hinblick auf Investitions und Innovationsanreize.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Insgesamt erkennen wir in dem Gesetz wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Pflege. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, empfehlen wir jedoch eine konsequente Weiterentwicklung in den Bereichen Digitalisierung, Prävention und interprofessioneller Zusammenarbeit – mit starker Einbindung der akademischen Pflege.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Pflegekompetenzgesetz PKG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 27.03.2026
- Beschreibung: Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Omnicare Holding GmbH am 19.03.2026
- Beschreibung: Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben. Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Medizinische Versorgungszentren reformieren
-
BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Buchner & Partner GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Angestrebt wird die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) zum Ausstellungszeitpunkt. Dies erfordert: (1) Harmonisierte KBV-Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, (2) verbindliche Bindung aller Krankenkassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette von Verordnung bis Abrechnung. Angestrebt werden Anpassungen im SGB V, in Heilmittelrichtlinien des G-BA sowie in gematik-Spezifikationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 08.03.2026
- Beschreibung: Erleichterung der Abrechnungsdatenverarbeitung auf Leistungserbringerseite bei der Abrechnung von Verträgen nach §§ 73b und 140a SGB V, mindestens Klarstellung der Möglichkeit des Einsatzes weisungsgebundener Auftragsdatenverarbeiter, insbesondere Cloud-Dienstanbieter für Datenverarbeitung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Sanitätshaus Aktuell AG am 26.02.2026
- Beschreibung: Da die Versorgungsberechtigung im Hilfsmittelbereich vom Abschluss von Verträgen abhängt, sind Sanitätshäuser angewiesen, mit nahezu 100 Krankenkassen in ca. 30 unterschiedlichen Produktbereichen Verträge abzuschließen. Die Verträge bestehen zum Teil aus mehreren 100 Seiten und zeichnen sich durch unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf administrative Prozesse aus. Fehler bei der Umsetzung der vertraglich vorgegebenen administrativen Vorgaben und Formularen können eine Retaxierung zur Folge haben. Durch schlankere Verträge und kassenübergreifende Verwaltungsprozesse können erhebliche Kosten bei den Sanitätshäusern und Krankenkassen gespart werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
- Beschreibung: Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Physician Assistants (PAs) unter ärztlicher Aufsicht zur Übernahme medizinischer Aufgaben in klinischen Studien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Amgen setzt sich für den Erhalt der im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verankerten Sonderregelung für Orphan Drugs (§ 35a SGB V) ein. Sie gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit innovativer Therapien für seltene Erkrankungen in Deutschland. Forderungen nach einer vollständigen Gleichstellung mit dem regulären Nutzenbewertungsverfahren verkennen die besonderen Rahmenbedingungen im Bereich seltener Erkrankungen und gefährden die Versorgungslage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Erstattungspreise von Arzneimitteln veröffentlicht. Daraus ergeben sich Nachteile – etwa mit Blick auf eine Preisreferenzierung durch andere Staaten. Amgen setzt sich dafür ein, die im Medizinforschungsgesetz geschaffene Regelung zur Nicht-Listung des Erstattungsbetrags zu vereinfachen und auszuweiten. Die an sie geknüpften Bedingungen und Verpflichtungen sollten wegfallen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Ein frühzeitiger Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu Planungsunsicherheiten und kann den Markteintritt neuer Therapien verzögern. Amgen setzt sich daher dafür ein, die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang wieder einzuführen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BioNTech Europe GmbH am 09.02.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Nutzenbewertung und Erstattungsmechanismen für innovative Arzneimittel, insbesondere im Hinblick auf das AMNOG-Verfahren sowie Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zur Anwendung individueller Erstattungsmodelle.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BioNTech SE am 09.02.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Nutzenbewertung und Erstattungsmechanismen für innovative Arzneimittel, insbesondere im Hinblick auf das AMNOG-Verfahren sowie Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zur Anwendung individueller Erstattungsmodelle.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
- Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: BURSON GmbH am 06.01.2026
- Beschreibung: Unterstützung bei dem Ziel, in Kliniken Patienten regelmäßig auf das Risiko einer krankheitsbedingten Mangelernährung zu untersucht und die Ergebnisse im Krankheitsverlauf zu verfolgen, um gezielte Ernährungsmaßnahmen in einem frühen Stadium zu ermöglichen. Der Fokus sollte auf Kindern und Hochrisikogruppen liegen. Dieses Ernährungsscreening sollte im stationären Bereich flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
