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Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002512
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 17.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.07.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Tersteegenstraße 1240474 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492114303700
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E-Mail-Adressen:
- bva@augeninfo.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dipl. Volkswirt Christian Gante
- Rechtsanwältin Nina Rühlemann
- Daniel Pleger
- Dr. Peter Heinz
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8.108 Mitglieder am 31.12.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (1):
- Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zu den Aufgaben des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. gehört die Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der Berufsinteressen der Augenärzte. Hierzu zählen insbesondere die Information der Mitglieder über Fragen des Berufsrechts, die Entlastung von administrativen Aufgaben sowie die Wahrung der wirtschaftlichen Interesse sowohl im vertrags- und privatärztlichen Bereich als auch durch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Als Veranstalter von augenärztlichen Fortbildungen und Kongressen sowie durch die Bereitstellung umfassender medizinischer und standespolitischer Informationen für seine Mitglieder und für Dritte, z.B. Patienten, Ärzteorganisationen, Politik, fördert der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. die Qualität der Augenheilkunde. Zugleich unterstützt er seine Mitglieder in Fragen augenärztlicher Tätigkeit bei Diagnostik und Therapie und durch umfassende Beratung in Angelegenheiten rund um die augenärztliche Berufsausübung.
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Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte
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Beschreibung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) Als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gewährleistung der Unabhängigkeit der Selbstverwaltung bei der vertragsärztlichen Zulassung
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Beschreibung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
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Beschreibung:
Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind. Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann. Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen. Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung u. Flexibilisierung des Belegarztwesens u. der Kooperationsmöglichkeiten zw. Vertragsärzten im Allgemeinen u. KH sowie Vereinfachung der Zul.
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Beschreibung:
Vereinfachung belegärztlicher Zulassung Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird. Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation. Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erweiterung und Festlegung von die Versorgungsrealität abbildenden Leistungsgruppen und Nutzung praktischer Erfahrungen aus anderen Ländern
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Beschreibung:
Die Festlegung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien soll versorgungsrealitätsabbildend im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Anlehnung an das „Zürcher Modell“ erfolgen. Hierzu zählt insbesondere auch die Aufnahme weiterer eigenständiger Leistungsgruppen (u. a. auf dem Gebiet der Radiologie, Angliologie), Abbildung von versorgungsrelevanten Leistungskompetenzen u. a. im Bereich der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie und der Schmerztherapie.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Unterjährige Berücksichtigung von Betriebskostensteigerung in der Krankenhausversorgung
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Beschreibung:
Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung von Selektivverträgen zwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenkassen für die fachärztliche Versorgung
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Beschreibung:
Stärkung und Flexibilisierung von Selektivverträgen (insbesondere Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V) als Innovationsmotor in der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten Vereinfachung der Abrechnung, der Vertragsabschlüsse und des Datenaustausches
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausbau der Nutzerorientierung eines digitalen Gesundheitswesens
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Beschreibung:
Anwender- und Nutzerorientierung bei Gesetzgebung und Umsetzung des Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung Bürokratiefreie bzw. bürokratiearme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Ärztinnen und Ärzte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung für Ärzte
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Beschreibung:
Abbildung des ärztlichen Leistungsgeschehens in einer modernen, innovationsorientierten ärztlichen Gebührenordnung Betriebswirtschaftlich angemessene, die ärztliche Freiberuflichkeit sichernde Vergütung, mindestens durch Anpassung der Gebührenhöhen an die vollzogene Inflationsentwicklung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vollständige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis
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Beschreibung:
Angemessene, versorgungsbereich unabhängige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, Praxisvertretung etc.
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Beschreibung:
Verhinderung der doppelten Verbeitragung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit in der berufsständischen Versorgung und in der Deutschen Rentenversicherung Sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Praxisvertretung insbesondere, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeübt wird Sicherung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durch Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Modernisierung der ärztlichen Ausbildung (Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung )
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Beschreibung:
Modernisierung der ärztlichen Ausbildung orientiert an den technischen und medizinischen Entwicklungen und den medizinischen Bedarfen; stärkere Ausrichtung der Approbationsordnung auf die Themen Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsübergreifende Kooperation
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Notfallversorgung
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Beschreibung:
Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur langfristigen Finanzierbarkeit des Systems zur Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung im Zuge der Patientensteuerung und nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (TSS) erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Notfallversorgung im augenärztlichen Bereich
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Beschreibung:
Der ambulante ärztliche Notdienst, der von der ärztlichen Selbstverwaltung organisiert wird, soll erhalten bleiben. Die Reform der Notfallversorgung sollte sich darauf konzentrieren, Menschen einen klaren, einfachen und eindeutigen Versorgungszugang zu ermöglichen, die eine dringende, akute Versorgung außerhalb von normalen Sprechstundenzeiten benötigen und die Zeit bis zur nächsten Sprechstunde zu überbrücken. Dort, wo bestehende, gut funktionierende augenärztliche Notdienste etabliert sind, gilt es diese im Sinne der Patientenversorgung unbedingt zu erhalten und keinesfalls diese durch neue, unklare Modelle zu gefährden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Augenärztliche Versorgung von Kindern in Deutschland
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Beschreibung:
Ein großer Teil der Augenmuskeloperationen bei Kindern wurde bisher unter stationären Bedingungen erbracht. Eine Übergangsregelung, die Verlängerung sog. Kontextfaktoren, ist begrenzt auf beidseitige Eingriffe und läuft nur bis zum Ende des Jahres 2024. Bei einem Wegfall dieser Kontextfaktoren ist die stationäre Versorgung nicht mehr vorgesehen. Eine ambulante Erbringung dieser Leistung ist jedoch zum einen nicht immer medizinisch sinnvoll oder möglich, zum anderen sind die Kliniken weder in der Lage noch willens, diese Leistung zu einer Vergütung gemäß EBM zu erbringen, da diese bei Weitem nicht kostendeckend ist. Zudem besteht weiterhin eine kritische Versorgungslage bei Medikamenten für Kinder, insbes. Cyclopentolat.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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MDR Medical Device Regulation
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Beschreibung:
Das Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit und Produktqualität durch die MDR verkehrt sich derzeit ins Gegenteil, wenn durch den aufwändigen (Re-)Zertifizierungsprozess Medizinprodukte vom Markt verschwinden oder nur noch in eingeschränkten Spezifikationen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der MDR führt bereits jetzt in der Augenheilkunde zu Engpässen bei wichtigen Medizinprodukten. Sie beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit und Produktentwicklung der ophthalmologischen Industrie in Deutschland u. Europa. Es müssen Lösungen gefunden werden, die die herausragende Versorgung von Augenpatienten in Deutschland sicherstellt u. die weltweit führende Position der deutschen Augenheilkunde in Diagnostik, Therapie und Innovation weiter behaupten und stärken hilft.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.700.001 bis 1.710.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23