- Beschreibung: Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 02.01.2026
- Beschreibung: Die patientenindividuelle Verblisterung von Arzneimitteln ist ein zentrales Instrument, um die Arzneimitteltherapiesicherheit – insbesondere bei älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten – nachhaltig zu verbessern. Pflegebedürftige Menschen, die oftmals eine Vielzahl von Arzneimitteln einnehmen müssen, profitieren nachweislich von der Versorgungsform individuell verblisterter Arzneimittel: Medikationsfehler werden reduziert, die Therapietreue steigt, Pflegekräfte werden entlastet und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen können vermieden werden. Betroffen sind ca 750.000 pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die patientenindividuelle Verblisterung erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 02.01.2026
- Beschreibung: Um die Versorgung von Patient:innen zu verbessern müssen u.a. wirksame Behandlungen und dazugehörige diagnostische Verfahren schnell angewendet, erwartbar vergütet, und zeitnah in Leitlinien aufgenommen werden. Wichtig ist auch eine Anpassung des AMNOG, so müssen sich die Bewertungs- und Erstattungskriterien an der wissenschaftlichen Realität der modernen Onkologie orientieren. Um die klinische Forschung in Deutschland weiter zu stärken, sollten verbleibenden Hürden konsequent abgebaut und Verfahren weiter beschleunigt werden. Zudem gilt es das Berufsbild der Physician Assistants weiter zu stärken, damit diese unter ärztlicher Aufsicht medizinische Aufgaben übernehmen und so die Durchführung klinischer Studien effizienter gestalten können.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Der eBA soll als Antragsvoraussetzung für die Security Module Card - Typ B (SMC-B) nach § 340 Abs. 5 SGB V wegfallen. Ebenso soll die in TI-Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer vom 1. Januar 2026 zum 1. Oktober 2027 verschoben werden. Die Gesundheitshandwerke sprechen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und im Sinne der Wettbewerbsfairness für die Beibehaltung des eBA und der Frist ein. Denn die Hilfsmittelerbringer wollen schnellstmöglich durch einen TI-Anschluss die elektronische Verordnung (eVO) in der Versorgung nutzen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben umfasst notwendige Anpassungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in den maßgeblichen Rechtsverordnungen, um die Digitalisierung im Bereich der Heilmittelerbringung verbindlich weiterzuentwickeln. Es beinhaltet insbesondere die Einführung und verpflichtende Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung, die technische und finanzielle Ausgestaltung einer stabilen und praxistauglichen Telematikinfrastruktur für Physiotherapiepraxen, sowie die Festlegung von Nutzungsrechten der physiotherapeutischen Leistungserbringer in Bezug auf die elektronische Patientenakte, einschließlich Lese- und Schreibrechten. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Kostenfreie Verhütung bezieht sich auf die Versorgung mit Verhütungsmitteln ohne Kosten für bestimmte Personengruppen in Deutschland. In Deutschland haben bestimmte Personengruppen das Recht auf eine kostenfreie Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, um ein faires Gleichgewicht in der sexuellen Gesundheit zu gewährleisten. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist wichtig, um finanzielle Hürden zu beseitigen und die gesundheitliche Selbstbestimmung zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen im ANMOG Verfahren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Ergänzung ein, dass auch Psychotherapeut*innen als Berufsgruppe in den Integrierten Notfallzentren bzw. Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk am 15.12.2025
- Beschreibung: Zur nachhaltigen Inanspruchnahme von § 23,24 und 40,41 SGB V wird vorab beraten und der Maßnahmenerfolg durch Nachsorgeangebote nachhaltig gesichert. Dies wird durch die Beratungsstellen gewährleistet, die keine ausreichende oder abgesicherte Finanzierungsstruktur haben. Hierzu muss das SGB V entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
- Beschreibung: Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Nr. 2 SGB VII, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Reform der Notfallversorgung mit zu beachten und diese in die Steuerungsmaßnahmen durch das Rettungswesen sowie die neu einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (§ 123 SGB V-E neu) und das Gesundheitsleitsystem (§ 133a SGB V-E neu) zu integrieren. Eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet unnötige Reibungsverluste sowie nachträgliche Zuständigkeitsklärung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
MedTec-Strategie und MedTec-Dialog
Aktiv vom 11.12.2025 bis 13.05.2026
- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 11.12.2025
- Beschreibung: Initiierung und Umsetzung einer Medizintechnik-Strategie und eines Medizintechnik-Dialogs der Bundesregierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Hilfsmittelbegriff; Anwendung und Verordnung von Hilfsmitteln
Aktiv vom 10.12.2025 bis 24.04.2026
- Angegeben von: Coloplast am 10.12.2025
- Beschreibung: Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Die Rahmenbedingungen für frühe Nutzenbewertung und Preisverhandlung sollte angepasst werden, um den Zugang zu innovativen Wirkstoffen sicherzustellen und wirksame Anreize für Forschung und Entwicklung zu setzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) leisten einen bedeutenden Beitrag für die medizinische Versorgung. In der Nutzenbewertung werden die Besonderheiten der Therapien jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Das AMNOG sollte weiterentwickelt werden, um die Besonderheiten seltener Erkrankungen besser abzubilden. Bestehende Anreize für die Entwicklung von Orphan Drugs müssen erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Angesichts des Problems von Antibiotikaresistenzen muss die Versorgung mit Reserveantibiotika sichergestellt werden. Es braucht wirksame Anreize zur Entwicklung neuer Reserveantibiotika. Zudem müssen die Rahmenbedingungen zur Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Frauen sind in Forschung, Versorgung und Präventionsangeboten häufig unzureichend berücksichtigt. Geschlechtsspezifische Unterschiede in Krankheitsbildern, Therapieverläufen und Arzneimittelwirkungen finden in der Praxis bislang zu wenig Beachtung. Um eine bedarfsgerechte und evidenzbasierte Versorgung sicherzustellen, sollten die Rahmenbedingungen in Forschung, Diagnostik und Versorgung weiterentwickelt werden, sodass frauenspezifische Gesundheitsbedarfe systematischer erfasst und adressiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Lilly Deutschland GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts als zu starr und überreguliert. Die Planungssicherheit für klinische Forschung muss verbessert werden, indem die zwischen G-BA und Hersteller vereinbarten Anforderungen verbindlich in der Nutzenbewertung akzeptiert werden. Die Anerkennung von in der Versorgungsrealität relevanten Zielwerten und krankheitsspezifischen Parametern wie bspw. die Prävention von Folgeerkrankungen muss gewährleistet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Snke Holding SE am 08.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens hinzuwirken, die eine sichere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung ermöglicht. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Einwilligungs- und Widerspruchsregelungen, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, datenschutzkonforme Registerstrukturen sowie Anforderungen an Interoperabilität, Standardisierung und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Fragen der Register-Governance, der kontrollierten Datennutzung und der Anbindung an bestehende digitale Infrastrukturen im Gesundheitswesen adressiert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben zielt darauf ab, den Katalog der in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) verordnungsfähigen Leistungen um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu erweitern. Damit sollen Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwerwiegenden Erkrankungen gezielt ambulant betreut werden können. Die Regelung ermöglicht die Anerkennung palliativer Leistungen als ASV-Leistungen, einschließlich interdisziplinärer Zusammenarbeit, symptomorientierter Betreuung und koordinierter Versorgung im häuslichen Umfeld. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, die Integration spezialisierter Palliativangebote und die Stärkung der fachübergreifenden ambulanten Versorgung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Kurzfristig: Gesetzliche Anpassung des Sicherheitsniveaus (auf Wunsch des Patienten nach entsprechender Aufklärung). Das SGB V muss angepasst werden, um weitere gleichwertige Identifikationsverfahren zuzulassen. Ausbau der VideoIdent Option mit biometrischer Verifikation, Inklusion durch niedrigschwellige Verfahren fördern, Hausarztbasierte Identifikation als Alternative (nach Vorbild Dänemark) im Kontext möglicher künftiger Primärarztmodelle, Option zur Identifikation in Gesundheitsämtern oder bei Pflegekräften Mittelfristig: Digitale Identitätsplattform schaffen, Aufbau einer staatlich getragenen, interoperablen digitalen Identität, Integration bestehender Verfahren wie eID, ID-Wallet, Smart-eID, Föderierte Modelle unter Einbindung von Krankenkassen, Banken, öffentlicher Hand
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir: Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU, Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks, Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang), Pilotprojekte zu KI-basierten Mehrwertdiensten in der ePA unter Realbedingungen (z. B. für Arzneimittelinteraktionen, Patientenpfade), Verstärkte Beteiligung von Patientenorganisationen und Fachgesellschaften bei der Gestaltung neuer Dienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: §360 Abs. 9 Satz 1 SGB V regelt den Versichertenanspruch auf einen barrierefreien Zugang zu seinen E-Rezept Daten über einen Papierausdruck. §31 Abs. 1 Satz 5 SGB V legt fest, dass Versicherte bei der Einlösung die Apotheke frei wählen dürfen. Beide Ansprüche der Versicherten werden eingeschränkt, wenn die elektronische Signatur nicht zeitnah nach dem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Im SGB V soll daher die zeitnahe Signatur durch den ausstellenden Verordner direkt im Anschluss an den Arzt-Patienten-Kontakt verpflichtend geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Brainlab SE am 14.11.2025
- Beschreibung: Das Ziel ist die Schaffung eines modernen und vertrauenswürdigen Registerökosystems im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung rechtlicher, technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen, die eine selbstbestimmte, sichere und transparente Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen. Dabei sind klare gesetzgeberische Zuständigkeiten, hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards, interoperable technische Grundlagen sowie nachvollziehbare Verfahren zur Datennutzung zentral. Insgesamt soll ein zukunftsfähiges, effizientes und patientenorientiertes Registerwesen etabliert werden, das Versorgung und Forschung gleichermaßen stärkt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Novo Nordisk Pharma GmbH am 12.11.2025
- Beschreibung: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG stark eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Abschaffung der Leitplanken-Regelung in §130b Abs. 3 SGB V und die Abschaffung des Kombinationsabschlags in §130e SGB V.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Novo Nordisk Pharma GmbH am 12.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Ausweitung der vertraulichen Erstattungsbeträge für bereits in den Markt eingeführte Wirkstoffe ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
- Beschreibung: Der BMC setzt sich dafür ein, die Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Die temporäre Kürzung des Innovationsfonds darf nicht verstetigt werden; gefordert ist die verlässliche Rückkehr zum regulären Fördervolumen, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Kürzungsjahr (u. a. Priorisierung hochwertiger Projekte, Nutzung von Rückflüssen/Überträgen) sowie die strukturelle Weiterentwicklung des Fonds zu einem dauerhaft wirkungsorientierten Steuerungsinstrument mit klaren Transferpfaden, Portfoliosteuerung und entschlackten Verfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
- Beschreibung: Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes und digital erweitertes Primärversorgungssystem mit standardisierter Erst- und Bedarfseinschätzung, vernetzten Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion sowie verlässlicher Terminvermittlung als Bestandteil einer TI-Primärversorgung. Digitaler Versorgungseinstieg, elektronische Überweisung, ePA und bidirektionaler Datenaustausch sollen zu einem durchgängigen Versorgungspfad verbunden werden. Ziel ist eine verbindliche Anschlusslogik mit klaren Zuständigkeiten, Rückmeldungen und einem digital gestützten Versorgungsplan. Flankierend sollen Interoperabilität, offene Schnittstellen, Telemedizin, Open Notes, Prävention und weitere Gesundheitsberufe eingebunden werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.10.2025
- Beschreibung: Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel sollte sich an deren Zusatznutzen orientieren. Der Herstellerabschlag ist dagegen sachfremd. Als direkte Ertragseinbuße für Unternehmen reduziert der Abschlag Investitionsspielräume für moderne Anlage und Innovationen unmittelbar. Der vfa setzt sich daher für ein, den Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel gänzlich abzuschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.10.2025
- Beschreibung: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Erstattungspreise von Arzneimitteln veröffentlicht. Daraus ergeben sich Nachteile – etwa mit Blick auf eine Preisreferenzierung durch andere Staaten. Ziel ist es daher, die im Medizinforschungsgesetz geschaffene Regelung zur Nicht-Listung des Erstattungsbetrags zu vereinfachen und auszuweiten. Die an sie geknüpften Bedingungen und Verpflichtungen sollten wegfallen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 24.10.2025
- Beschreibung: Hinsichtlich der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen Pflegepersonalregelung (PPR) besteht seit längerem das Problem, dass diese leider nie von Beginn an digital gedacht wurde. So müssen Krankenhäuser bereits seit November letzten Jahres die Daten der PPR sammeln und seit dem 01.01.2025 alle drei Monate an das InEK senden. Was es nicht leichter macht, es existieren zudem mehrere FAQs zu dieser PPR.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
-
BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 23.10.2025
- Beschreibung: Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel sollte sich an deren Zusatznutzen orientieren. Der Herstellerabschlag ist dagegen sachfremd. Er reduziert Investitionsspielräume für moderne Anlage und Innovationen unmittelbar. AbbVie setzt sich daher dafür ein, den Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel gänzlich abzuschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
- Beschreibung: Regelungsvorhaben: ePA für Kinder und Jugendliche Seit 15.1.25 wird für jede Person, die gestzlich krankenversichert ist, eine Eletronische Patientenakte angelegt. Die Person kann diese Akte führen und gestalten, oder dies durch eine Vertretung efolgen lassen. Die Zuständigkeiten müssen für Kinder und Jugendliche klar geregelt werden unter Wahrung des Datenschutzes und des Kinderschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 19.10.2025
- Beschreibung: Die DGfB spricht sich mit anderen Fachverbänden nachdrücklich für eine Integration professioneller psychosozialer Beratung im Primärarztsystem aus (Hausarztpraxen oder Primärversorgungszentren), wodurch die Beitragssätze der GKV stabilisiert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 15.10.2025
- Beschreibung: Die Begrenzungen der Anzahl der Ehrenämter sowie der Amtsperioden für kassenseitige Vertreter:innen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste ist aufzuheben. Die entsprechenden Regelungen in § 279 Absatz 4 und 6 SGB V sollten gestrichen oder so angepasst werden, dass eine gleichberechtigte Amtsausübung aller Mitgliedergruppen in der Selbstverwaltung möglich ist. Die Aufhebung der Begrenzungen würde die Besetzbarkeit der Gremien deutlich verbessern, da sie den Kreis potenzieller Kandidat:innen erweitert und die Möglichkeit schafft, erfahrene und engagierte Mitglieder längerfristig einzubinden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Das KHAG konkretisiert und ergänzt durch das KHVVG eingeführte Regelungen in der Gesundheitsversorgung. Die DKG verfolgt hier das Ziel, sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der Sicherstellung der erforderlichen Krankenhausversorgung gerecht wird, insbesondere durch Modifikationen an den Regelungen zum Klinikatlas sowie der sachgerechten Weiterentwicklung der Regelungen zum Leistungsgruppensystem, etc.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 30.09.2025
- Beschreibung: Nach § 33 Absatz 5a SGB V ist eine ärztliche Verordnung als Grundlage für eine Sehhilfenversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich entbehrlich - es sei denn, dies ist für eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung notwendig. Die Umsetzung in der Praxis sieht anders aus, was zu vielen unnötigen Arztbesuchen nur um einer neuen Sehhilfen-Verordnung willen führt, die bei konsequenter Durchsetzung der Vorschrift entbehrlich wären.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 30.09.2025
- Beschreibung: Die Regelungen der §§ 20 ff SGB V sollen sicherstellen, dass präventive Angebote von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und abgerechnet werden können. Zur Vorsorge leisten auch Augenoptiker und Optometristen mit Augenscreenings, um Auffälligkeiten zu erkennen, einen Beitrag, der niedrigschwelliger als ein Arztbesuch Patienten einen ersten Kontakt mit Vorsorgemaßnahmen eröffnet. Allerdings werden diese optometrischen Leistungen derzeit noch der Augenoptiker nicht von der GKV übernonmmert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.09.2025
- Beschreibung: Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 8 PsychThG kritisiert die fehlende Evidenzbasierung des vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses entwickelten QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie und wirbt in einem Positionspapier für seine Überlegungen zu einem wissenschaftlich fundierten QS-Ansatz in der Psychotherapie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
- Beschreibung: Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
-
- Angegeben von: CSL Behring am 01.09.2025
- Beschreibung: Medikamente aus humanem Blutplasma benötigen einen komplexen Herstellungsprozess und sind in vielerlei Hinsicht nicht mit konventionellen Arzneimitteln gleichzusetzen. Da die Basis, das menschliche Blutplasma, nicht künstlich herstellbar und nur sehr begrenzt verfügbar ist, sind Medikamente aus Blutplasma durch die Europäische Union als kritische Arzneimittel eingestuft. CSL Behring setzt sich dafür ein, dass diese Besonderheiten auch regulatorisch anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: CSL Behring am 01.09.2025
- Beschreibung: Der gesetzliche Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Die aba vermisst im Referentenentwurf belastbare Aussagen zum Aufwand, der durch eine elektronische Übermittlung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Zahlstellenkontos an die Krankenkasse im Rahmen der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen entsteht. Auch in den Angaben zum Erfüllungsaufwand gibt es hierzu leider keine Aussagen, lediglich einen pauschalen Verweis im geplanten Gesetzestext auf die „Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch“ des GKV-Spitzenverbands. Es kann auf dieser Basis nicht beurteilt werden, in welchem Umfang diese Reform mittelfristig zum erwünschten Abbau von unnötiger Bürokratie und damit verbundenem Aufwand beiträgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 15.08.2025
- Beschreibung: Erhalt der Anreize für Forschung und Entwicklung von innovativen Therapien für seltene Erkrankungen durch Erhalt des Orphan-Drug-Privilegs in der Nutzenbewertung; keine weiteren kurzfristigen Markteingriffe (bspw. Absenkungen der Orphan-Drug-Umsatzschwelle).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Kritik an der Begrenzung auf maximal zwei Vollzeitassistenten pro Vertragsarzt, sowie Forderung entsprechender Transparenzregelungen auch für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), um Gleichbehandlung und größtmögliche Transparenz für Patienten sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):